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Schleichwerbung bei RTL2 - Kabel1 gerüffelt - Sat.1 scheitert mit Einspruch

Schleichwerbung bei RTL2 - Kabel1 gerügt

Zwei deutsche TV-Sender sind am Dienstag wegen Schleichwerbung von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gerüffelt worden.

Gleich zwei Sendungen von RTL2 wurden beanstandet. In einem Beitrag der Nachrichten kam es zu einem Verstoß gegen die Werberichtlinien: So wurde in einem Einspieler über die Einrichtungsmesse "IMM Cologne 2010" berichtet und vorwiegend eine Möbelkollektion mit Preis und Hersteller vorgestellt, die von RTL2 vertrieben wird. Ein Fall von Schleichwerbung war offenbar auch die auffällige Positionierung von Sponsorenlogos und Hinweisen in der Studio-Dekoration einer Ausgabe der RTL2-Musiksendung "The Dome".

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK auch Kabel1 gerügt. Zwei Sendungen des "Nightquiz" wurden wegen irreführender Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der Spiele und unzulässigem Aufbau von Zeitdruck beanstandet. Der Sender gehört zum Fernsehkonzern ProSiebenSat.1. Das gilt auch für Sat.1, das mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid scheiterte. Sat.1 hatte in drei Gewinnspielsendungen gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen, darum wurden im vergangenen Jahr von der ZAK Bußgelder von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die zuständige Landesmedienanstalt übergebe die Fälle jetzt der Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens, hieß es.

Auch im Hörfunk beanstandete die ZAK Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung: Zwei Sendungen des Betreibers 2255media verstießen unter anderem gegen das Verbot der Irreführung.

Quelle: magnus.de
 
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Schleichwerbung bei RTL2 - Rüffel für ProSieben und Sat.1

Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schleichwerbung haben die Medienhüter eine Ausgabe der RTL2-Wissenschaftssendung „Schau Dich schlau" beanstandet. In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten aus den Landesmedienanstalten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt.

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Bild: satundkabel.de

Damit seien die Zuschauer in die Irre geführt worden, teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) am Dienstag mit.

Beanstandet wurde auch ein Nachrichtenbericht in der ProSieben-Sendung "Newstime" über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke im vergangenen November. Der Beitrag enthielt Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen. ProSieben hat sich wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57.500 Euro verhängt. Die Direktoren ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1 ("Quiznight", jeweils 20.000 Euro Bußgeld), 9Live (5.000 Euro Bußgeld) und Super-RTL ("Master Quiz", 12.500 Euro Bußgeld).

Super-RTL hat die Gewinnspielsendung „Master Quiz" mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK.

Quelle: satundkabel.de
 
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