Three strikes and you are out: Seit Januar 2019 hat die französische Hadopi-Behörde 1.149 Fälle an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Man wirft den Verdächtigen vor, trotz zweifacher Ermahnung ihr Filesharing nicht eingestellt zu haben.
IP-Adressen kommen teilweise von der Content-Industrie
Das Verfahren und die gleichnamige Behörde wurden in Frankreich im Jahr 2009 gesetzlich verankert. Die Behörde ist eine Abkürzung für Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’Internet. In Deutsch bedeutet das: Hohe Behörde für die (legale) Verbreitung von Werken und den Schutz von Internetrechten.
Die IP-Adressen für den ersten Strike (Schlag, im konkreten Fall Brief) erhält die Behörde von anderen behördlichen Mitarbeitern oder von verschiedenen Berufsverbänden. Im Bereich Gaming reichen die Verbände UECN und SELL die IP-Adressen der Filesharer ein. Bei der Musikindustrie ist es insbesondere die SACEM. Die angeschriebenen Anschlussinhaber hat man bei P2P-Transfers von Schwarzkopien erwischt.
Seit Jahresanfang 2019 wurden landesweit stolze 479.177 Briefe verschickt. 165.683 behördliche Schreiben gingen im zweiten Strike an die Wiederholungstäter. Wer sein Filesharing noch immer nicht eingestellt hat, dessen Fall hat die Behörde in der dritten Stufe an die Staatsanwaltschaften überwiesen.
1.149 Fälle hat man seit dem Jahreswechsel strafrechtlich behandelt, im Vorjahr waren es 1.045. Dies führte bislang zu 86 Verurteilungen, 2018 waren es 83. Darunter waren 31 Verurteilungen wegen grober Fahrlässigkeit, die durchschnittlich eine Strafe von 350 Euro zuzüglich zu 300 € Schadensersatz nach sich gezogen haben. In 47 Fällen gab es Strafbefehle mit Bußgeldern von 150 € bis 1.000 €. Bei weiteren 301 Fällen wurden alternative Maßnahmen zur Strafverfolgung angewendet. Darunter waren 64 Vergleiche mit Geldbußen von 100 bis für 500 Euro. 199 Mal hat man die Filesharer lediglich an die in Frankreich gültige Rechtslage erinnert.
Hadopi setzt auf Abschreckung
Ausschnitt. Grafik von der französischen Piratenpartei.
Sowohl die Content-Industrie als auch die Hadopi-Behörde haben natürlich auf die Abschreckung der Three-Strikes-Regelung gesetzt. An den Statistiken hat sich in den letzten zwei Jahren zumindest kaum etwas geändert. Technisch versierte Surfer benutzen seitdem zwingend einen VPN, womit sichergestellt ist, dass sie nicht mehr ins Fadenkreuz der Hadopi-Behörde rücken können. Oder aber sie nutzen andere Bezugs-Kanäle für Warez wie z.B. Share-, Streaminghoster oder Usenet-Provider, um damit ihren Konsum zu realisieren. In diesen Fällen ist es schwer bis unmöglich, die IP-Adressen der jeweiligen Downloader festzustellen.
Eine Übersicht der verfolgten Fälle seit dem 01.01.2019 stellt die französische Hadopi-Behörde hier als PDF-Dokument zur Verfügung.
Quelle; tarnkappe
IP-Adressen kommen teilweise von der Content-Industrie
Das Verfahren und die gleichnamige Behörde wurden in Frankreich im Jahr 2009 gesetzlich verankert. Die Behörde ist eine Abkürzung für Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’Internet. In Deutsch bedeutet das: Hohe Behörde für die (legale) Verbreitung von Werken und den Schutz von Internetrechten.
Die IP-Adressen für den ersten Strike (Schlag, im konkreten Fall Brief) erhält die Behörde von anderen behördlichen Mitarbeitern oder von verschiedenen Berufsverbänden. Im Bereich Gaming reichen die Verbände UECN und SELL die IP-Adressen der Filesharer ein. Bei der Musikindustrie ist es insbesondere die SACEM. Die angeschriebenen Anschlussinhaber hat man bei P2P-Transfers von Schwarzkopien erwischt.
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Seit Jahresanfang 2019 wurden landesweit stolze 479.177 Briefe verschickt. 165.683 behördliche Schreiben gingen im zweiten Strike an die Wiederholungstäter. Wer sein Filesharing noch immer nicht eingestellt hat, dessen Fall hat die Behörde in der dritten Stufe an die Staatsanwaltschaften überwiesen.
1.149 Fälle hat man seit dem Jahreswechsel strafrechtlich behandelt, im Vorjahr waren es 1.045. Dies führte bislang zu 86 Verurteilungen, 2018 waren es 83. Darunter waren 31 Verurteilungen wegen grober Fahrlässigkeit, die durchschnittlich eine Strafe von 350 Euro zuzüglich zu 300 € Schadensersatz nach sich gezogen haben. In 47 Fällen gab es Strafbefehle mit Bußgeldern von 150 € bis 1.000 €. Bei weiteren 301 Fällen wurden alternative Maßnahmen zur Strafverfolgung angewendet. Darunter waren 64 Vergleiche mit Geldbußen von 100 bis für 500 Euro. 199 Mal hat man die Filesharer lediglich an die in Frankreich gültige Rechtslage erinnert.
Hadopi setzt auf Abschreckung
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Ausschnitt. Grafik von der französischen Piratenpartei.
Sowohl die Content-Industrie als auch die Hadopi-Behörde haben natürlich auf die Abschreckung der Three-Strikes-Regelung gesetzt. An den Statistiken hat sich in den letzten zwei Jahren zumindest kaum etwas geändert. Technisch versierte Surfer benutzen seitdem zwingend einen VPN, womit sichergestellt ist, dass sie nicht mehr ins Fadenkreuz der Hadopi-Behörde rücken können. Oder aber sie nutzen andere Bezugs-Kanäle für Warez wie z.B. Share-, Streaminghoster oder Usenet-Provider, um damit ihren Konsum zu realisieren. In diesen Fällen ist es schwer bis unmöglich, die IP-Adressen der jeweiligen Downloader festzustellen.
Eine Übersicht der verfolgten Fälle seit dem 01.01.2019 stellt die französische Hadopi-Behörde hier als PDF-Dokument zur Verfügung.
Quelle; tarnkappe