Die Schufa hat bei Verbrauchern einen schlechten Ruf - und wenn sie falsche Daten über uns speichert, kann das böse Konsequenzen haben. So reagieren Sie richtig bei einem falschen Schufa-Eintrag.
Die Schufa Holding AG ist eine Wirtschaftsauskunftei mit dem Zweck, Informationen zur Bonität, also zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen zu sammeln und ihren Vertragspartnern zur Verfügung zu stellen.
1927 wurde die "Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung" in Berlin gegründet, um das Zahlungsverhalten von Verbrauchern zu erfassen, die Elektrogeräte über einen Ratenkreditvertrag erworben hatten. Die Abkürzung Schufa steht heute für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Im Jahr 2000 wurde der ehemalige eingetragene Verein in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
Fast jedem Verbraucher ist die Schufa durch die Schufa-Bonitätsabfrage bei Vertragsabschlüssen oder die Schufa-Bonitätsauskunft für Mietverträge bekannt. Doch noch immer liegt die Arbeitsweise der Wirtschaftsauskunftei für den einfachen Verbraucher etwas im Dunkeln. Und wem schon einmal ein Handy- oder Internet-Vertrag, ein Bau-Kredit oder ein Mietvertrag wegen einer Schufa-Auskunft verweigert wurde, die auf falschen Daten beruht, weiß, wie schwierig es sein kann, die Daten zur eigenen Bonität korrigieren zu lassen. Wir geben in diesem Ratgeber einige Tipps.
Warum erfasst die Schufa meine Daten und gibt diese weiter?
Der Zweck einer Wirtschaftsauskunftei, von der es übrigens sehr viel mehr als die Schufa gibt, ist grundsätzlich, dass Unternehmen ihre Zahlungserfahrungen mit Kunden untereinander austauschen. Hierbei geht es nicht nur darum, negative Daten zu speichern, also wenn ein Kunde seine Kreditraten nicht bezahlen konnte. Auch positive Daten wie die erfolgreiche Begleichung aller Raten wird erfasst. Die Schufa behauptet, dass heutzutage zu über 90 Prozent aller gespeicherten Personen ausschließlich positive Informationen vorliegen.
Auf der einen Seite geht es also ganz klar darum, dass Unternehmen über das System der Schufa vermeiden wollen, dass sie Zahlungsausfälle erleiden durch nicht zahlungsfähige oder zahlungswillige Verbraucher. Auf der anderen Seite hilft die möglicherweise gerechtfertigte Ablehnung eines Kredits einem Verbraucher, darüber nachzudenken, ob er sich die Sache wirklich leisten kann. Die Kredit-Ablehnung muss nicht immer bedeuten, auf eine Sache ganz zu verzichten. Die Erfahrung eines abgelehnten Kredits kann auch zu dem Ergebnis führen, dass man ein Produkt eben nicht "auf Pump" kauft, sondern zuvor darauf spart.
Eine Weitergabe von Daten an die Schufa ohne Einwilligung des Verbrauchers ist nicht möglich. Die Erlaubnis zur Datenweitergabe erteilt der Kunde in der Regel beim Abschluss des Kreditvertrags. Dazu zählen auch Handy-, Festnetz- und Internet-Verträge mit Laufzeit. Vor allem erteilt der Kunde damit dem Unternehmen auch die Erlaubnis, Auskünfte über sein bisheriges Zahlungsverhalten (die Bonität) bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei einzuholen.
Übrigens ist es nicht "die Schufa", die einen Kredit ablehnt, sondern der Vertragspartner. Ein Vertragspartner muss rein theoretisch die Schufa-Bonitäts-Angaben zum Verbraucher gar nicht beachten und könnte den Vertrag trotzdem abschließen - das kommt aber so gut wie nie vor.
Kann man auch ganz ohne Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa leben?
Ein Leben zu führen, bei dem man als Verbraucher bei keiner Wirtschaftsauskunftei erfasst ist, ist nur theoretisch möglich. Dies ginge nur, wenn man auf jede Form eines Kreditvertrages verzichten würde, wozu auch Girokonto mit Dispo-Kredit, Mietvertrag, Kreditkarten-Konto und Immobiliendarlehensvertrag gehören. Während der Verzicht darauf heutzutage nur mit hohen Hürden möglich ist, ist es durchaus machbar, auf Verbraucherkredite für Reisen, Elektrogeräte und teure Leasing-Verträge für Autos zu verzichten. Wer gar keinen Eintrag bei einer Wirtschaftsauskunftei hat, kann übrigens auch keine positive Bewertung vorweisen und ist möglicherweise schon allein aus diesem Grund "verdächtig".
