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PC & Internet Sperrpflicht für Internet-Anbieter? Richter unentschlossen

Müssen Internet-Anbieter illegale Musik sperren? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof (BGH). Die Unternehmen heranzuziehen wäre effektiv, doch "wir würden Schleusen öffnen", so der vorsitzende Richter.

Die Frage, ob ein Internet-Anbieter den Zugang zu einzelnen Seiten sperren muss, um die illegale Verbreitung von Musikdateien zu verhindern, beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Das fordert eine Musikfirma vom einem Telekommunikationsunternehmen (Aktenzeichen I ZR 174/14) mit einer Unterlassungsklage. In den Vorinstanzen war diese gescheitert.

Im Mittelpunkt der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe stand die Frage, ob eine Verurteilung des Internet-Anbieters wegen Störerhaftung, also der Mitwirkung an dem Rechtsbruch, infrage kommt. Der Anwalt des Beklagten argumentierte dagegen, das Hochladen illegaler Musikdateien geschehe ohne Zutun seines Mandanten.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass es um schwierige Abwägungen gehe. Das Internet-Unternehmen in Anspruch zu nehmen, wäre aus seiner Sicht zwar sehr effektiv. Aber: "Wir würden Schleusen öffnen", gab er zu bedenken.

Strittig zwischen Kläger und Beklagtem blieb die Frage, ob der Anbieter der Internetplattform, von der aus Nutzer zu den illegalen Musikdateien gelangen, belangt werden kann. Der Anwalt der Plattenfirma sagte, die Betreiber seien unbekannt und versteckten sich hinter einer in der Südsee registrierten Internetseite. Ihre Identität sei nicht zu ermitteln.

Ende Juli hatte der BGH bereits eine ähnliche Klage verhandelt. Eine Entscheidung in beiden Fällen soll am 26. November verkündet werden.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Sperrpflicht für Internet-Anbieter? Richter unentschlossen

Nun ja, wie will mal wissen was in den .Rar gepackten Ordnern steckt mit Passwort?
Es verhindert nur den Ausbau der digitalen Welt. Wenn ein Künstler Musik verdienen will, kann er auch sein Arsch bewegen und genug Geld für sein Lebensunterhalt verdienen.
 
AW: Sperrpflicht für Internet-Anbieter? Richter unentschlossen

Da stimme ich dir zum Teil zu, lullo08. Nur leider sind die Künstler selbst eingeengt in Ihren Handlungen. Sie haben Knebelverträge bei Plattenfirmen, die sie ausnehmen. Die neueren sogenannten 360 (°)-Verträge decken sogar Konzerte ab, d.h. Künstler verdienen nicht mal mehr an ihren Konzerten, im Gegenteil: Sie müssen sie sogar halten, nur streichen die Plattenfirmen die Gewinne ein.
Irgend ne Band hatte mal ne Doku darüber gedreht, ich glaube es war One Direction. Kann ich nur empfehlen, sich den mal anzusehen.
 
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