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Die Bundesnetzagentur hat entschieden: Die Telekom darf ihre Konkurrenten zur Gigabit-Drosselung zwingen
Die schnellen Internet-Anschlüsse der Telekom und ihrer Konkurrenten stören sich gegenseitig. Das wollen die Bonner verhindern. Nun hat die Bundesnetzagentur ein Machtwort gesprochen – und ausgerechnet Glasfaser-Anbieter ziehen den Kürzeren.
Nutzer von schnellen Internet-Anschlüssen über Glasfaser-Leitungen müssen sich künftig auf langsamere Geschwindigkeiten oder sogar eine Abschaltung ihrer Anschlüsse einstellen. Grund dafür sind alte Kupferleitungen in den Häusern, die den Datenverkehr vom Keller in die Wohnungen leiten. Wie sich nun herausstellt, kommt es dort zu Störungen, wenn die Deutsche Telekom hier Vectoring-Anschlüsse schaltet und zugleich ein Glasfaseranschluss eines anderen Anbieters anliegt.
Damit muss Deutschland auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft eine weitere Hürde nehmen. Wie die Bundesnetzagentur jetzt entschieden hat, darf die Telekom in diesen Fällen entweder die Konkurrenten mit ihren Glasfaser-Anschlüssen abschalten oder von ihnen einen Drosselung der Geschwindigkeit verlangen.
„Der Regulierer räumt mit seiner Entscheidung der Vergangenheit Vorfahrt gegenüber der Zukunft ein“, sagt Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko).
Was auf den ersten Blick wie ein Detail aussieht, hat große Auswirkungen. Mit der Super-Vectoring-Technik beschleunigt die Telekom die Datengeschwindigkeit in ihren alten Kupferleitungen. Bereits jetzt ist sie in der Lage, 16 Millionen Haushalte auf diese Weise mit einem Internet-Anschluss von bis zu 250 Megabit pro Sekunde zu erreichen.
Die Telekom wehrt sich damit vor allem gegen die Konkurrenz der TV-Kabelnetzbetreiber Vodafone und Unitymedia, die über ihre TV-Netze ebenfalls hohe Geschwindigkeiten erreichen.
Wem gehören die Leitungen in alten Häusern?
Tatsächlich kommt es nach Angaben der Telekom aber immer wieder zu Verbindungsabbrüchen in den Häusern, wenn gleichzeitig Glasfaser-Anbieter im Keller Zugang zu den Kupferleitungen im Haus haben. Denn die Signale stören sich gegenseitig, weil sie sich bei den Frequenzen überschneiden. In Deutschland gab es Ende 2017 knapp vier Millionen Glasfaseranschlüsse, jüngere Erhebungen liegen noch nicht vor.
Schätzungen zufolge führen davon zwei Drittel nur bis in die Keller der Häuser und nur ein Drittel direkt bis in die Wohnungen. Während Neubauten häufig Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen bekommen, sind es bei bestehenden Gebäuden mit mehreren Wohnungen eher die Keller, die damit erreicht werden. Vom Keller aus speisen die Anbieter dann die Signale in die alten Gebäudeleitungen ein, weil das Legen von Glasfaserleitungen in die Wohnungen hinein kostspielig und aufwendig ist.
Zwischen der Telekom und ihren Konkurrenten ist ein Streit darüber ausgebrochen, wem die Leitungen in den älteren Häusern gehört. Während die Konkurrenten davon ausgehen, dass diese Endleitungen als wesentliche Bestandteile des Grundstücks Eigentum des Hauseigentümers sind, steht die Telekom auf dem Standpunkt, dass diese Leitungen ihr gehören.
Sie sei in dem größten Teil des deutschen Wohnungsbestandes die Eigentümerin, da bis Ende 1987 die Endleitungen und die Sprechapparate Teil des öffentlichen Fernsprechnetzes der Deutsche Bundespost waren, die wiederum die Rechtsvorgängerin der Telekom sei. Die Endleitungen seien daher nur „Scheinbestandteile“ des Grundstücks.
Konkurrenz ohne Gigabit-Zugänge
Die Bundesnetzagentur umgeht diese Diskussion mit der Feststellung, das die Verkabelung in den Häusern Bestandteil des Teilnehmeranschlusses ist. Damit darf auch nicht der Hauseigentümer entscheiden, wer die Leitungen nutzen soll. Die Behörde beruft sich dabei auf das Telekommunikationsgesetz (TKG).
„Zum Zugang verpflichtet sei nicht der Eigentümer, „sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene“, heißt es in der Entscheidung der Behörde, die WELT vorliegt. In dem Beschluss wird die Deutsche Telekom als „Betroffene“ bezeichnet.
Demnach gibt es bei Störfällen nun zwei Möglichkeiten. Entweder werden die Glasfaseranschlüsse der Telekom-Konkurrenten abgeschaltet, oder sie müssen das Frequenzspektrum freimachen, das die Telekom in diesen Leitungen für das Vectoring nutzt. Das hat jedoch Auswirkungen auf die Geschwindigkeit.
Denn dann können die Telekom-Konkurrenten keine Gigabit-Zugänge mehr anbieten. Sie müssten ihre Leitungen auf bis zu 600 Megabit pro Sekunde drosseln.
Wettbewerber könnten eigene Leitungen verlegen
Zwar buchen viele Glasfaser-Kunden noch gar keine Gigabit-Geschwindigkeiten über ihre Anschlüsse. Doch das dürfte sich bald ändern, da der Bedarf stetig steigt. Sollten sie diese Geschwindigkeiten nicht vermarkten können, hätten die Glasfaser-Anbieter Schwierigkeiten, Kunden zu überzeugen und Geld von Investoren einzusammeln.
Auch im Konkurrenzkampf mit den TV-Kabelnetzanbietern würden sie den Kürzeren ziehen. Unternehmen wie Vodafone und Unitymedia nutzen im Haus nicht die Kupferkabel der Telekom sondern eigene Kabel, über die sie vielerorts ebenfalls Gigabit-Geschwindigkeit anbieten können.
„Anstatt zukunftssicherer Glasfaser bis in die Gebäude einen klaren Vorrang einzuräumen, wird vielmehr der Telekom ein Bestands- und Vertrauensschutz auf ihre längst abgeschriebene Kupfer-Infrastruktur gewährt“, beklagt sich Breko-Geschäftsführer Albers. Die Telekom erhalte damit ein „Quasi-Monopol“ über die Gebäudeverkabelung. Dies sei das falsche Signal vor allem vor dem Hintergrund der neuen Breitbandziele der Bundesregierung, die Deutschland bis 2025 flächendeckend mit Gigabit-Geschwindigkeit versorgt sehen will.
Die Bundesnetzagentur zeigt den Telekom-Konkurrenten in ihrem Beschluss einen Ausweg auf: „Den Wettbewerbern bleibt es etwa unbenommen, nach entsprechender Übereinkunft mit dem Gebäudeeigentümer eigene Endleitungen im Gebäude zu verlegen und zu nutzen.“ Der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) sieht darin keine Lösung.
„Die Bundesnetzagentur weiß sehr genau, dass im Falle bestehender Wohngebäude ein Glasfaserausbau bis in jede einzelne Wohnung nicht zeitnah realisierbar ist“, sagt Verbandsgeschäftsführer Wolfgang Heer. Auf diese Weise werde die Chance vertan, einen schnellen Glasfaserausbau auch in Bestandsgebäuden zu ermöglichen. Eine Stellungnahme der Telekom war bis Redaktionsschluss nicht zu bekommen.
Quelle; welt