Im Bereich der Telekommunikation ist die Sachlage uneinheitlich. Bei Festnetz- und Internet-Verträgen ist es aufgrund des meist vorgeschriebenen SEPA-Lastschriftverfahrens üblich, dass die Schufa eingeschaltet wird. Bei Handy-Verträgen ist das genauso, hier gibt es als Alternative aber Prepaidkarten, die ohne Bonitätsauskunft verwendbar sind, solange man dort keine automatische Aufladung einrichtet. Auch das Bezahlen einer Smartphone-Option über manuelle Guthabenaufladungen ist jederzeit möglich. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Prepaid-Aufladung.
Einige Festnetz- und Internet-Provider (zum Beispiel mit Ladengeschäften) bieten es an, dass man bei Problemen mit der Bonität den Vertrag nicht online bestellt, sondern in den Shop kommt oder die Hotline anruft und das Problem schildert. Mitunter ist dann ein Vertragsabschluss nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung möglich, die allerdings mehrere hundert Euro betragen kann. Außer der Deutschen Telekom bietet dies beispielsweise auch easybell an.
Ganz besonders vorsichtig sollte man sein, wenn im Internet für Handy- und Internet-Verträge oder Finanzierungsverträge für "Handys ohne Schufa" geworben wird. Hinter derartigen Angeboten verbergen sich oft unseriöse Geschäftemacher, die die Notlage verschuldeter Personen ausnützen möchten. Stammt das Angebot nicht direkt von einem Telekommunikations-Provider oder Hersteller, sollte man davon lieber die Finger lassen.
Welche Daten erfasst die Schufa von mir?
Die Schufa speichert von den in ihren Datensätzen erfassten Personen jeweils Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und ggf. -ort, Anschrift, sonstige (auch frühere) Anschriften und den persönlichen Schufa-Score. Die Vertragspartnerunternehmen liefern der Schufa Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Telekommunikationskonten, Versandhandelskonten, Ratenzahlungsgeschäften, Krediten, Bürgschaften sowie Informationen zu nicht-vertragsgemäßem Verhalten (z. B. ein durch eine Bank gekündigter Kredit, Zahlungsausfälle und Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen).
Entgegen zahlreicher Behauptungen hat die Schufa keine Informationen zu Vermögen, Kontostand, Einkommen, Marketingdaten wie Kaufverhalten, Beruf, religiösen oder politischen Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften, Familienstand oder Nationalität. Auch Daten aus sozialen Netzwerken werden entgegen früheren Ideen aufgrund heftiger Proteste nicht verwendet. Außerdem gehört es seit 2001 der Vergangenheit an, dass es den eigenen Scoring-Wert negativ beeinflusst, wenn man sich bei der Schufa über die dort gespeicherten eigenen Daten informiert.
Bonitätsauskunft bei der Schufa kann kostenlos eingeholt werden
Foto: Picture Alliance / dpa
Was hat es mit dem Scoring-Wert auf sich?
Regelmäßig in der Diskussion steht der von der Schufa für jeden Verbraucher ermittelten Scoring-Wert. Dieser Bonitäts-Score (zwischen 1 und 100) basiert auf den zu einer Person bei der Schufa gespeicherten Daten. Dazu zählen z. B. die Anzahl und Art der Kreditaktivitäten, etwaige Zahlungsausfälle oder Informationen darüber, seit wann jemand schon Erfahrungen im Umgang mit Kreditgeschäften gesammelt hat.
Kritik gibt es daran, dass die Schufa dieses geheime Scoring-Verfahren zwar Aufsichtsbehörden und dem Bundesdatenschutzbeauftragten, bislang aber nicht den betroffenen Verbrauchern offengelegt hat. Für jede Branche, zum Beispiel Kreditwirtschaft, Versandhandel und Telekommunikation ermittelt die Schufa einen eigenen Scoring-Wert für den Verbraucher.
