Der Elektronik-Riese Apple spielt offenbar ganz gern einmal mit dem Vertrauen seiner Kunden in die Garantieleistungen des Unternehmens. Bereits 2012 musste das Unternehmen eine Ohrfeige von elf europäischen Verbraucherzentralen hinnehmen, weil sein AppleCare Protection Plan Leistungen anbot, die den Kunden teilweise von Rechts wegen zustanden, auch ohne dass sie einen kostenpflichtigen Zusatzvertrag abschließen.
Ein Jahr Materialhaftung ist nicht genug
Jetzt hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) erneut zum Schlag ausgeholt. Apple benachteilige seine Kunden unzulässig in seinen Garantiebestimmungen, so der Vorwurf. Zu Recht, befand das Landgericht Berlin, wie der vzbv mitteilt. Die Juristen erklärten 16 Klauseln einer Herstellergarantie für Apple-Produkte für unzulässig. Apple soll die Bedingungen inzwischen überarbeitet haben. Auf eine Unterlassungserklärung aus Cupertino warten die Verbraucherschützer offenbar vergebens.
Was ist "normale" Nutzung?
Der Vorwurf gegen Apple bezog sich teilweise auf schwammige Gewährleistungsbedingungen. So wollte der Konzern für die Produkthaftung offenbar eine "normale" Nutzung des iPhones oder Tablets voraussetzen, unterließ aber, "normal" zu definieren.
Außerdem räumte der Elektronik-Konzern nur ein Jahr Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler ein - von rechts wegen stehen dem Kunden aber zwei Jahre zu. Dellen und Kratzer an iPhone & Co wären demnach auch dann "persönliches Pech" des Nutzers, wenn sie auf Materialfehler zurückgehen. Jedenfalls sofern sie "die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen und sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirken." Auch von dieser Klausel musste sich Apple verabschieden.
Quelle: onlinekosten
Ein Jahr Materialhaftung ist nicht genug
Jetzt hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) erneut zum Schlag ausgeholt. Apple benachteilige seine Kunden unzulässig in seinen Garantiebestimmungen, so der Vorwurf. Zu Recht, befand das Landgericht Berlin, wie der vzbv mitteilt. Die Juristen erklärten 16 Klauseln einer Herstellergarantie für Apple-Produkte für unzulässig. Apple soll die Bedingungen inzwischen überarbeitet haben. Auf eine Unterlassungserklärung aus Cupertino warten die Verbraucherschützer offenbar vergebens.
Was ist "normale" Nutzung?
Der Vorwurf gegen Apple bezog sich teilweise auf schwammige Gewährleistungsbedingungen. So wollte der Konzern für die Produkthaftung offenbar eine "normale" Nutzung des iPhones oder Tablets voraussetzen, unterließ aber, "normal" zu definieren.
Außerdem räumte der Elektronik-Konzern nur ein Jahr Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler ein - von rechts wegen stehen dem Kunden aber zwei Jahre zu. Dellen und Kratzer an iPhone & Co wären demnach auch dann "persönliches Pech" des Nutzers, wenn sie auf Materialfehler zurückgehen. Jedenfalls sofern sie "die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen und sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirken." Auch von dieser Klausel musste sich Apple verabschieden.
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