Schadsoftware-Alarm bei Streamworld.to (ehemals Kinow.to). Auf diesem Kino Portal wird derzeit der Windows-Trojaner CoinMiner.ay verbreitet. Auf den befallenen Geräten wird eine Kryptowährung geschürft. Den Einsatz einer Umleitung weiß man zu verhindern. Mittels Blocked.com (BlockScript) wird niemand zu den Streaming-Hostern weitergeleitet, sofern man sich per VPN oder Proxy verbinden lässt.
Nicht wundern, wenn die Antiviren-Software beim offensichtlich rechtswidrigen Kino-Portal Streamworld.to aka Kinow.to anschlagen sollte. Denn dort wird den Besuchern momentan der Windows-Trojaner CoinMiner.ay untergejubelt. Befallene Geräte schürfen dann mithilfe der CPU des befallenen Geräts eine Kryptowährung. Bei geschätzten 4,4 Millionen Seitenzugriffen monatlich dürften die Betreiber mit ihren unlauteren Mitteln durchaus ihren Reibach machen. Allerdings werden viele Besucher diese Seite meiden, sollte sich die Verbreitung von Schadsoftware erst einmal herumsprechen.
Werbung zu schalten ist eine Sache und zur Deckung der Kosten noch nachvollziehbar. Die Computer der Kinofans mit Mining Skripten zu beschäftigen solange sie online sind, ist schon grenzwertig. Doch die Infektion der Besucher-PCs mit Windows-Schadsoftware ist nicht mehr akzeptabel. Im Prinzip ist dies „schade“, weil auf dem noch recht neuen Portal inklusive eigener Facebook-Seite werden vergleichsweise viele aktuelle Blockbuster wie „Black Panther“, „Avengers 3“, der neue „Tomb Raider“ und vieles mehr angeboten. Gute Auswahl hin oder her – eine Infektion des eigenen PCs wird auf Dauer niemand riskieren wollen.
Streamworld.to: Proxy oder VPN verboten!
Wer bei Streamworld.to (früher Kinow.to) seine wahre IP-Adresse verschleiern will, hat Pech. Statt vom Portal zum Streaming-Hoster werden die Besucher in diesem Fall zu einer Warnmeldung von Blocked.com (BlockScript) weitergeleitet (siehe Screenshot unten). Der Einsatz einer Umleitung mittels VPN oder Proxy ist dort nämlich nicht erlaubt. Keine Chance auf eine Verschleierung der eigenen Identität. Warum dies so ist, erläutert man nicht.
Streaming Hoster schalten Werbung vor dem Kino-Mitschnitt
Bei OpenLoad und anderen Anbietern ist der Einsatz eines Ad Blockers untersagt. Dafür haben sich die Streaming-Hoster etwas Neues einfallen lassen. Vor dem eigentlichen Mitschnitt des Kinofilms wird dort seit Neuestem ein Werbeclip abgespielt (siehe Screenshot ganz unten). Wer den Film sehen will, muss sich folglich vorher die Werbung anschauen, das ist neu. Jeder weitere Klick hat naturgemäß das Öffnen weiterer Werbefenster zur Folge. Wer dem entgehen will, müsste den Ad Blocker nach dem Start des offensichtlich rechtswidrigen Film-Mitschnitts starten. Doch das wäre seit dem Filmspeeler-Urteil innerhalb der EU bekanntlich illegal.
Screenshot des Streaming-Hosters openload: Wer sich den Kinofilm ansehen will, muss zunächst den Werbeclip über sich ergehen lassen.
Quelle; tarnkappe
Nicht wundern, wenn die Antiviren-Software beim offensichtlich rechtswidrigen Kino-Portal Streamworld.to aka Kinow.to anschlagen sollte. Denn dort wird den Besuchern momentan der Windows-Trojaner CoinMiner.ay untergejubelt. Befallene Geräte schürfen dann mithilfe der CPU des befallenen Geräts eine Kryptowährung. Bei geschätzten 4,4 Millionen Seitenzugriffen monatlich dürften die Betreiber mit ihren unlauteren Mitteln durchaus ihren Reibach machen. Allerdings werden viele Besucher diese Seite meiden, sollte sich die Verbreitung von Schadsoftware erst einmal herumsprechen.
Werbung zu schalten ist eine Sache und zur Deckung der Kosten noch nachvollziehbar. Die Computer der Kinofans mit Mining Skripten zu beschäftigen solange sie online sind, ist schon grenzwertig. Doch die Infektion der Besucher-PCs mit Windows-Schadsoftware ist nicht mehr akzeptabel. Im Prinzip ist dies „schade“, weil auf dem noch recht neuen Portal inklusive eigener Facebook-Seite werden vergleichsweise viele aktuelle Blockbuster wie „Black Panther“, „Avengers 3“, der neue „Tomb Raider“ und vieles mehr angeboten. Gute Auswahl hin oder her – eine Infektion des eigenen PCs wird auf Dauer niemand riskieren wollen.
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Streamworld.to: Proxy oder VPN verboten!
Wer bei Streamworld.to (früher Kinow.to) seine wahre IP-Adresse verschleiern will, hat Pech. Statt vom Portal zum Streaming-Hoster werden die Besucher in diesem Fall zu einer Warnmeldung von Blocked.com (BlockScript) weitergeleitet (siehe Screenshot unten). Der Einsatz einer Umleitung mittels VPN oder Proxy ist dort nämlich nicht erlaubt. Keine Chance auf eine Verschleierung der eigenen Identität. Warum dies so ist, erläutert man nicht.
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Streaming Hoster schalten Werbung vor dem Kino-Mitschnitt
Bei OpenLoad und anderen Anbietern ist der Einsatz eines Ad Blockers untersagt. Dafür haben sich die Streaming-Hoster etwas Neues einfallen lassen. Vor dem eigentlichen Mitschnitt des Kinofilms wird dort seit Neuestem ein Werbeclip abgespielt (siehe Screenshot ganz unten). Wer den Film sehen will, muss sich folglich vorher die Werbung anschauen, das ist neu. Jeder weitere Klick hat naturgemäß das Öffnen weiterer Werbefenster zur Folge. Wer dem entgehen will, müsste den Ad Blocker nach dem Start des offensichtlich rechtswidrigen Film-Mitschnitts starten. Doch das wäre seit dem Filmspeeler-Urteil innerhalb der EU bekanntlich illegal.
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Quelle; tarnkappe
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