Bestandskunden von Kabel Deutschland erhalten aktuell Briefe, mit denen sie auf eine Preiserhöhung für ihren Internet- und Telefon-Vertrag ab dem 1. Oktober hingewiesen werden. Ein Sonderkündigungsrecht erwähnt die Vodafone-Tochter dabei allerdings nicht.
Bestandskunden von Kabel Deutschland bekommen in diesen Tagen Post von ihrem Kabel- und Telefonanbieter, in der sie auf eine Preiserhöhung für ihren laufenden Vertrag ab dem 1. Oktober hingewiesen werden. teltarif.de liegt eines dieser Schreiben vor, das Unternehmen bezeichnet sich dort bereits als "ein Vodafone Unternehmen".
Gleichzeitig hat Kabel Deutschland eine Webseite eingerichtet, auf der den Kunden das Vorgehen erläutert werden soll. Die Kunden werden um Verständnis gebeten, allerdings geht aus den Informationen momentan nicht hervor, welche Bestandskunden mit welchen Tarifen davon betroffen sind. Und zu einem Sonderkündigungsrecht macht Kabel Deutschland ebenfalls keine klaren Aussagen.
Kabel Deutschland rechtfertigt Vorgehen mit höheren Betriebskosten
Auf der Webseite kabeldeutschland.de/preisanpassung schreibt der Netzbetreiber:
Mit Kabel Deutschland haben Sie sich für einen zukunftsfähigen Telekommunikationsanbieter entschieden. Unser modernes und weitverzweigtes Breitbandkabelnetz ermöglicht besonders hohe Internetgeschwindigkeiten, die heute insbesondere für Video-Streaming in HD-Qualität, sowie die WLAN-basierte Nutzung von Tablets oder Smartphones zu Hause immer wichtiger werden.
Bislang konnte Kabel Deutschland den Preis für Internet- und Telefonanschlüsse stabil halten und hat bisher Kostensteigerungen nicht an Kunden weitergegeben. Jedoch sind insbesondere die Kosten für den Betrieb des Kabelnetzes in letzter Zeit deutlich gestiegen. Deshalb passen wir die Preise zum 01.10.2014 für die Internet- und Telefonanschlüsse an. Die Preiserhöhung beträgt weniger als 5 Prozent der bisherigen Grundgebühr (Basispreis).
Update: Weitere Details und Beispiel Kabel-Internet- und Telefonanschluss 32
Mittlerweile liegen teltarif.de weitere Details zur Preiserhöhung vor. Der teltarif.de-Leser, der das Schreiben von Kabel Deutschland erhalten hat, nutzte bislang den Kabel-Internet- und Telefonanschluss 32 und bezahlte dafür monatlich 29,90 Euro Grundgebühr. Ab dem 1. Oktober muss der Leser pro Monat 1,49 Euro mehr bezahlen, also insgesamt 31,39 Euro.
Kabel Deutschland ist in dem Brief davon überzeugt, dass der Anschluss auch "zu diesem Preis nach wie vor ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis bietet". Von einem Sonderkündigungsrecht ist in dem Schreiben keine Rede, falls der Kunde Fragen zu seinem Vertrag habe oder weitere Auskünfte benötige, solle er sich an den Kundenservice wenden.
Aus der Webseite zur Preisanpassung geht hervor, dass gegebenenfalls nicht alle Kabel-Deutschland-Bestandskunden ein derartiges Schreiben erhalten und dass die Preisanpassung nicht bei allen Kunden gleich hoch ausfallen muss. In einer FAQ schreibt der Netzbetreiber: "Die Preisanpassung ist vom Vertrag, der Vertragsdauer und dem Tarif abhängig", falls ein Kunde die Frage stellt, warum beispielsweise der Nachbar keinen solchen Brief erhalten habe.
Kein Hinweis auf Sonderkündigungsrecht auf der Webseite
Ebenso wie im Brief wird auch auf der Webseite nicht auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Auf die Frage, was Kunden tun sollen, die mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind, schreibt Kabel Deutschland: "Unsere Kollegen helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Tarif zu wählen. Wenn Sie einen Tarifwechsel wünschen, erreichen Sie unsere Experten unter der unten angeführten Telefonnummer." Es ist also durchaus möglich, dass Kunden während der Mindestvertragslaufzeit in einen günstigeren Vertrag mit weniger Leistung wechseln können.
