Der estnische Programmierer Andrus N. ist einen Handel mit der US-Staatsanwaltschaft eingegangen. Flott folgte das Urteil: 1 Jahr und 1 Tag Haft wegen Verschwörung zu Copyright-Verletzung.
Der Este Andrus N. wurde am Freitag in den USA wegen Verschwörung zu strafrechtlich relevanter Copyright-Verletzung zu einem Jahr und einem Tag Haft verurteilt. Das hat das US-Justizministerium bekanntgegeben. N. ist Programmierer und war Mitarbeiter von Megaupload. Der 36jährige ist mit der US-Staatsanwaltschaft einen Handel eingegangen, woraufhin die Staatsanwaltschaft die nun von einem Bundesbezirksrichter in Virginia verhängte Strafe empfahl.
Das Geständnis des Angeklagten N. bescherte der US-Staatsanwaltschaft auch belastende Aussagen über Kim Dotcom, den Chef und Mehrheitseigentümer von Mega.
(Bild: dpa, Max Gilbert)
N. war 2012 in den Niederlanden festgenommen worden. Vor Kurzem verzichtete er auf eine Verhandlung über seine Auslieferung in die USA. Am Montag war N. in Virginia formell verhaftet worden, bereits am Freitag folgte die Gerichtsverhandlung. Dabei bekannte sich der Angeklagte schuldig. Auch das Urteil wurde sogleich verkündet.
"Dieses Urteil ist ein signifikanter Schritt Vorwärts im größten strafrechtlichen Copyright-Prozess der US-Geschichte" freute sich Assistenzstaatsanwalt General Leslie R. Caldwell, "Wir wollen, dass alle Verantwortlichen für ihre illegale Bereicherung durch das Stehlen kreativer Werke von US-Künstlern und -Urhebern zur Rechenschaft gezogen werden."
Das Geständnis
Laut der offiziellen Mitteilung hat N. schriftlich gestanden, dass Megaupload den Rechteinhabern einen Schaden von über 400 Millionen US-Dollar zugefügt habe. Mega selbst habe mindestens 175 Millionen Dollar eingenommen. N. gab an, von 2007 bis zu seiner Verhaftung 2012 als Programmierer für Mega gearbeitet zu haben.
Dabei habe er gewusst, dass auf den Mega-Servern copyright-geschützte Inhalte gespeichert wurden. Trotzdem habe er seine Arbeit fortgesetzt. Und er gab zu, auch selbst rechtlich geschützte Dateien heruntergeladen zu haben.
In der elektronischen Gerichtsakte ist der letzte Eintrag ein Dokument vom Dienstag. Es wird allerdings unter Verschluss gehalten.
Verfahren seit 2012
Anfang 2012 wurden N., sein Chef Kim Dotcom und fünf weitere Mega-Mitglieder sowie zwei Unternehmen in den USA angeklagt. Insgesamt gibt es 13 Anklagepunkte. Dotcom besitzt die deutsche und die finnische Staatsangehörigkeit. Dotcom und drei weitere Angeklagte befinden sich in Neuseeland. Über ihre Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika wird im Juni vor einem Gericht in Auckland, der einzigen Millionenstadt der Monarchie, verhandelt. Zwei weitere Angeklagte sind unbekannten Aufenthalts.
2012 haben die US-Behörden auch die Mega-Server beschlagnahmt und offline genommen. In der Cloud waren aber nicht nur unlizenziert Werke Dritter gespeichert. Mega hatte auch legitime Nutzer, die ihre Daten auf den Servern abgelegt hatten. Trotz zahlreicher Eingaben vor Gericht haben sie bis heute keinen Zugang zu ihren Dateien erhalten.
Dotcom belastet
Die Washington Post berichtet, dass N. in dem Schnellverfahren Dotcom belastet hat. Der Mehrheitseigentümer von Mega habe sich beim Betrieb der Dienste nicht um Copyright gekümmert. Außerdem glaubt N., dass Dotcom persönliche Ausgaben mit Firmengeld bestritten hat. Zudem habe er eine Zusage über die Zuteilung von Mega-Aktien an N. nicht eingehalten.
Der nunmehr Verurteilte gab an, für Mega Videocodecs entwickelt zu haben, um effizientes Streaming zu ermöglichen. 2009 habe er die Einführung eines automatischen Filters angeregt, um copyright-geschützte Dateien auf Megavideo.com finden und einer manuellen Überprüfung zuführen zu können. Sein unmittelbarer Vorgesetzter habe diese Idee nicht aufgegriffen.