Umstritten ist auch das Geoscoring: Wenn der Schufa zu einer angefragten Person keinerlei Informationen vorliegen, greift sie auf Adressdaten zurück und führt eine "Risikobewertung anhand von Geodaten" durch. Dass ein Kunde seinen Handy-Vertrag oder Kredit deswegen nicht bekommt, weil es in seiner Wohngegend besonders viele Kreditausfälle gegeben hat, ist aber wohl eine Seltenheit: Bei 99,7 Prozent aller Scoreberechnungen führt die Schufa nach eigenen Angaben kein Geoscoring durch.
Wie erfahre ich, welche Daten die Schufa über mich gespeichert hat?
Die Datenschutzgesetze regeln es, dass jeder Bürger ein Recht hat, kostenfrei zu erfahren, welche Daten über ihn bei einem Unternehmen gespeichert sind. Gleichzeitig handelt es sich bei der Schufa um ein Wirtschaftsunternehmen, das Geld verdienen will, gerade auch mit diesen (Selbst-)Auskünften. Das zeigt sich in der Gestaltung der Schufa-Webseite: Wer sich dort als Verbraucher über die gespeicherten Daten informieren möchte, landet zuerst bei kommerziellen Angeboten, die je nach Umfang der Auskunft vier bis sieben Euro monatlich oder einmalig rund 30 Euro (Schufa-Bonitätsauskunft für Vermieter u. a.) kosten.
Für das Recht auf kostenfreie Auskunft stellt die Schufa die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bereit. Mit der Kopie der personenbezogenen Daten erhält der Verbraucher Auskunft über die zu seiner Person bei der Schufa gespeicherten Daten; die Auskunft kann auch mehrmals jährlich angefordert werden. Er erfährt dabei auch, woher die Daten stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Hierzu muss ein Online-Formular ausgefüllt werden und der Verbraucher muss sich eindeutig identifizieren (durch eine Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung). Für den Verbraucher wird dann aber nicht wie bei den kommerziellen Auskünften ein Online-Account auf meineSchufa.de zur bequemen Einsicht der Daten bereitgestellt, sondern es werden alle Daten auf Papier ausgedruckt und per Post zugesandt. Eine elektronische Kopie kann anschließend aber auf dem Downloadservice für die Datenkopie heruntergeladen werden.
Bevor man allerdings eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anderen Personen wie beispielsweise einem potenziellen Vermieter vorlegt, sollte man geheime Informationen wie Konto- oder Kreditkartennummer zuvor schwärzen.
Gibt es Differenzen oder Missverständnisse zwischen dem Verbraucher, der Schufa und deren Vertragspartnern, kann der Bürger sich mit seinem Anliegen in einem zweiten Schritt an den unabhängigen Ombudsmann der Schufa wenden. Als externer Schlichter soll der Schufa-Ombudsmann kostenlos zwischen allen Beteiligten vermitteln und eine Lösung suchen.
Schlägt auch dieser Vorgang fehl, sollte man sich als nächstes an die Verbraucherzentrale des eigenen Wohnortes wenden. Dort sitzen in der Regel geschulte Juristen, die mit den Gepflogenheiten der Schufa vertraut sind. Kommt auch hier keine Lösung zu Stande, steht es jedem Verbraucher frei, einen eigenen Anwalt einzuschalten. Hat man eine Rechtschutzversicherung, muss diese zuvor kontaktiert werden, da die Versicherer ansonsten meist die Kostenübernahme ablehnen, wenn keine vorherige Abstimmung stattgefunden hat. In der Regel helfen die Versicherer auch bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.
Fast jedem Verbraucher ist es schon einmal passiert: Der Provider schickt eine Rechnung, die unberechtigte Forderungen enthält. Wir geben konkrete Tipps, wie Sie darauf am besten reagieren. In einem weiteren Ratgeber gehen wir darauf ein, auf welchen Wegen Sie Ihr Recht als Verbraucher einfordern können.
