Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob die Nutzung von KinoX, Movie4k & Co. legal bleibt. Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen für alle Surfer haben und über die Strafbarkeit von Streaming-Angeboten aus dem Graubereich entscheiden.
In den Niederlanden versucht die Antipiraterie-Organisation BREIN derzeit gegen den Anbieter von Mediaplayer-Boxen vorzugehen. Die Geräte von Filmspeler.nl spielen mit Absicht illegale Inhalte aus dem Internet ab. Im Online-Shop des Anbieters wird sogar damit geworben, dass man mit ihren Medien-Boxen Zugriff auf aktuelle Sportevents, TV-Serien und Kinofilme hat. Auch das Logo von Popcorn Time darf bei der Artikelbeschreibung des Players nicht fehlen. Filmspeler lockt die Käufer mit Slogans wie “never to the cinema again”, “Netflix is the past”, “Never pay again”, “Downloading (from illegal source) is illegal but streaming is not” etc. Das ging BREIN eindeutig zu weit.
Die Anwälte der Antipiraterie-Organisation wollten ein richtungsweisendes Urteil erwirken, damit das Verlinken oder Einbinden von illegalen Inhalten stets rechtswidrig ist. Dies sollte explizit auch das Streaming von Filmwerken mit einschließen. Damit sollte es Anbietern wie Filmspeler verboten werden, ihre Media-Boxen vor dem Vertrieb mit den entsprechenden Streaming-Angeboten auszustatten, damit die illegalen Inhalte auch von weniger technikaffinen Käufern konsumiert werden können.
Die niederländische Handelskammer für Zivilrecht verweist nun in seinem Urteil auf den Europäischen Gerichtshof, der die noch ungeklärten Streitfragen klären soll. Neben der Frage nach der Legalität solcher Geräte soll auch das Streaming als solches rechtlich beurteilt werden. Dies hätte beispielsweise auch Auswirkungen auf Besucher der kkiste, Movie4k & Co., sollte man tatsächlich an deren IP-Adressen gelangen, was höchst unwahrscheinlich ist.
Nach deutschem Recht ist das reine Streamen von Filmwerken ohne das die Datei hinterher zur Verfügung steht, nicht strafbar. Die Frage wurde hierzulande aber noch nicht höchstrichterlich geklärt. Nun muss der EuGH im vorliegenden Fall beurteilen, ob das Streamen von offensichtlich rechtswidrigen Quellen für die Nutzer dennoch legal bleiben soll. Die Entscheidung wird beispielsweise auch Google betreffen, weil deren Tochter YouTube voller illegaler Schwarzkopien von Hörbüchern, Serien und Kinofilmen nur so wimmelt.
Quelle: tarnkappe
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In den Niederlanden versucht die Antipiraterie-Organisation BREIN derzeit gegen den Anbieter von Mediaplayer-Boxen vorzugehen. Die Geräte von Filmspeler.nl spielen mit Absicht illegale Inhalte aus dem Internet ab. Im Online-Shop des Anbieters wird sogar damit geworben, dass man mit ihren Medien-Boxen Zugriff auf aktuelle Sportevents, TV-Serien und Kinofilme hat. Auch das Logo von Popcorn Time darf bei der Artikelbeschreibung des Players nicht fehlen. Filmspeler lockt die Käufer mit Slogans wie “never to the cinema again”, “Netflix is the past”, “Never pay again”, “Downloading (from illegal source) is illegal but streaming is not” etc. Das ging BREIN eindeutig zu weit.
Die Anwälte der Antipiraterie-Organisation wollten ein richtungsweisendes Urteil erwirken, damit das Verlinken oder Einbinden von illegalen Inhalten stets rechtswidrig ist. Dies sollte explizit auch das Streaming von Filmwerken mit einschließen. Damit sollte es Anbietern wie Filmspeler verboten werden, ihre Media-Boxen vor dem Vertrieb mit den entsprechenden Streaming-Angeboten auszustatten, damit die illegalen Inhalte auch von weniger technikaffinen Käufern konsumiert werden können.
Die niederländische Handelskammer für Zivilrecht verweist nun in seinem Urteil auf den Europäischen Gerichtshof, der die noch ungeklärten Streitfragen klären soll. Neben der Frage nach der Legalität solcher Geräte soll auch das Streaming als solches rechtlich beurteilt werden. Dies hätte beispielsweise auch Auswirkungen auf Besucher der kkiste, Movie4k & Co., sollte man tatsächlich an deren IP-Adressen gelangen, was höchst unwahrscheinlich ist.
Nach deutschem Recht ist das reine Streamen von Filmwerken ohne das die Datei hinterher zur Verfügung steht, nicht strafbar. Die Frage wurde hierzulande aber noch nicht höchstrichterlich geklärt. Nun muss der EuGH im vorliegenden Fall beurteilen, ob das Streamen von offensichtlich rechtswidrigen Quellen für die Nutzer dennoch legal bleiben soll. Die Entscheidung wird beispielsweise auch Google betreffen, weil deren Tochter YouTube voller illegaler Schwarzkopien von Hörbüchern, Serien und Kinofilmen nur so wimmelt.
Quelle: tarnkappe