Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musik-Streamingdienstes Spotify ist unzulässig.
Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach der strittigen Klausel gab Spotify steigende Kosten an Kunden weiter, ohne verpflichtet zu sein, die Preise bei sinkenden Kosten herabzusetzen.
Das Berliner Landgericht stellte auch klar: Das Recht des Kunden, den Vertrag jederzeit zu kündigen, gleicht die Benachteiligung durch die Preisänderungsklausel nicht aus.
Spotify hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung eingelegt.
Quelle; mobiflip
Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach der strittigen Klausel gab Spotify steigende Kosten an Kunden weiter, ohne verpflichtet zu sein, die Preise bei sinkenden Kosten herabzusetzen.
Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Kunden durch die unausgewogenen Klausel des Streamingdienstes benachteiligt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien Kostensenkungen bei Preisänderungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und diese nach denselben Maßstäben an die Kunden weiterzugeben.Das in Schweden ansässige Unternehmen hatte sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, die Abonnementgebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um „die gestiegenen Gesamtkosten“ für die Bereitstellung der Streamingdienste auszugleichen. Zu den Gesamtkosten zählten zum Beispiel Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor.
Das Berliner Landgericht stellte auch klar: Das Recht des Kunden, den Vertrag jederzeit zu kündigen, gleicht die Benachteiligung durch die Preisänderungsklausel nicht aus.
Spotify hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung eingelegt.
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