Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Off Topic Strom-Kunden sollen Lieferanten schneller wechseln können

Ab 1. Januar 2026 muss ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden vollzogen sein. Dazu hat die Bundesnetzagentur nun eine Konsultation eröffnet.

"Zukünftig soll jeder den Stromlieferanten noch einfacher und schneller wechseln können. Der Wechsel soll nicht mehr zehn Tage dauern, sondern innerhalb von 24 Stunden möglich sein", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Diese gesetzlich vorgeschriebene Frist gilt laut einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ab dem 1. Januar 2026, durch die EU-Vorgaben umgesetzt wurden. Nun hat die Bundesnetzagentur ein Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Wechsel des Stromlieferanten eröffnet. Marktteilnehmer können bis zum 20. April 2023 an einer Konsultation zu den Vorgaben teilnehmen.

Darüber hinaus soll der Netzbetreiber regelmäßig über wichtige Parameter der Netzanschlusssituation informieren müssen, so dass alle notwendigen Informationen und preisbeeinflussenden Faktoren für einen Wechsel gebündelt vorliegen. Durch die weitergehende Standardisierung und Automatisierung des Lieferantenwechselvorgangs können die personellen Ressourcen der Marktteilnehmer entlastet und Effizienzgewinne erzielt werden, argumentiert die Bundesnetzagentur.

Wechsel in "kürzestmöglicher Zeit"

Die Stromlieferanten sollen ausreichend Zeit haben, ihre IT an die neuen Vorgaben anzupassen und einen störungsfreien Start der Regelungen sicherzustellen. Deshalb ist der Termin für die Umsetzung der Vorgaben auf den 1. April 2025 festgelegt.

Aus Artikel 12 der seit Juni geltenden EU-Richtlinie 2019/944 bestimmt, dass der Versorger oder der "im Bereich der Aggregierung tätige Marktteilnehmer" innerhalb kürzestmöglicher Zeit gewechselt werden kann. Spätestens ab 2026 darf der technische Vorgang des Versorgerwechsels nicht mehr länger als 24 Stunden dauern und muss an jedem Werktag möglich sein. Paragraph 20a des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes sieht einen Schadenersatzanspruch für Stromkunden vor, bei denen der Wechsel länger als vorgeschrieben dauert.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; heise
 
Zurück
Oben