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Staatsbürgerschaft

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18. April 2009
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Ort
Königreich Württemberg
Servus Gemeinde


Bin in Deutschland als türkischer staatsbürger auf die welt gekommen. Seit 2001 hab ich die deutsche staatsbürgerschaft. Mittlerweile lebe ich in der Türkei und mein kind wird hier auf die Welt kommen. Wie sieht es mit seiner staatsbürgerschaft aus? Darf er die deutsche kriegen?
 
AW: Staatsbürgerschaft

So wie ich es erlesen kann, Ja.

Schau` mal in

Du solltest aber sicherheitshalber bei der deutschen Auslandsvertretung nachfragen.

Gruß

Fisher
 
AW: Staatsbürgerschaft

Meine Tochter und Schwiegersohn haben auch Kinder - nicht Türkei.

Die Kinder sind Doppelbürger - also die haben beide Staatsbürgerschaften.
 
AW: Staatsbürgerschaft

Ich glaube auch das in einem Technikforum diese speziellen fragen nicht unbedingt hinreichend beantwortet werden können.
 
AW: Staatsbürgerschaft

frage, wieso willst du das deine kinder die deutsche bekommen? ich mein irgendwas muss doch in deutschland nicht gepasst haben wenn du dort geboren bist und wieder in das land deiner vorfahren zurück gegangen bist
 
AW: Staatsbürgerschaft

Das Kind hat beide Staatsbürgerschaften. Mit Erlangung der Volljährigkeit kann ein Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft gestellt werden. Sollte die Mutter die türkische Staatsangehörigkeit ablegen, verliert auch das Kind die türkische Staatsbürgerschaft.
 
AW: Staatsbürgerschaft

@ mogelhieb, das stimmt nicht was du sagst.. egal ob beide elternteile (türkischer herkunft) deutsche pässe haben und die kinder die türkische (und deutsche), dann bleibt ihnen immer noch selbst die entscheidung..!! (bis zum 18. LJ)

@mr download, weil der vater (bzw die eltern) warum auch immer, deutschland verlassen hat/haben, dann muss es nicht gleich heissen, dass es ihm/ihnen hier (in deutschland) nicht gepasst hat (worauf du auch hinaus willst damit?!)..
kann es zB nicht sein, dass die frau aus der türkei kommt und noch nie in deutschland war und er sich entweder für deutschland oder seine (zukünftige?) frau -die in der türkei bleiben möchte- entscheiden musste?!
und es gibt noch zig andere gründe die zB wären, er ist frührentner und kommt mit dem geld in deutschland nicht aus, aber in der türkei reichts allemale.. oder oder oder..!!

wenn du helfen möchtest, bitte..!! aber lass den misst mit..[...] (du weißt schon was ich meine)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Staatsbürgerschaft

finde super das du mir hier was unterstellen willst, das war ne ernstgemeinte frage, mich würden einfach die gründe interessieren

ich mein wenn ich in der türkei lebe und meine frau türkin ist, wieso sollte ich für meine kind eine andere staatsbürgerschaft wollen, wenn ich mit deutschland nichts mehr zu tun habe?
 
AW: Staatsbürgerschaft

hier was für dich

Das Abstammungsprinzip

Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, braucht sich um seine Staatsangehörigkeit wenig Gedanken zu machen. Für das Kind ist es selbstverständlich, seit seiner Geburt die Staatsangehörigkeit der Eltern zu haben. Das ist das so genannte Abstammungsprinzip.

Es hat heute folgenden Inhalt:
Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind.

Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils spielt für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erwerben. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es entsteht Mehrstaatigkeit.

Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit ohne Wenn und Aber auf Dauer deutscher Staatsbürger. Auch das , das nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangt, gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.

Gruß
 
AW: Staatsbürgerschaft

Klar ist es sein Recht, kann und WILL ich auch nicht absprechen !!! War nur ne Feststellung....

Und du wurdest ohne Doppelte Staatsbürgerschaft hier geboren? Das war eigentlich die Frage.
 
AW: Staatsbürgerschaft

Und auch wenn es um sozialen Vorteil geht , ist sein recht ob du willst oder nicht

Juristisch vermutlich schon, aber wenn es wirklich darum geht ist es ne schweinerei finde ich, oder würdest es du gut finden wenn deine erarbeiteten steuern irgend ein chinese in china bezieht?
ich finde das ist eine andere form von betrug, vielleicht keine strafbare, hätte eher was mit aufrichtigkeit zu tun
 
AW: Staatsbürgerschaft

Natürlich ist eine Schweinerei, wenn es um Betrug geht.
Aber ich glaube nicht dass der Thread mit sozial Vorteil zu tun hat, mittlerweile um sozial Vorteil zu bekommen brauchst k Staatsangehörigkeit

Ich bin eh gegen ein sozialsatsdt, soll jeder für seine kohle schwitzen.

Gruß
 
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