Quelle; teltarif
Die Schufa Holding AG ist eine Wirtschaftsauskunftei mit dem Zweck, Informationen zur Bonität, also zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen zu sammeln und ihren Vertragspartnern zur Verfügung zu stellen.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
1927 wurde die "Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung" in Berlin gegründet, um das Zahlungsverhalten von Verbrauchern zu erfassen, die Elektrogeräte über einen Ratenkreditvertrag erworben hatten. Die Abkürzung Schufa steht heute für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Im Jahr 2000 wurde der ehemalige eingetragene Verein in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
Fast jedem Verbraucher ist die Schufa durch die Schufa-Bonitätsabfrage bei Vertragsabschlüssen oder die Schufa-Bonitätsauskunft für Mietverträge bekannt. Doch noch immer liegt die Arbeitsweise der Wirtschaftsauskunftei für den einfachen Verbraucher etwas im Dunkeln. Und wem schon einmal ein Handy- oder Internet-Vertrag, ein Bau-Kredit oder ein Mietvertrag wegen einer Schufa-Auskunft verweigert wurde, die auf falschen Daten beruht, weiß, wie schwierig es sein kann, die Daten zur eigenen Bonität korrigieren zu lassen. Wir geben in diesem Ratgeber einige Tipps.
Warum erfasst die Schufa meine Daten und gibt diese weiter?
Der Zweck einer Wirtschaftsauskunftei, von der es übrigens sehr viel mehr als die Schufa gibt, ist grundsätzlich, dass Unternehmen ihre Zahlungserfahrungen mit Kunden untereinander austauschen. Hierbei geht es nicht nur darum, negative Daten zu speichern, also wenn ein Kunde seine Kreditraten nicht bezahlen konnte. Auch positive Daten wie die erfolgreiche Begleichung aller Raten wird erfasst. Die Schufa behauptet, dass heutzutage zu über 90 Prozent aller gespeicherten Personen ausschließlich positive Informationen vorliegen.
Auf der einen Seite geht es also ganz klar darum, dass Unternehmen über das System der Schufa vermeiden wollen, dass sie Zahlungsausfälle erleiden durch nicht zahlungsfähige oder zahlungswillige Verbraucher. Auf der anderen Seite hilft die möglicherweise gerechtfertigte Ablehnung eines Kredits einem Verbraucher, darüber nachzudenken, ob er sich die Sache wirklich leisten kann. Die Kredit-Ablehnung muss nicht immer bedeuten, auf eine Sache ganz zu verzichten. Die Erfahrung eines abgelehnten Kredits kann auch zu dem Ergebnis führen, dass man ein Produkt eben nicht "auf Pump" kauft, sondern zuvor darauf spart.
Eine Weitergabe von Daten an die Schufa ohne Einwilligung des Verbrauchers ist nicht möglich. Die Erlaubnis zur Datenweitergabe erteilt der Kunde in der Regel beim Abschluss des Kreditvertrags. Dazu zählen auch Handy-, Festnetz- und Internet-Verträge mit Laufzeit. Vor allem erteilt der Kunde damit dem Unternehmen auch die Erlaubnis, Auskünfte über sein bisheriges Zahlungsverhalten (die Bonität) bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei einzuholen.
Übrigens ist es nicht "die Schufa", die einen Kredit ablehnt, sondern der Vertragspartner. Ein Vertragspartner muss rein theoretisch die Schufa-Bonitäts-Angaben zum Verbraucher gar nicht beachten und könnte den Vertrag trotzdem abschließen - das kommt aber so gut wie nie vor.
Kann man auch ganz ohne Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa leben?
Ein Leben zu führen, bei dem man als Verbraucher bei keiner Wirtschaftsauskunftei erfasst ist, ist nur theoretisch möglich. Dies ginge nur, wenn man auf jede Form eines Kreditvertrages verzichten würde, wozu auch Girokonto mit Dispo-Kredit, Mietvertrag, Kreditkarten-Konto und Immobiliendarlehensvertrag gehören. Während der Verzicht darauf heutzutage nur mit hohen Hürden möglich ist, ist es durchaus machbar, auf Verbraucherkredite für Reisen, Elektrogeräte und teure Leasing-Verträge für Autos zu verzichten. Wer gar keinen Eintrag bei einer Wirtschaftsauskunftei hat, kann übrigens auch keine positive Bewertung vorweisen und ist möglicherweise schon allein aus diesem Grund "verdächtig".
