Die Zahl der Verbraucherbeschwerden wegen Abzocke und Belästigung am Telefon war auch 2022 auf hohem Niveau. 1446 Rufnummern ließ der Regulierer abschalten.
Die Bundesnetzagentur hatte auch im vergangenen Jahr aufgrund unerwünschter Abzocke und Spam übers Telefon alle Hände voll zu tun. 2022 erhielt die Regulierungsbehörde nach eigenen Angaben insgesamt 150.363 schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Die Zahl der Eingaben lag so auf einem ähnlich hohen Niveau wie 2021, als es 155.868 Beschwerden waren. Der Schwerpunkt verschob sich aber: Klagte der größte Teil der Verbraucher 2021 noch über SMS-Spam, stand im Folgejahr Rufnummernmanipulation im Vordergrund.
Bitte um Missbrauchshinweise
Um dem Unmut der Bürger abzuhelfen und diese vor unberechtigten Gebühren zu schützen, schaltete die Bundesnetzagentur voriges Jahr 1446 Rufnummern ab. Zum Vergleich: 2019 waren es erst gut 700 bei rund 125.000 Beschwerden. Zu 3697 Rufnummern verhängte die Behörde 2022 Rechnungslegungs- und Inkassoverbote. Damit können Verbraucher nicht länger unberechtigte Kosten in Rechnung gestellt beziehungsweise abgebucht werden. 2019 waren davon noch 5500 Nummern betroffen. 2022 ging es hier vor allem um das Hacking von Routern oder Telefonanlagen, über das Angreifer kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucher generierten.
Zum Mittel der Abschaltung griff der Regulierer im vorigen Jahr vornehmlich in Fällen, in denen sich Betroffene über unerwünschte Kurznachrichten oder Werbefaxe, belästigende Anrufversuche, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen sowie Fake-Hotlines beschwerten. Eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke war damit ausgeschlossen. Im Kampf gegen Rufnummernmanipulation hatte der Gesetzgeber jüngst nachgebessert: Seit Dezember 2022 dürfen unter anderem bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Telefonnummern als fingierte Ziffernfolgen mehr angezeigt werden. Davon ausgenommen sind Mobilfunknummern im internationalen Roaming. Die Verbraucher sollen so Anrufen mit einer deutschen Rufnummer wieder mehr Vertrauen schenken können.
An die Bevölkerung appelliert die Bundesnetzagentur, ihr weiter Missbrauchshinweise zu schicken. Um eine Beschwerde einreichen zu können, stellt sie auf ihrer Webseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung. Diese sind der Behörde zufolge "an die jeweilige Fallkonstellation angepasst". Es werde "gezielt nach den Informationen gefragt", die zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts und gegebenenfalls für den Erlass von Maßnahmen benötigt würden. Verbraucher sollten daher nach Möglichkeit stets den Weg der Beschwerde über das passende Online-Formular wählen. 2019 war es noch nötig, ein PDF auszufüllen und etwa per E-Mail zurückzusenden.
Quelle; heise
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Die Bundesnetzagentur hatte auch im vergangenen Jahr aufgrund unerwünschter Abzocke und Spam übers Telefon alle Hände voll zu tun. 2022 erhielt die Regulierungsbehörde nach eigenen Angaben insgesamt 150.363 schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Die Zahl der Eingaben lag so auf einem ähnlich hohen Niveau wie 2021, als es 155.868 Beschwerden waren. Der Schwerpunkt verschob sich aber: Klagte der größte Teil der Verbraucher 2021 noch über SMS-Spam, stand im Folgejahr Rufnummernmanipulation im Vordergrund.
Bitte um Missbrauchshinweise
Um dem Unmut der Bürger abzuhelfen und diese vor unberechtigten Gebühren zu schützen, schaltete die Bundesnetzagentur voriges Jahr 1446 Rufnummern ab. Zum Vergleich: 2019 waren es erst gut 700 bei rund 125.000 Beschwerden. Zu 3697 Rufnummern verhängte die Behörde 2022 Rechnungslegungs- und Inkassoverbote. Damit können Verbraucher nicht länger unberechtigte Kosten in Rechnung gestellt beziehungsweise abgebucht werden. 2019 waren davon noch 5500 Nummern betroffen. 2022 ging es hier vor allem um das Hacking von Routern oder Telefonanlagen, über das Angreifer kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucher generierten.
Zum Mittel der Abschaltung griff der Regulierer im vorigen Jahr vornehmlich in Fällen, in denen sich Betroffene über unerwünschte Kurznachrichten oder Werbefaxe, belästigende Anrufversuche, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen sowie Fake-Hotlines beschwerten. Eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke war damit ausgeschlossen. Im Kampf gegen Rufnummernmanipulation hatte der Gesetzgeber jüngst nachgebessert: Seit Dezember 2022 dürfen unter anderem bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Telefonnummern als fingierte Ziffernfolgen mehr angezeigt werden. Davon ausgenommen sind Mobilfunknummern im internationalen Roaming. Die Verbraucher sollen so Anrufen mit einer deutschen Rufnummer wieder mehr Vertrauen schenken können.
An die Bevölkerung appelliert die Bundesnetzagentur, ihr weiter Missbrauchshinweise zu schicken. Um eine Beschwerde einreichen zu können, stellt sie auf ihrer Webseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung. Diese sind der Behörde zufolge "an die jeweilige Fallkonstellation angepasst". Es werde "gezielt nach den Informationen gefragt", die zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts und gegebenenfalls für den Erlass von Maßnahmen benötigt würden. Verbraucher sollten daher nach Möglichkeit stets den Weg der Beschwerde über das passende Online-Formular wählen. 2019 war es noch nötig, ein PDF auszufüllen und etwa per E-Mail zurückzusenden.
Quelle; heise