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PC & Internet Telekommunikationsanbieter speichern illegal bis zu einem halben Jahr

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht mit einer Anzeige gegen die illegale Vorratsdatenspeicherung (VDS) diverser Telekommunikationsanbieter vor. Obwohl die VDS in Deutschland per Gerichtsurteil ausgesetzt wurde, speichern einige Firmen die Daten ihrer Kunden bis zu einem halben Jahr.

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Internet- und Telefonanbietern droht ein Bußgeld

Gemäß einer Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 02. Januar ergab eine freiwillige Abfrage der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2018, dass Telekommunikationsanbieter Verkehrsdaten nicht rechtzeitig löschen. Damit begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Der Datenschutzexperte und digitale Aktivist der Piratenpartei Patrick Breyer, Mitglied des Arbeitskreises (AK) Vorratsdatenspeicherung, erstattete am 02. Januar Anzeige. Den betreffenden Unternehmen, deren Name die Bundesnetzagentur nicht öffentlich bekannt gab, droht nun ein Bußgeld.

Sollte ursprünglich noch ab 01.07.2017 eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung betrieben werden, damit nachvollziehbar wäre, an welchem Tag und zu welcher Zeit Telefonanschlüsse miteinander verbunden waren, einschließlich des Vermerks der IP-Adresse zum Zweck, dass deutsche Ermittler sie gegebenenfalls abfragen könnten, so hat die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht jedoch vorerst solange ausgesetzt, bis die Richter im Hauptverfahren entscheiden, aufgrund dessen, weil der Provider Spacenet mit einem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung Erfolg hatte.

Bundesnetzagentur nennt weder Ross noch Reiter

Die Teilnahme der ISPs an der Umfrage war freiwillig. Sechs Unternehmen decken nach Angaben der Bundesnetzagentur “mehr als 90 % des Marktes” ab. Diese 90 % machten Angaben zum Umgang mit den Metadaten ihrer Kunden. Die Bundesnetzagentur hat allerdings nicht veröffentlicht, welche Unternehmen im Vorjahr gegen die Aussetzung der VDS verstoßen haben.

Konkret geht aus der Erhebung der Bundesnetzagentur hervor, dass die Speicherung des Aufenthaltsortes bei mobiler Telekommunikation (Funkzelle) eine Woche erfolgt, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) bis zu vier Monate lang aufbewahrt wird und die Internetkennung (IP-Adresse) bis zu drei Monate lang gespeichert wird, ohne dass dies für Abrechnungszwecke relevant wäre. Die Metadaten für unbeantwortete oder erfolglose Anrufe werden bis zu sechs Monate lang zurückbehalten. Laut Leitfaden der Bundesnetzagentur ist eine Speicherung der IMEI nicht zulässig, eine Speicherung der IP-Adresse sei maximal sieben Tage gestattet, keinesfalls jedoch bis zu drei Monate. Eine Rechtsgrundlage für die Speicherung nicht zustande gekommener Verbindungen sei ebenfalls nicht gegeben.

Datensammel-Leidenschaft kann Unschuldige in Verdacht bringen

Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt vor den Konsequenzen dieser „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“: „Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration. Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben. Das Ausmaß der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung ist selbst nach dem Maßstab des industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Wir haben deshalb Anzeige erstattet und die Bundesnetzagentur sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte zum Einschreiten aufgefordert.”

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun von der Bundesnetzagentur, “die Speicherdauer jedes Anbieters transparent zu machen, damit Verbraucher Anbieter ohne Vorratsdatenspeicherung wählen können.” Darüber hinaus verlangt der AK ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.

Quelle: Tarnkappe
 
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