Im Bereich der Telekommunikation ist die Sachlage uneinheitlich. Bei Festnetz- und Internet-Verträgen ist es aufgrund des meist vorgeschriebenen SEPA-Lastschriftverfahrens üblich, dass die Schufa eingeschaltet wird. Bei Handy-Verträgen ist das genauso, hier gibt es als Alternative aber Prepaidkarten, die ohne Bonitätsauskunft verwendbar sind, solange man dort keine automatische Aufladung einrichtet. Auch das Bezahlen einer Smartphone-Option über manuelle Guthabenaufladungen ist jederzeit möglich. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Prepaid-Aufladung.
Einige Festnetz- und Internet-Provider (zum Beispiel mit Ladengeschäften) bieten es an, dass man bei Problemen mit der Bonität den Vertrag nicht online bestellt, sondern in den Shop kommt oder die Hotline anruft und das Problem schildert. Mitunter ist dann ein Vertragsabschluss nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung möglich, die allerdings mehrere hundert Euro betragen kann. Außer der Deutschen Telekom bietet dies beispielsweise auch easybell an.
Ganz besonders vorsichtig sollte man sein, wenn im Internet für Handy- und Internet-Verträge oder Finanzierungsverträge für "Handys ohne Schufa" geworben wird. Hinter derartigen Angeboten verbergen sich oft unseriöse Geschäftemacher, die die Notlage verschuldeter Personen ausnützen möchten. Stammt das Angebot nicht direkt von einem Telekommunikations-Provider oder Hersteller, sollte man davon lieber die Finger lassen.
Welche Daten erfasst die Schufa von mir?
Die Schufa speichert von den in ihren Datensätzen erfassten Personen jeweils Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und ggf. -ort, Anschrift, sonstige (auch frühere) Anschriften und den persönlichen Schufa-Score. Die Vertragspartnerunternehmen liefern der Schufa Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Telekommunikationskonten, Versandhandelskonten, Ratenzahlungsgeschäften, Krediten, Bürgschaften sowie Informationen zu nicht-vertragsgemäßem Verhalten (z. B. ein durch eine Bank gekündigter Kredit, Zahlungsausfälle und Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen).
Entgegen zahlreicher Behauptungen hat die Schufa keine Informationen zu Vermögen, Kontostand, Einkommen, Marketingdaten wie Kaufverhalten, Beruf, religiösen oder politischen Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften, Familienstand oder Nationalität. Auch Daten aus sozialen Netzwerken werden entgegen früheren Ideen aufgrund heftiger Proteste nicht verwendet. Außerdem gehört es seit 2001 der Vergangenheit an, dass es den eigenen Scoring-Wert negativ beeinflusst, wenn man sich bei der Schufa über die dort gespeicherten eigenen Daten informiert.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Bonitätsauskunft bei der Schufa kann kostenlos eingeholt werden
Foto: Picture Alliance / dpa
Was hat es mit dem Scoring-Wert auf sich?
Regelmäßig in der Diskussion steht der von der Schufa für jeden Verbraucher ermittelten Scoring-Wert. Dieser Bonitäts-Score (zwischen 1 und 100) basiert auf den zu einer Person bei der Schufa gespeicherten Daten. Dazu zählen z. B. die Anzahl und Art der Kreditaktivitäten, etwaige Zahlungsausfälle oder Informationen darüber, seit wann jemand schon Erfahrungen im Umgang mit Kreditgeschäften gesammelt hat.
Kritik gibt es daran, dass die Schufa dieses geheime Scoring-Verfahren zwar Aufsichtsbehörden und dem Bundesdatenschutzbeauftragten, bislang aber nicht den betroffenen Verbrauchern offengelegt hat. Für jede Branche, zum Beispiel Kreditwirtschaft, Versandhandel und Telekommunikation ermittelt die Schufa einen eigenen Scoring-Wert für den Verbraucher.
Umstritten ist auch das Geoscoring: Wenn der Schufa zu einer angefragten Person keinerlei Informationen vorliegen, greift sie auf Adressdaten zurück und führt eine "Risikobewertung anhand von Geodaten" durch. Dass ein Kunde seinen Handy-Vertrag oder Kredit deswegen nicht bekommt, weil es in seiner Wohngegend besonders viele Kreditausfälle gegeben hat, ist aber wohl eine Seltenheit: Bei 99,7 Prozent aller Scoreberechnungen führt die Schufa nach eigenen Angaben kein Geoscoring durch.
Wie erfahre ich, welche Daten die Schufa über mich gespeichert hat?
