Neuigkeiten in der Causa Share-Online.biz. Nach Auskunft von Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker dauert die Auswertung der Daten im dreistelligen Terabyte-Bereich noch längere Zeit an. Gegenüber Tarnkappe.info gab Hebbecker bekannt: Auch wenn sich die Ermittlungen derzeit auf die Betreiber konzentrieren würden, so stellen “Ermittlungen gegen die Uploader und möglicherweise auch die Downloader ein durchaus realistisches Szenario dar‘‚.
Share-Online.biz: Wer muss mit Strafanzeigen rechnen? Nur die Top-Uploader?
Auch wenn uns anfangs kaum jemand glauben wollte: Die Durchsuchungen der Räumlichkeiten der mutmaßlichen Betreiber von Share-Online.biz fanden am 16. Oktober 2019 statt. Mitarbeiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (kurz ZAC NRW) sorgten in Kooperation mit anderen Behörden länderübergreifend dafür, dass die Besucher anfangs nur noch die Fehlermeldung von Cloudflare zu sehen bekamen. Kurze Zeit später erschien der digitale Warnhinweis, man habe die Plattform und alle gespeicherten Inhalte im Rahmen einer international koordinierten Operation beschlagnahmt. Die Warntafel ist bis heute zu sehen, wenn man Share-Online.biz besucht.
Wir haben uns am heutigen Freitag telefonisch bei der Staatsanwaltschaft Köln erkundigt. Dr. Christoph Hebbecker ist beim ZAC NRW für Medienauskünfte und Öffentlichkeitsarbeit in Strafsachen der ZAC NRW zuständig. Nach dem Telefonat war klar, für die Bekanntgabe eines Termins für die Anklageerhebung ist es noch viel zu früh. Erst recht, um bekannt zu geben, wann eine mögliche Hauptverhandlung stattfinden wird. Nach Absprache mit dem zuständigen Dezernenten teilt Dr. Hebbecker Folgendes mit:
“Die Auswertung der sichergestellten Daten dauert gegenwärtig noch an und wird wohl auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wurden Daten im dreistelligen Terabyte-Bereich gesichert. Die Auswertung ist dementsprechend enorm aufwändig. Unsere Ermittlungen richten sich derzeit gegen die Betreiber der Plattform.
Sofern eine Identifizierung möglich ist, sind anschließende Ermittlungen gegen die Uploader und möglicherweise auch gegen Downloader ein durchaus realistisches Szenario. Aus Kapazitätsgründen werden wir in den Ermittlungen dabei sicherlich abgeschichtet vorgehen und im weiteren Verlauf möglicherweise zunächst die Top-Uploader in den Fokus nehmen.“
Eine Entwarnung für die Downloader würde anders lauten!
Das bedeutet konkret: Man wird sich zunächst auf die Ermittlungen gegen die Betreiber von Share-Online.biz konzentrieren. Die Reihenfolge aller weiteren möglichen Ermittlungen hängen dann von der eingesetzten kriminellen Energie der Tatverdächtigen ab. Danach würden an erster Stelle die Top-Uploader im Fokus der Behörden stehen. Also die Personen, die vom illegalen Geschäftsmodell finanziell am meisten profitiert haben. Danach wären möglicherweise die weniger aktiven Uploader und am Schluss die Downloader dran.
Wann bzw. ob gegen Top-Uploader, Uploader oder die ehemals zahlende Kundschaft (Downloader) ermittelt wird, steht also noch in den Sternen. Bei mehreren Petabytes an Daten, die man für eine vollständige Auswertung analysieren müsste und in Anbetracht der Tatsache, dass jede Behörde naturgemäß nur über eine begrenzte Anzahl an Mitarbeitern verfügt, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Und somit auch die Frage, wer sich alles auf behördliche Post einstellen muss.
Wir bleiben beim Thema Share-Online am Ball. Wir wiederholen unsere Presseanfrage in ein paar Monaten, um Euch erneut auf den neuesten Stand zu bringen.
Quelle; tarnkappe
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Share-Online.biz: Wer muss mit Strafanzeigen rechnen? Nur die Top-Uploader?
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Auch wenn uns anfangs kaum jemand glauben wollte: Die Durchsuchungen der Räumlichkeiten der mutmaßlichen Betreiber von Share-Online.biz fanden am 16. Oktober 2019 statt. Mitarbeiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (kurz ZAC NRW) sorgten in Kooperation mit anderen Behörden länderübergreifend dafür, dass die Besucher anfangs nur noch die Fehlermeldung von Cloudflare zu sehen bekamen. Kurze Zeit später erschien der digitale Warnhinweis, man habe die Plattform und alle gespeicherten Inhalte im Rahmen einer international koordinierten Operation beschlagnahmt. Die Warntafel ist bis heute zu sehen, wenn man Share-Online.biz besucht.
Wir haben uns am heutigen Freitag telefonisch bei der Staatsanwaltschaft Köln erkundigt. Dr. Christoph Hebbecker ist beim ZAC NRW für Medienauskünfte und Öffentlichkeitsarbeit in Strafsachen der ZAC NRW zuständig. Nach dem Telefonat war klar, für die Bekanntgabe eines Termins für die Anklageerhebung ist es noch viel zu früh. Erst recht, um bekannt zu geben, wann eine mögliche Hauptverhandlung stattfinden wird. Nach Absprache mit dem zuständigen Dezernenten teilt Dr. Hebbecker Folgendes mit:
“Die Auswertung der sichergestellten Daten dauert gegenwärtig noch an und wird wohl auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wurden Daten im dreistelligen Terabyte-Bereich gesichert. Die Auswertung ist dementsprechend enorm aufwändig. Unsere Ermittlungen richten sich derzeit gegen die Betreiber der Plattform.
Sofern eine Identifizierung möglich ist, sind anschließende Ermittlungen gegen die Uploader und möglicherweise auch gegen Downloader ein durchaus realistisches Szenario. Aus Kapazitätsgründen werden wir in den Ermittlungen dabei sicherlich abgeschichtet vorgehen und im weiteren Verlauf möglicherweise zunächst die Top-Uploader in den Fokus nehmen.“
Eine Entwarnung für die Downloader würde anders lauten!
Das bedeutet konkret: Man wird sich zunächst auf die Ermittlungen gegen die Betreiber von Share-Online.biz konzentrieren. Die Reihenfolge aller weiteren möglichen Ermittlungen hängen dann von der eingesetzten kriminellen Energie der Tatverdächtigen ab. Danach würden an erster Stelle die Top-Uploader im Fokus der Behörden stehen. Also die Personen, die vom illegalen Geschäftsmodell finanziell am meisten profitiert haben. Danach wären möglicherweise die weniger aktiven Uploader und am Schluss die Downloader dran.
Wann bzw. ob gegen Top-Uploader, Uploader oder die ehemals zahlende Kundschaft (Downloader) ermittelt wird, steht also noch in den Sternen. Bei mehreren Petabytes an Daten, die man für eine vollständige Auswertung analysieren müsste und in Anbetracht der Tatsache, dass jede Behörde naturgemäß nur über eine begrenzte Anzahl an Mitarbeitern verfügt, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Und somit auch die Frage, wer sich alles auf behördliche Post einstellen muss.
Wir bleiben beim Thema Share-Online am Ball. Wir wiederholen unsere Presseanfrage in ein paar Monaten, um Euch erneut auf den neuesten Stand zu bringen.
Quelle; tarnkappe