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Überwachungskamera legal?

boxer75

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Hallo

nachdem mein Auto bzw. die Beifahrertür die bekanntschaft mit einen Kratzer
(1300€ Schaden) gemacht hat, bin ich am überlegen, ob ich zwei Überwachungskameras
wo auch aufnehmen, anbringen soll.
Meine Frage an euch: Ist es legal? bzw. wenn der H*rensohn es nochmal macht, nimmt es der Richter als Beweis auf?
Aufgenommen wird: Hauseingang/Parkstreifen.
 
AW: Überwachungskamera legal?

Ich betreibe selber an meinem Grundstück 2 Überwachungskameras welche 24/7 aufzeichnen , allerdings nehme ich nur mein Eigentum auf ! Sobald du einen öffentlichen Bereich aufnimmst , ist das sicherlich nicht legal .

Bin gespannt ob jemand was anderes dazu sagt .

Lg Bodo
 
AW: Überwachungskamera legal?

Ich habe den Bericht im TV gesehen.
Ich habe es so verstanden, das es illegal ist, wenn es öffendlich gemacht wird (YouTube, ....).
Ob ein Richter, das als Beweis geldend macht oder nicht, ist da uninteresannt. Wenn ein, aus unser "normal", denkender Sicht, so ein Video, bei Gericht "in Augenschein" genommen wird, und als "Null und nichtig" erklärt wird, Kann der Richter wohl einpacken.

MfG
 
AW: Überwachungskamera legal?

...jeder hat das Recht an seinem Bild,man kann nicht einfach andere Leute filmen oder fotografieren ohne deren Einverständnis.
Egal ob man es veröffentlicht, oder nur im Familienkreis ansieht.
so ist da mein Rechtsverständnis.
Anders ist es bei Überwachungskameras wo ein Mensch vor den Monitoren sitzt und nichts aufgezeichnet wird, z.B. beider Verkehrsüberwachung.
 
AW: Überwachungskamera legal?

nichts für Ungut....man ist so schlau wie davor.....
...geht-geht nicht...oder doch?..evtl..?
P.S.: es soll eine Straftat aufgenommen werden.....nicht mehr
 
AW: Überwachungskamera legal?

...kannst dir das mal durchlesen



da siehst du das du keinen öffentlichen Raum überwachen darfst, selbst wenn du dein eigenes Grundstück überwachst bist du nur auf der sicheren Seite wenn du Schilder anbringst und Besucher oder dergleichen darauf hinweist das das Grundstück Kamera überwacht ist.
 
AW: Überwachungskamera legal?

du darfst filmen und uberwachen was du wilst und wo du wilst , was du nicht darfst sind die fotos und videos ofentlich zu stellen zb. youtube , foren , usw.

gesendet mit meinem tapading ;-)

ps.
ich selbst überwache seit zirka 2 monaten waschkeller und trokenraum bei uns im haus , und solange die videos nicht ofentlich irgend wo auftauchen , mus ich nicht mal die nachbarn informiren :emoticon-0178-rock:

ja jungs , ich hab bei einem Rechtsanwalt nachgefragt :emoticon-0144-nod:

es ist genau so wenn ich am strand fotos mache , und jemand mir ins bild reinspaziert , ich kann es löschen , mus aber nicht

du filmst dein privates eingetum , somit ist es erlaubt , selbst wenn es nicht auf deinem privatem grundstück steht , und du die video aufnahmen nicht ins inet reinstelst so das es jeder sehen kann
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Überwachungskamera legal?

kannst du machen ja, aber als beweis wird es nicht zugelassen, ist im prinzip das selbe wie mit den dashcams
 
AW: Überwachungskamera legal?

kannst du machen ja, aber als beweis wird es nicht zugelassen, ist im prinzip das selbe wie mit den dashcams