Quelle: heise
Der Este Andrus N. wurde am Freitag in den USA wegen Verschwörung zu strafrechtlich relevanter Copyright-Verletzung zu einem Jahr und einem Tag Haft verurteilt. Das hat das US-Justizministerium bekanntgegeben. N. ist Programmierer und war Mitarbeiter von Megaupload. Der 36jährige ist mit der US-Staatsanwaltschaft einen Handel eingegangen, woraufhin die Staatsanwaltschaft die nun von einem Bundesbezirksrichter in Virginia verhängte Strafe empfahl.
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Das Geständnis des Angeklagten N. bescherte der US-Staatsanwaltschaft auch belastende Aussagen über Kim Dotcom, den Chef und Mehrheitseigentümer von Mega.
(Bild: dpa, Max Gilbert)
N. war 2012 in den Niederlanden festgenommen worden. Vor Kurzem verzichtete er auf eine Verhandlung über seine Auslieferung in die USA. Am Montag war N. in Virginia formell verhaftet worden, bereits am Freitag folgte die Gerichtsverhandlung. Dabei bekannte sich der Angeklagte schuldig. Auch das Urteil wurde sogleich verkündet.
"Dieses Urteil ist ein signifikanter Schritt Vorwärts im größten strafrechtlichen Copyright-Prozess der US-Geschichte" freute sich Assistenzstaatsanwalt General Leslie R. Caldwell, "Wir wollen, dass alle Verantwortlichen für ihre illegale Bereicherung durch das Stehlen kreativer Werke von US-Künstlern und -Urhebern zur Rechenschaft gezogen werden."
Das Geständnis
Laut der offiziellen Mitteilung hat N. schriftlich gestanden, dass Megaupload den Rechteinhabern einen Schaden von über 400 Millionen US-Dollar zugefügt habe. Mega selbst habe mindestens 175 Millionen Dollar eingenommen. N. gab an, von 2007 bis zu seiner Verhaftung 2012 als Programmierer für Mega gearbeitet zu haben.
Dabei habe er gewusst, dass auf den Mega-Servern copyright-geschützte Inhalte gespeichert wurden. Trotzdem habe er seine Arbeit fortgesetzt. Und er gab zu, auch selbst rechtlich geschützte Dateien heruntergeladen zu haben.
In der elektronischen Gerichtsakte ist der letzte Eintrag ein Dokument vom Dienstag. Es wird allerdings unter Verschluss gehalten.
Verfahren seit 2012
Anfang 2012 wurden N., sein Chef Kim Dotcom und fünf weitere Mega-Mitglieder sowie zwei Unternehmen in den USA angeklagt. Insgesamt gibt es 13 Anklagepunkte. Dotcom besitzt die deutsche und die finnische Staatsangehörigkeit. Dotcom und drei weitere Angeklagte befinden sich in Neuseeland. Über ihre Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika wird im Juni vor einem Gericht in Auckland, der einzigen Millionenstadt der Monarchie, verhandelt. Zwei weitere Angeklagte sind unbekannten Aufenthalts.
2012 haben die US-Behörden auch die Mega-Server beschlagnahmt und offline genommen. In der Cloud waren aber nicht nur unlizenziert Werke Dritter gespeichert. Mega hatte auch legitime Nutzer, die ihre Daten auf den Servern abgelegt hatten. Trotz zahlreicher Eingaben vor Gericht haben sie bis heute keinen Zugang zu ihren Dateien erhalten.
Dotcom belastet
Die Washington Post berichtet, dass N. in dem Schnellverfahren Dotcom belastet hat. Der Mehrheitseigentümer von Mega habe sich beim Betrieb der Dienste nicht um Copyright gekümmert. Außerdem glaubt N., dass Dotcom persönliche Ausgaben mit Firmengeld bestritten hat. Zudem habe er eine Zusage über die Zuteilung von Mega-Aktien an N. nicht eingehalten.
Der nunmehr Verurteilte gab an, für Mega Videocodecs entwickelt zu haben, um effizientes Streaming zu ermöglichen. 2009 habe er die Einführung eines automatischen Filters angeregt, um copyright-geschützte Dateien auf Megavideo.com finden und einer manuellen Überprüfung zuführen zu können. Sein unmittelbarer Vorgesetzter habe diese Idee nicht aufgegriffen.
Quelle: heise