Kabel Deutschland weist darauf hin, dass sich die Mindestvertragslaufzeit und auch andere Bestandteile durch die Preiserhöhung nicht ändern. Im übrigen seien reine TV-Produkte ohne Internet- und Telefon-Dienste nicht von der Preiserhöhung betroffen, hier sollen alle Preise unverändert bleiben. Ende des ersten Updates.
2. Update: Kabel Deutschland erwähnt diesen Fall in den AGB
Nach Bekanntwerden der Preiserhöhung haben wir umgehend einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geworfen. Dort erwähnt Kabel Deutschland den Fall einer Preiserhöhung aufgrund höherer Betriebskosten. In den AGB für Internet- und Telefonanschlüsse ist zu lesen, dass Kunden nur einer Preiserhöhung von mehr als 5 Prozent des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises widersprechen können.
Ob dies rechtlich zulässig ist, bleibt allerdings fraglich - wir werden in der kommenden Woche diesbezüglich einmal bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Problematisch könnte zur Sommerferienzeit auch die sechswöchige Widerspruchsfrist sein - wer die vollen sechs Wochen im Urlaub ist, hat gegebenenfalls nach der Rückkehr die Kündigungsfrist bereits versäumt. Hier die betreffenden Passagen im Original-Wortlaut:
1.2. Kabel Deutschland ist unter den Bedingungen dieser Ziffer 11.2. berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamtkosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen.
Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Entgelten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20b Urheberrechtsgesetz), Kosten für Instandhaltung und Betrieb des Kabelnetzes, die technische Zuführung der Programme und die Netzzusammenschaltung einschließlich der Materialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung.
Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Kabel Deutschland nicht veranlasst wurden.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Kabel Deutschland ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweitersendung gemäß § 20b UrhG). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Kabel Deutschland mindernd zu berücksichtigen.
Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.
11.3. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 Prozent des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet.
Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Kabel Deutschland wird den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen.
Bereits im April wurde angekündigt, dass die Marke Kabel Deutschland langfristig verschwinden könnte. Im Übrigen hat die Übernahme durch Vodafone Kabel Deutschland viel Geld gekostet. Und Vodafone-DSL-Kunden können zu Kabel Deutschland wechseln. Schon bei der Übernahme von E-Plus durch o2 wurden steigende Preise befürchtet. Ende des 2. Updates.
Quelle: teltarif
Bestandskunden von Kabel Deutschland bekommen in diesen Tagen Post von ihrem Kabel- und Telefonanbieter, in der sie auf eine Preiserhöhung für ihren laufenden Vertrag ab dem 1. Oktober hingewiesen werden. teltarif.de liegt eines dieser Schreiben vor, das Unternehmen bezeichnet sich dort bereits als "ein Vodafone Unternehmen".
Gleichzeitig hat Kabel Deutschland eine Webseite eingerichtet, auf der den Kunden das Vorgehen erläutert werden soll. Die Kunden werden um Verständnis gebeten, allerdings geht aus den Informationen momentan nicht hervor, welche Bestandskunden mit welchen Tarifen davon betroffen sind. Und zu einem Sonderkündigungsrecht macht Kabel Deutschland ebenfalls keine klaren Aussagen.
Kabel Deutschland rechtfertigt Vorgehen mit höheren Betriebskosten
Auf der Webseite kabeldeutschland.de/preisanpassung schreibt der Netzbetreiber:
Mit Kabel Deutschland haben Sie sich für einen zukunftsfähigen Telekommunikationsanbieter entschieden. Unser modernes und weitverzweigtes Breitbandkabelnetz ermöglicht besonders hohe Internetgeschwindigkeiten, die heute insbesondere für Video-Streaming in HD-Qualität, sowie die WLAN-basierte Nutzung von Tablets oder Smartphones zu Hause immer wichtiger werden.
Bislang konnte Kabel Deutschland den Preis für Internet- und Telefonanschlüsse stabil halten und hat bisher Kostensteigerungen nicht an Kunden weitergegeben. Jedoch sind insbesondere die Kosten für den Betrieb des Kabelnetzes in letzter Zeit deutlich gestiegen. Deshalb passen wir die Preise zum 01.10.2014 für die Internet- und Telefonanschlüsse an. Die Preiserhöhung beträgt weniger als 5 Prozent der bisherigen Grundgebühr (Basispreis).
