Am 27.5. wurde der Öffentlichkeit ein neuer Abkömmling von Popcorn Time präsentiert. Porn Time präsentiert sich als waschechte Streaming-Webseite. Unter der Haube steckt aber nichts weiter, als ein normaler BitTorrent-Client, der den Benutzern Pornos statt Spielfilmen zur Verfügung stellt. Wer die Software innerhalb Deutschlands anwendet, muss mit dem Empfang von teuren Abmahnungen rechnen.
Screenshot von Porn Time. Unten der Hinweis: “Use at your own risk.”
Ende Mai dieses Jahres ging Porn Time online. Genauso wie Popcorn Time ist dies ein Open Source Projekt. Der Quellcode soll schon bald unter der GPL V3 Lizenz veröffentlicht werden. Wer die Webseite unter der URL porntime.ws besucht, wird augenblicklich zur Installation des Filesharing-Clients aufgefordert. Das ist der Unterschied zu einer richtigen Streaming-Seite: ohne installierte Software geht gar nichts.
Die Macher wollen die Popularität und positive Nutzererfahrung von Popcorn Time mit diversen HD-Pornos verquicken. Die erste Version ist seit einigen Tagen für Windows, Mac OS X und Linux-Distributionen verfügbar. Nächste Woche soll eine App für Android und iOS erscheinen.
Porn Time kann für eine neue Abmahnwelle sorgen
Die Frage ist nur, wieso mann in Zeiten von YouPorn & Co. überhaupt eine extra Software installieren sollte, um sich pornographische Werke anzuschauen? Das geht doch auch ohne! Für die Pornoindustrie und einige Rechtsanwaltskanzleien käme diese Entwicklung aber zum rechten Augenblick. Die Film-Hersteller leiden zusehends unter den vielen ungekürzten Amateur-Videos, die überall im Web für lau erhältlich sind. Da muss man schon auf die Oculus-Rift-Brille ausweichen, um die eigenen Umsätze zu maximieren.
Auch an der deutschen Abmahnfront sieht es seit einigen Monaten recht lau aus. Verschickt werden derzeit vor allem Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Popcorn Time. Die ersten Abmahnkanzleien sollen angeblich schon ihren Schwerpunkt verschoben haben, weil die P2P-Abmahnungen immer weniger Geld eingebracht haben. Die Masse der Anwender ist sowieso auf die ganzen Sharehoster ausgewichen.
Eine zivilrechtliche Verfolgung dieser Up- & Downloads wäre möglich, allerdings rechnet sie sich nicht. Auch wird sich schon der eine oder andere Richter gefragt haben, wo denn eigentlich die Schöpfungshöhe von derartigen Werken liegen soll!? Da käme allen Juristen und Rechteinhabern ein neues Betätigungsfeld mehr als recht. Auf Porn Time wird man immerhin vor möglichen Nebenwirkungen der Benutzung dieser Software gewarnt. Der Bezug des urheberrechtlich geschützten Materials könnte illegal in meinem Land sein, heißt es dort. Die Warnung werden viele Anwender aber übersehen – oder gar nicht erst verstehen.
Porntime.ws nicht der erste Porno-Klon von Popcorn Time!
Den Kollegen von Torrentfreak erzählte Entwickler Richard, sein Programm wäre die erste Abwandlung für den Frischfleisch-Bereich. Das stimmt so aber nicht. Mitbewerber Popcorn4Ever wurde bereits Ende 2014 vorgestellt. Bei diesem Fork ist ebenfalls der Konsum von Pornos möglich. Die beiden deutschen Entwickler, David und Ekliptor, haben ihrer Software sogar die Unterstützung von Sharehostern gegönnt, womit sich die Abmahngefahr gegen Null reduziert.
Die Beiden sind im Moment alles andere als „amused“. Sie sehen die gestrige Berichterstattung als erneuten Beweis für die „Käuflichkeit“ von TorrentFreak an. Letztes Jahr wurde der englischsprachige P2P-Blog eigenhändig von den Machern über Popcorn4Ever in Kenntnis gesetzt. Dennoch wird nun behauptet, Porntime.ws sei weltweit der erste Porno-Klon von Popcorn Time. Entweder Ernesto nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau. Oder aber es ist möglicherweise tatsächlich Geld geflossen, um ein neues Projekt bekannt zu machen. David und Ekliptor haben natürlich keinen Beweis für ihre Behauptung. Doch bei bis zu 40 Millionen Seitenzugriffen monatlich könnte man eine solche Ankündigung zumindest recht gut monetarisieren.
