Tesla-Dashcams unzulässig, warnt Datenschutzbeauftragter
26.07.2023 07:24 Uhr Andreas Wilkens
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(Bild: Tesla)
In Tesla-Autos eingebaute Dashcams sind datenschutzrechtlich unzulässig, sagt ein Datenschutzbeauftragter, nachdem er gehäuft Anfragen zu dem Thema bekam.
Videoaufnahmen permanent und anlasslos im öffentlichen Straßenverkehr anzufertigen und zu speichern ist grundsätzlich unzulässig. Darauf weist der Datenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt hin. Er bezieht sich dabei insbesondere auf Dashcams, die in Pkw der Elektroauto-Marke Tesla eingebaut sind. Dazu hätten sich bei ihm in jüngster Zeit Anfragen gehäuft, heißt es in einer Mitteilung [1].
Wie viele Anfragen konkret eingegangen und ob darunter auch Beschwerden seien, konnte die Datenschutzbehörde auf eine Anfrage von heise online nicht sagen; auch nicht, ob Datenschutzbeauftragte anderer Länder Anfragen zu Dashcams bekämen. Es sei aber zu vermuten. Da der Datenschutzbeauftragte auch dafür zuständig sei, die Bürgerinnen und Bürger aufzuklären, sah er sich zu der Warnung veranlasst.
"Kein berechtigtes Interesse"
Die von Dashcams aufgenommenen Videos werden laut Tesla lokal im integrierten Speicher eines formatierten USB-Flash-Laufwerks gespeichert. Es würden keine Aufzeichnungen an Tesla gesendet. Der Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass dabei auch Personen und Kfz-Kennzeichen erfasst werden. "Eine solche permanente und damit anlasslose Fertigung von Videoaufnahmen im öffentlichen Straßenverkehr ist grundsätzlich unzulässig."Es sei kein "berechtigtes Interesse", Beweismittel für einen hypothetischen Unfall zu sammeln, führt der Datenschützer weiter aus. Dies ergebe sich, wenn zwischen dem Beweissicherungsinteresse des Einzelnen und dem informellen Selbstbestimmungsrecht einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern abgewogen werde. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 zufolge [2] können nur kurzzeitige und anlassebezogene Aufzeichnungen zulässig sein.
Der Datenschutzbeauftragte ergänzt nun, Dashcams können nur mit einem technischen Ringspeichersystem datenschutzkonform eingesetzt werden, bei dem die vorhandenen Daten unmittelbar überschrieben und gelöscht werden, wenn kein Anlass für eine dauerhafte Speicherung gegeben ist. Zulässig sei dabei ein Speicherzyklus von jeweils bis zu einer Minute vor und nach dem Unfall. Dieser würde ausreichen, um einen Unfallhergang zu dokumentieren.
Wächtermodus
Der so genannte Wächtermodus der Tesla-Autos erfasst kontinuierlich das Umfeld. "Dabei wird unserer Kenntnis nach bei eingestecktem USB-Stick die Kamerafunktion und die Speicherung von Bildaufnahmen auch schon aktiviert, wenn ein Passant zu nah an einem Tesla-Kfz vorbeigeht oder das Erkennungssystem eine sonstige für den Wächtermodus als relevant eingestufte Bewegung zu erkennen meint", erläutert der Datenschutzbeauftragte. Damit fehle oft ein konkreter Anlass, zudem werde die Umgebung ab Aktivierung für einen Zeitraum von mehreren Minuten mitsamt unbeteiligter Passanten und gegebenenfalls weiterer personenbezogener Daten wie Kfz-Kennzeichen gefilmt und die Aufzeichnungen gespeichert. Die Berliner Polizei hatte vor diesem Hintergrund es vor einem Jahr vorübergehend untersagt, Tesla-Autos auf ihrem Gelände zu parken [3].Die Kamerafunktion müsse grundsätzlich deaktiviert werden, schreibt nun der Datenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns. Das sei möglich, indem beispielsweise kein USB-Stick benutzt werden, auf dem sonst die Daten gespeichert würden. Alternativ könne die Kamerafunktion am Display ausgeschaltet werden. Wenn das Auto in einer öffentlichen, nicht zugänglichen Umgebung abgestellt werde und dabei ausgeschlossen sei, dass personenbezogene Daten aufgezeichnet würden, könne der Wächtermodus genutzt werden.
(anw [4])
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In Tesla-Autos eingebaute Dashcams sind datenschutzrechtlich unzulässig, sagt ein Datenschutzbeauftragter, nachdem er gehäuft Anfragen zu dem Thema bekam.
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