Update: Weitere Details und Beispiel Kabel-Internet- und Telefonanschluss 32
Mittlerweile liegen teltarif.de weitere Details zur Preiserhöhung vor. Der teltarif.de-Leser, der das Schreiben von Kabel Deutschland erhalten hat, nutzte bislang den Kabel-Internet- und Telefonanschluss 32 und bezahlte dafür monatlich 29,90 Euro Grundgebühr. Ab dem 1. Oktober muss der Leser pro Monat 1,49 Euro mehr bezahlen, also insgesamt 31,39 Euro.
Kabel Deutschland ist in dem Brief davon überzeugt, dass der Anschluss auch "zu diesem Preis nach wie vor ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis bietet". Von einem Sonderkündigungsrecht ist in dem Schreiben keine Rede, falls der Kunde Fragen zu seinem Vertrag habe oder weitere Auskünfte benötige, solle er sich an den Kundenservice wenden.
Aus der Webseite zur Preisanpassung geht hervor, dass gegebenenfalls nicht alle Kabel-Deutschland-Bestandskunden ein derartiges Schreiben erhalten und dass die Preisanpassung nicht bei allen Kunden gleich hoch ausfallen muss. In einer FAQ schreibt der Netzbetreiber: "Die Preisanpassung ist vom Vertrag, der Vertragsdauer und dem Tarif abhängig", falls ein Kunde die Frage stellt, warum beispielsweise der Nachbar keinen solchen Brief erhalten habe.
Kein Hinweis auf Sonderkündigungsrecht auf der Webseite
Ebenso wie im Brief wird auch auf der Webseite nicht auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Auf die Frage, was Kunden tun sollen, die mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind, schreibt Kabel Deutschland: "Unsere Kollegen helfen Ihnen gerne, den für Sie passenden Tarif zu wählen. Wenn Sie einen Tarifwechsel wünschen, erreichen Sie unsere Experten unter der unten angeführten Telefonnummer." Es ist also durchaus möglich, dass Kunden während der Mindestvertragslaufzeit in einen günstigeren Vertrag mit weniger Leistung wechseln können.
Kabel Deutschland weist darauf hin, dass sich die Mindestvertragslaufzeit und auch andere Bestandteile durch die Preiserhöhung nicht ändern. Im übrigen seien reine TV-Produkte ohne Internet- und Telefon-Dienste nicht von der Preiserhöhung betroffen, hier sollen alle Preise unverändert bleiben. Ende des ersten Updates.
2. Update: Kabel Deutschland erwähnt diesen Fall in den AGB
Nach Bekanntwerden der Preiserhöhung haben wir umgehend einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geworfen. Dort erwähnt Kabel Deutschland den Fall einer Preiserhöhung aufgrund höherer Betriebskosten. In den AGB für Internet- und Telefonanschlüsse ist zu lesen, dass Kunden nur einer Preiserhöhung von mehr als 5 Prozent des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises widersprechen können.
Ob dies rechtlich zulässig ist, bleibt allerdings fraglich - wir werden in der kommenden Woche diesbezüglich einmal bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Problematisch könnte zur Sommerferienzeit auch die sechswöchige Widerspruchsfrist sein - wer die vollen sechs Wochen im Urlaub ist, hat gegebenenfalls nach der Rückkehr die Kündigungsfrist bereits versäumt. Hier die betreffenden Passagen im Original-Wortlaut:
1.2. Kabel Deutschland ist unter den Bedingungen dieser Ziffer 11.2. berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamtkosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen.
Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Entgelten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20b Urheberrechtsgesetz), Kosten für Instandhaltung und Betrieb des Kabelnetzes, die technische Zuführung der Programme und die Netzzusammenschaltung einschließlich der Materialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung.
Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Kabel Deutschland nicht veranlasst wurden.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Kabel Deutschland ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweitersendung gemäß § 20b UrhG). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Kabel Deutschland mindernd zu berücksichtigen.
Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.
11.3. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 Prozent des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet.
Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Kabel Deutschland wird den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen.
Bereits im April wurde angekündigt, dass die Marke Kabel Deutschland langfristig verschwinden könnte. Im Übrigen hat die Übernahme durch Vodafone Kabel Deutschland viel Geld gekostet. Und Vodafone-DSL-Kunden können zu Kabel Deutschland wechseln. Schon bei der Übernahme von E-Plus durch o2 wurden steigende Preise befürchtet. Ende des 2. Updates.
Quelle: teltarif
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