Die Datenschutzgesetze regeln es, dass jeder Bürger ein Recht hat, kostenfrei zu erfahren, welche Daten über ihn bei einem Unternehmen gespeichert sind. Gleichzeitig handelt es sich bei der Schufa um ein Wirtschaftsunternehmen, das Geld verdienen will, gerade auch mit diesen (Selbst-)Auskünften. Das zeigt sich in der Gestaltung der Schufa-Webseite: Wer sich dort als Verbraucher über die gespeicherten Daten informieren möchte, landet zuerst bei kommerziellen Angeboten, die je nach Umfang der Auskunft vier bis sieben Euro monatlich oder einmalig rund 30 Euro (Schufa-Bonitätsauskunft für Vermieter u. a.) kosten.
Für das Recht auf kostenfreie Auskunft stellt die Schufa die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bereit. Mit der Kopie der personenbezogenen Daten erhält der Verbraucher Auskunft über die zu seiner Person bei der Schufa gespeicherten Daten; die Auskunft kann auch mehrmals jährlich angefordert werden. Er erfährt dabei auch, woher die Daten stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Hierzu muss ein Online-Formular ausgefüllt werden und der Verbraucher muss sich eindeutig identifizieren (durch eine Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung). Für den Verbraucher wird dann aber nicht wie bei den kommerziellen Auskünften ein Online-Account auf meineSchufa.de zur bequemen Einsicht der Daten bereitgestellt, sondern es werden alle Daten auf Papier ausgedruckt und per Post zugesandt. Eine elektronische Kopie kann anschließend aber auf dem Downloadservice für die Datenkopie heruntergeladen werden.
Bevor man allerdings eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anderen Personen wie beispielsweise einem potenziellen Vermieter vorlegt, sollte man geheime Informationen wie Konto- oder Kreditkartennummer zuvor schwärzen.
Du musst angemeldet sein, um Medien zu sehen.
Wie kann ich falsche Daten bei der Schufa korrigieren lassen?
Sollte ein Verbraucher Fragen haben oder der Meinung sein, dass etwas mit den zu seiner Person bei der Schufa gespeicherten persönlichen Daten nicht stimmt (zum Beispiel Personenverwechslung wegen Namensgleichheit), sollte er sich an den Privatkundenservice wenden. Die Verbraucherzentrale Bremen stellt hierzu einen Musterbrief bereit. Die Schufa klärt den Sachverhalt dann in direkter Rücksprache mit den Unternehmen, die die Daten gemeldet haben. Ist eine gespeicherte Information nachweislich fehlerhaft, soll diese so schnell wie möglich korrigiert werden. Parallel sollte man sich als Kunde auch an die Bank oder das Unternehmen wenden, das den falschen Eintrag veranlasst oder veraltete Daten nicht zur Löschung gemeldet hat. Für diesen Vorgang ist das Einschalten eines Anwalts nicht erforderlich.Gibt es Differenzen oder Missverständnisse zwischen dem Verbraucher, der Schufa und deren Vertragspartnern, kann der Bürger sich mit seinem Anliegen in einem zweiten Schritt an den unabhängigen Ombudsmann der Schufa wenden. Als externer Schlichter soll der Schufa-Ombudsmann kostenlos zwischen allen Beteiligten vermitteln und eine Lösung suchen.
Schlägt auch dieser Vorgang fehl, sollte man sich als nächstes an die Verbraucherzentrale des eigenen Wohnortes wenden. Dort sitzen in der Regel geschulte Juristen, die mit den Gepflogenheiten der Schufa vertraut sind. Kommt auch hier keine Lösung zu Stande, steht es jedem Verbraucher frei, einen eigenen Anwalt einzuschalten. Hat man eine Rechtschutzversicherung, muss diese zuvor kontaktiert werden, da die Versicherer ansonsten meist die Kostenübernahme ablehnen, wenn keine vorherige Abstimmung stattgefunden hat. In der Regel helfen die Versicherer auch bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt.
Fast jedem Verbraucher ist es schon einmal passiert: Der Provider schickt eine Rechnung, die unberechtigte Forderungen enthält. Wir geben konkrete Tipps, wie Sie darauf am besten reagieren. In einem weiteren Ratgeber gehen wir darauf ein, auf welchen Wegen Sie Ihr Recht als Verbraucher einfordern können.
Quelle; teltarif