Oder wurde das Internet nicht sowieso für derartige Zwecke erfunden? Das folgende Video im Machinima-Style müsste eigentlich jeder unserer Leser kennen:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=JpdCJKPHzh8
Quelle; tarnkappe
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Screenshot von Porn Time. Unten der Hinweis: “Use at your own risk.”
Ende Mai dieses Jahres ging Porn Time online. Genauso wie Popcorn Time ist dies ein Open Source Projekt. Der Quellcode soll schon bald unter der GPL V3 Lizenz veröffentlicht werden. Wer die Webseite unter der URL porntime.ws besucht, wird augenblicklich zur Installation des Filesharing-Clients aufgefordert. Das ist der Unterschied zu einer richtigen Streaming-Seite: ohne installierte Software geht gar nichts.
Die Macher wollen die Popularität und positive Nutzererfahrung von Popcorn Time mit diversen HD-Pornos verquicken. Die erste Version ist seit einigen Tagen für Windows, Mac OS X und Linux-Distributionen verfügbar. Nächste Woche soll eine App für Android und iOS erscheinen.
Porn Time kann für eine neue Abmahnwelle sorgen
Die Frage ist nur, wieso mann in Zeiten von YouPorn & Co. überhaupt eine extra Software installieren sollte, um sich pornographische Werke anzuschauen? Das geht doch auch ohne! Für die Pornoindustrie und einige Rechtsanwaltskanzleien käme diese Entwicklung aber zum rechten Augenblick. Die Film-Hersteller leiden zusehends unter den vielen ungekürzten Amateur-Videos, die überall im Web für lau erhältlich sind. Da muss man schon auf die Oculus-Rift-Brille ausweichen, um die eigenen Umsätze zu maximieren.
Auch an der deutschen Abmahnfront sieht es seit einigen Monaten recht lau aus. Verschickt werden derzeit vor allem Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Popcorn Time. Die ersten Abmahnkanzleien sollen angeblich schon ihren Schwerpunkt verschoben haben, weil die P2P-Abmahnungen immer weniger Geld eingebracht haben. Die Masse der Anwender ist sowieso auf die ganzen Sharehoster ausgewichen.
Eine zivilrechtliche Verfolgung dieser Up- & Downloads wäre möglich, allerdings rechnet sie sich nicht. Auch wird sich schon der eine oder andere Richter gefragt haben, wo denn eigentlich die Schöpfungshöhe von derartigen Werken liegen soll!? Da käme allen Juristen und Rechteinhabern ein neues Betätigungsfeld mehr als recht. Auf Porn Time wird man immerhin vor möglichen Nebenwirkungen der Benutzung dieser Software gewarnt. Der Bezug des urheberrechtlich geschützten Materials könnte illegal in meinem Land sein, heißt es dort. Die Warnung werden viele Anwender aber übersehen – oder gar nicht erst verstehen.
Porntime.ws nicht der erste Porno-Klon von Popcorn Time!
Den Kollegen von Torrentfreak erzählte Entwickler Richard, sein Programm wäre die erste Abwandlung für den Frischfleisch-Bereich. Das stimmt so aber nicht. Mitbewerber Popcorn4Ever wurde bereits Ende 2014 vorgestellt. Bei diesem Fork ist ebenfalls der Konsum von Pornos möglich. Die beiden deutschen Entwickler, David und Ekliptor, haben ihrer Software sogar die Unterstützung von Sharehostern gegönnt, womit sich die Abmahngefahr gegen Null reduziert.
Die Beiden sind im Moment alles andere als „amused“. Sie sehen die gestrige Berichterstattung als erneuten Beweis für die „Käuflichkeit“ von TorrentFreak an. Letztes Jahr wurde der englischsprachige P2P-Blog eigenhändig von den Machern über Popcorn4Ever in Kenntnis gesetzt. Dennoch wird nun behauptet, Porntime.ws sei weltweit der erste Porno-Klon von Popcorn Time. Entweder Ernesto nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau. Oder aber es ist möglicherweise tatsächlich Geld geflossen, um ein neues Projekt bekannt zu machen. David und Ekliptor haben natürlich keinen Beweis für ihre Behauptung. Doch bei bis zu 40 Millionen Seitenzugriffen monatlich könnte man eine solche Ankündigung zumindest recht gut monetarisieren.
Oder wurde das Internet nicht sowieso für derartige Zwecke erfunden? Das folgende Video im Machinima-Style müsste eigentlich jeder unserer Leser kennen:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=JpdCJKPHzh8
Quelle; tarnkappe