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Sky sagt, dass UHD nur bei Benutzung vom Sky Q Receiver möglich ist (KD/VF).

barrrrt

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15. März 2012
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Das ist bewiesenermaßen falsch.
Ich musste selbst jetzt mehrfach bei Sky anrufen und mir wurde jedes mal gesagt, dass UHD Sender nur im Sky Q Receiver entschlüsselt werden würden. Anders ist dies nicht möglich.

Das man einen Sky Q Receiver immer mitbuchen muss bei Sky Q (mit UHD) ist eine ganz andere Sache. Auch verständlich wäre, wenn gesagt wird: Andere Receiver werden nicht supported. Aber die Fehlinformation zu streuen finde ich eine Sauerei.
Bei den Servicemitarbeitern kann ich mir vorstellen, dass "von oben" diese Information gestreut wird und diese es nicht besser wissen. Aber dann wäre es nach wie vor so, dass Sky diese Information mit voller Absicht verbreitet.
Da ich die AGBs nicht vollständig kenne, weiss ich es nicht ganz genau. Aber ist das nicht schon ziemlich nah an der Illegalität von denen? Falsche Informationen streuen, nur damit die eigenen Geräte sich im Markt verbreiten?
Und um Kosten einzusparen können die gerne den Receiver, der bei mir (und anderen) jetzt nur doof in der Ecke steht, behalten. Das sind ja keine Cent Produkte und wir zahlen die mit!

PS: Hoffe, der Thread ist hier richtig positioniert. Mich würde aber auch mal eure Meinung dazu interessieren.

@Osprey Danke für den Hinweis, ich habe das in der Themenüberschrift angepasst.
 
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Digital Devices Octopus Net.
Hier wurde das Thema durchgeackert. Am Anfang gab es Probleme, weil die Entitlements nicht da waren. Mittlerweile sind die aber geschickt worden und es läuft.
 
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Du schreibst von Sky über Kabel? Die Ausage von Sky ist nur bei Kabel falsch, über Sat ist die 100% richtig.
 
Sky kann doch ofiziell garnix anderes sagen.
die sendelizenz beinhaltet unter anderem auch den
Jugenschutz für FSK12 und höher und das können
die nur durch die pin abfrage auf ihren geräten
gewährleisten, das es mit unseren linux recievern
auch anders geht, können die doch garnicht offerieren.
 
Man benutzt also Hardware die gegen die AGB verstösst, betreibt verbotenerweise eine Skykarte darin (unter verbotener Jugendschutzumgehung vermutlich), "bohrt" damit den UHD-Empfang im Kabelnetz auf, und beschwert sich dann darüber, das Sky "illegale" Aussagen macht ??

Übertriebenes anderes Beispiel => Der Autodieb, der soeben den Wagen mit blanken Zündkabeln kurzgeschlossen/gestartet hat, verklagt den Autohersteller, weil der sagt, seine Autos könne man nur mit Zündschlüssel starten.

Alter, das hat Charme........wie weit muss das Rechtsempfinden abgeglitten sein, um sich sowas auszudenken.????? Das hat selbst Sky nicht verdient.

:joycat::fearscream::fearscream:
 
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Das stimmt so nicht ganz. Das Digital Devices Gerät ist kein Gerät, was mit OSCAM o.ä. betrieben werden muss. Da kann ich die Karte mit einem CI direkt einlegen.
Wie genau das in den AGBs steht, weiss ich nicht. CI Module sind offiziell in Ordnung, oder? Dann ist es auch egal ob ich das CI in den Fernseher oder einen Receiver stecke.

Außerdem geht es hier (ok, es ist bei KD/VF) NUR um die UHD Funktion. Und NUR DIESE soll bei dem Sky Receiver möglich sein. Andere Programme, welche in HD über andere Receiver zu schauen sind, werden hier gar nicht behandelt. Alles, bis auf UHD, wurde auch nicht von Sky bestritten, dass dies bei anderen Receivern geht.
Bei der UHD Aussage ist dies jedoch definitiv falsch.

Und das Beispiel von dir ist tatsächlich stark übertrieben... vor allem implizierst du hier, dass man ein Dieb sei. In meinem Beispiel bin ich ZAHLENDER Kunde und würde auch nie Cardsharing betreiben. Der Schlüssel wäre in deinem Vergleich übrigens meiner Meinung nach die G09 Karte. Diese ist legal, offiziell und physisch vorhanden. Deswegen wäre ein anderer Vergleich passender.
Eher so etwas wie bei den Druckerherstellern. Da bekommst du nur Garantie und Support wenn du Toner vom Hersteller nutzt. Wenn du eigenen (alternativen) Toner einbaust, kann die Garantie erlöschen.
 
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Wie gesagt, dein Rechtsempfinden ist höchst seltsam.......und sehr einseitig. Und WENN man schon sowas andenkt, dann hat man sich die AGB anzusehen.