Also ich beweise eindeutig/1000% Vandalismus, die Person ist zu erkennen, kommt aber so davon???....armes Deutschland
Wenn das, so sein sollte, mach ich das gleiche, nur mit dem Zusatz, das ich noch Richtung überwachung gehe, und den Mittelfinger hinstrecke, passiert ja nix, muss nur schauen das keine Zeugen da sind...:emoticon-0174-bandi:emoticon-0150-hands
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Überwachungskamera legal?

ja jungs , ich hab bei einem Rechtsanwalt nachgefragt :emoticon-0144-nod:


du filmst dein privates eingetum , somit ist es erlaubt , selbst wenn es nicht auf deinem privatem grundstück steht , und du die video aufnahmen nicht ins inet reinstelst so das es jeder sehen kann

Und die Aufnahmen sind als Beweis beim Richter/Polizei rechtens?
 
AW: Überwachungskamera legal?

@boxer75

Zur Rechtsgrundlage könnte ich folgende Paragraphen beitragen:

Auf Deinem privaten Parkplatz kannst Du jederzeit filmen, allerdings unter der Voraussetzung, dass kein angrenzender öffentlicher Bereich und auch keine benachbarten Privatgrundstücke, auch nicht ein gemeinsamer Zugang, mit auf dem Film zu sehen sind.

In öffentlich zugänglichen Räumen darf eben gerade nicht alles und jeder mit einer Überwachungskamera festgehalten werden. Ausschlaggebend hierfür ist § 6 b BDSG.

§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.


Ob Deine Aufnahmen von der Gerichtsbarkeit als Beweismittel akzeptiert werden, beruht wiederum auf dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung. (Strafprozeßordnung § 261. Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.)

Hierbei ist wiederum zu beachten, dass die Gerichte hohe Anforderungen an das eingereichte Bildmaterial stellen. Sofern der gegnerische Anwalt die Authentizität Deines Beweismaterials anzweifelt, ist es an Dir folgende Punkte als erfüllt nachzuweisen:

-Die vollständige Dokumentation des Tathergangs
- Eine geeignete Kameraposition zur unzweifelhaften Identifikation deys "Täters" in guter Auflösung und unveränderter Verfügbarkeit der Originaldaten.

Gruß

Fisher
 
AW: Überwachungskamera legal?

@Fischer
Also wenn ich Kameras einsetzte wo Hauseingang/Gehweg/Parkstreifen überwachen bzw. aufnehmen (öffentlich), muss ich ein Schild anbringen, die Frage ist:
Wo? Reicht ein Aufkleber neben der Eingangstür?...Haus=>Gehweg=>Parkstreifen=>Auto
 
AW: Überwachungskamera legal?

Es muss deutlich sichtbar sein, allerdings kenne ich den Parkplatz natürlich nicht.

Bezüglich der geäußerten Bedenken wegen des Rechts am eigenen Bild kann ich noch anfügen, dass dies in diesem Falle nicht greift.

Der Gefilmten könnten sich dagegen auf Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG berufen.
Dieses Recht verbürgt das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei und ungezwungen bewegen zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt zum Gegenstand einer Videoüberwachung gemacht zu werden.

Im Fall Deiner Sachbeschädigung dürfte allerdings Dein Interesse überwiegen, sofern das Schild, dass der Parkplatz überwacht wird deutlich sichtbar angebracht wird.

Gruß

Fisher

Nachtrag: Das Ganze ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur eine Aufzählung relevanter Paragraphen.
 
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AW: Überwachungskamera legal?

Zwecks Schild: Ich versuch mal so am besten zu beschreiben
Die Kameras würden Parkstreifen (auto steht ca. immer an gleicher stelle) Gehweg und Hauseingang aufnemen, zwischen Parkstreifen und Hauseingang liegt nur der Gehweg, am Parkstreifen bzw. Gehweg selber kann ja
kein Schild anbringen, also bleibt nur Hauseingang/tür übrig?
Zwischen Auto und Hauseingang sind es keine 3 Meter.
 
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