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Handy - Navigation SMS-TAN geknackt: Betrugsserie bei Online-Banking

In Deutschland hat es eine Betrugsserie beim Online-Banking gegeben. Den Tätern ist es offenbar gelungen, das SMS-TAN-System auszuhebeln.

In den vergangenen Wochen ist es in Deutschland zu einer Betrugsserie beim Online-Banking gekommen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Demnach wurden in Dutzenden Fällen hohe, meist fünfstellige Beträge von Konten abgebucht. Dabei sei es den Tätern gelungen das SMS-TAN-System zu knacken. Laut dem Bericht sollen offenbar nur Personen mit einem Handyvertrag der Deutschen Telekom betroffen sein. Der Schaden soll in die Millionen gehen.

Vorgangsweise
Als erstes haben die Betrüger sich Zugang zum Computer der Bankkunden verschafft und dort den Online-Banking-Login samt Passwort ausgespäht. Nachdem sich die Täter die Mobilfunknummer der Kontoinhaber beschafft haben, gaben sie sich gegenüber der Telekom als Mitarbeiter eines Mobilfunk-Shops aus. Dort gaben sie den Verlust der jeweiligen SIM-Karte an und teilten mit, eine Ersatz-SIM-Karte aktivieren zu wollen. Auf diese Weise konnten sie sich einerseits in das Online-Banking-Konto einwählen und andererseits den TAN-Code, der per SMS übermittelt wird abfangen.

Laut Süddeutsche Zeitung hat die Deutsche Telekom bereits reagiert und die "Maßnahmen zur Händleridentifikation verschärft". In Österreich sind derartige Fälle beziehungsweise eine solche Vorgehensweise bislang nicht bekannt.

Quelle: futurezone
 
Telekom-Banking-Hack: Banken müssen Beträge erstatten

Der Online-Banking-Betrug, der Telekom-Kunden um über eine Million Euro gebracht hat, wirft die Frage auf, wer für den Schaden haftet. IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier die Banken in der Verantwortung.

Am Mittwoch waren die
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schweren Betrugsfälle beim Online-Banking
bekannt geworden, denen Telekom-Kunden zum Opfer gefallen waren. Über gestohlenen Kundendaten konnten die Hacker mit bei der Telekom bestellten SIM-Karten das m-Tan-Verfahren nutzen, um über eine Million Euro zu stehlen. Für den aufgekommenen Schaden müssen nun die Banken haften, erklärt der Kölner IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke.

"Juristisch gesehen bewirkt die ausführende Bank Zahlungsaufträge grundsätzlich zunächst aus ihrem eigenen Vermögen", so der Kölner Anwalt. "Dafür entsteht ihr ein Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen den Auftraggeber der Überweisung. Sollte der Kontoinhaber allerdings die Überweisung gar nicht selbst in Auftrag gegeben haben, liegt eine sogenannte 'Geschäftsführung ohne Auftrag' vor." In dem Fall könne der Kontoinhaber seine Genehmigung verweigern, wodurch die Bank ihren Anspruch auf Aufwendungsersatz verliere.

Einzig der Nachweis der fahrlässigen oder grob fahrlässigen Handlung durch den Kunden und somit einer Mitverursachung des Schadens würde den Kunden haftbar machen. Bei fahrlässiger Handlung stünde ein Betrag von 150 Euro im Raum, bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Kunde für den gesamten Schaden. Im konkreten Fall ist aber nicht klar definiert, wann fahrlässiges Verhalten vorliegt. Banken stünden laut Solmecke auf dem Standpunkt, das bereits das Nutzen von Rechnern mit veralteter Antivirensoftware diesen Tatbestand erfüllt, was aber nicht gesetzlich geklärt sei.

Im Fall der Telekom-Kunden "ist ein grob fahrlässiges Verhalten nicht anzunehmen, da der Schaden gar nicht erst entstanden wäre, wenn die zweite SIM Karte nicht so leicht von den Betrügern hätte beantragt werden können", erklärt Solmecke. Weiter das m-Tan-Verfahren zu nutzen hält der IT-Anwalt nicht für sicher, da der Zugriff auf Mobiltelefone immer häufiger erfolge. Alle Anwender, die ihre Bankgeschäfte online betreiben, sollten vor allem Maßnahmen gegen Phishing ergreifen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: SMS-TAN geknackt: Betrugsserie bei Online-Banking

Social Enineering wieder und wieder und wieder..
 
AW: SMS-TAN geknackt: Betrugsserie bei Online-Banking

@all

und dann die Sprüche bei der Einführung:

"Ein Meilenstein bei der Sicherheit" und jetzt geben sie Sim Karten anhand der Nummer
an wildfremde Betrüger raus....:emoticon-0179-headb
 
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