Sky kann nur Aussagen zu Funktionen treffen, die auf den eigenen AGB und den dort fixierten technischen Rahmenbedingungen fusst. Wenn Sich Kunden etwas mit dem "digitalen Lötkolben" zusammenbasteln und dann feststellen "Juchhu, UHD läuft", dann sollten diese Leute sich stillschweigend darüber freuen.......und ganz gefillsentlich die Fr.... darüber halten.
Ansonsten kommt Sky noch auf die Idee, diese letzten Schlupflöcher auch noch zuzumachen.
 
Deswegen hatte ich das im ersten Thread auch reingeschrieben, dass ich die AGBs nicht ganz genau kenne.
Hinweise darauf nehme ich gerne zur Kenntnis.

Allerdings habe ich diese gerade mal aufgemacht. Vielleicht kannst du auch dazu was sagen.
2.1.1
"Für den Empfang von HD- und/oder UHD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum Empfang geeignetes Empfangs- gerät bereitzustellen."

Es gibt einige Einschränkungen, was die Receiver können dürfen bzw. nicht können dürfen, aber da steht nirgends, dass UHD nur mit einem Sky Q Receiver empfangsbar ist. Explizit steht dort sogar UHD mit drin.

@modino2711
Ich denke es würde da kein Problem geben, wenn die sagen würden: Wir Supporten nur unsere Geräte, da wir die Sendelizenkriterien einhalten müssen.
Aussagen zu anderen Geräten können wir nicht tätigen.
Und jetzt kommt noch ein Gespräch was ich mit einer Dame von der Technik geführt hatte. Diese meinte auch erst, dass dies definitiv nur mit dem Sky Q Receiver empfangsbar sei (also wieder auf UHD bezogen). Jedoch meinte Sie nachher, als sie mir sagte, dass meine Karte freigeschaltet wird, es sein könnte, dass auch auf anderen Geräten UHD funktionieren würde, sie jedoch keine Aussage dazu tätigen kann.

Ich verstehe schon, dass Sky in Richtung Sky Q pushen möchte. Tatsächlich glaube ich sogar, dass User mit der Vermischung von On Demand TV und dem "alten" digitalen TV auch Vorteile haben und Sky damit in die richtige Richtung geht. Auch wenn nur Support in die eine Richtung gegeben wird. Aber jemandem zu erzählen, dass andere Geräte (Prämisse: Sie verstoßen nicht gegen die AGBs) nicht funktionieren passt mir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein,, werde ich nicht zügeln.......ich werde die Diskussion für mich beenden.

Wenn jemand mit seinen Ansichten/Interpretationen so weit neben der Spur liegt, da finde ich keinen gemeinsamen Nenner mehr.

PS: Die AGB sagen im übrigen selbst in der zitierten Passage noch viel mehr........und in 1.1 und 1.2 noch viel mehr......man kann sich nicht einfach einzelne Sätze rausnehmen und interprtieren. Die haben Ihre geltung im Kontext.
Aber egal, ich bin raus, dein Grundansatz-Gedanke ist völlig falsch, daher ist auch eigentlich belanglos, was ich hier schrieb.

Ciao.
 
Dann ist das eben so. Steht jedem frei zu denken was er will. Mich würde die Auseinandersetzung mit den AGBs aber nicht abschrecken. Und selbst in den anderen Punkten sehe ich (kann man gerne drüber diskutieren) in den AGBs keinen Punkt wo explizit "UHD nur über Sky Q Receiver empfangbar" steht.
 
Die Aussage von Sky ist in Bezug auf Sat ja erstmal richtig: UHD ist dort vertrags- und empfangstechnisch nur mit dem Q-Receiver zu sehen.

Jetzt müsste Sky ja hingehen und die AGB für jeden Kabelnetzprovider individuell anpassen
- Pyur: Aussage stimmt
- Unitymedia: Aussage stimmt nicht
- Vodafone: Aussage stimmt nicht
- sonstige Provider: Aussage stimmt

Also bräuchte man mindestens 5 verschiedene AGB und die Callcenter-Agents müssten über alle 5 AGB stets Bescheid wissen.
Ganz ehrlich? Das ist doch absurd. Man nimmt die restriktivste Variante und eventuell noch vorhandene Schlupflöcher zum Positiven des Kunden können ja einfach genutzt werden, ohne dass daraus ein Anspruch entsteht. Denn genau das könnte zum Problem werden: Wenn Sky ihre AGB aufbohrt und anfängt gewisse "Annehmlichkeiten" einzuräumen, kommen User hinterher auf die Idee daraus einen Anspruch abzuleiten und dann mit irgendwelchen Sonderkündigungen zu drohen wenn am Tag X auch bei Vodafone/Unitymedia mal hinsichtlich Pairing etwas passiert.
 
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