LNB -> Erdungsschiene mit Überspannungsschutz -> Kascade -> Erdungsschiene (Verbinden mit der 1. Erdungsschiene für Potentialausgleich) -> "normaler" Multischalter -> zu den Steckdosen/Receivern
Nach Blitzschutzzonenprinzip der Reihe IEC 62305 ist der erste PA der Kabelschirme stets möglichst nahe der Kabeleinführung in die Gebäude, bei Schrägdachantennen üblicherweise mastnah, auszuführen. In der für Antennensicherheit maßgeblichen IEC 60728-11, deutsche Klassifikation DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02, wird aktuell davon noch mit einer 5 Ohm-Regel abgewichen, was in der nächsten Normausgabe geändert werden soll.
Der PA ist normkonform, wenn er auch nach Komponentenausbau an ALLEN Kabeln erhalten bleiben. Da auch ÜSE Komponenten sind, wäre bei Antennendirekterdung die normkonformere Reihung:
- LNB
- Erdungswinkel/Erdungsblock (möglichst nahe der Gebäudeeinführung)
- optional SPD 1 Blitzstromableiter (Grobschutz mit 10/350 µs), direkt dahinter
- optional SPD 2 Überspannungsableiter (Mittelschutz mit 8/20 µs) vor der Unicable-Matrix
- Unicable-Matrix
- Multischalter
- Erdungswinkel/Erdungsblock
- optional Feinschutz vor Tunern/Receivern.
Koax-ÜSE bewirken Potenzialgleichheit zwischen Schirmen und Innenleitern. Wo Erdungsleiter als Blitzautobahn mit Näherungen zu anderen Leitungen innen durchs Haus verlegt werden, können entgegen häufigem Voodoo-Wunschdenken selbst energetisch koordinierte SPD 1 und SPD 2 Ableiter NICHT kompensieren, dass Blitzströme aus Erdungsleitern gegen andere Leitungen überspringen.
Ist das so richtig? Oder sollte man zwischen "normaler" Multischalter -> zu den Steckdosen/Receivern auch einen Potenzialausgleich setzen?
Die aktuelle DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 gibt den leider noch einen 2 Jahre alten Diskussionsstand wieder und lässt noch einen sog. temporärer PA der Teilnehmerleitungen mit längst veralteten Erdungsschienen in Klemmtechnik oder auch Erdungsspinnen zu, die aber kaum ein Antennenprofi verfügbar hat. Zudem haben die Hülsen einiger zeitgemäßer F-Stecker keinen Schirmkontakt mehr, aber selbst mit veralteten F-Aufdreholdies mit Hülsenkontakt zur Schirmung ist temporärer PA inpraktikabel.
In allen Beispielbildern der Norm der IEC 60728-11 sind konsequenterweise auch die Teilnehmerleitungen in den PA einbezogen. In älteren Normausgaben gab es auch noch Darstellungen mit weiterem Überspannungsschutz der Teilnehmerleitungen. Die Empfehlung von
@DVB-T2 HD mit einem zweiten Erdblock (+ abstandslos zu den Koaxkabeln verlegten PA-Leiter!) würde beispielsweise bei einem Multischalter im UG die Kabelschirme bei einem seltenen Direkteinschlag entlasten. Kabeldurchschüsse sind jedoch nur mit eingangsseitigen SPD 1 Blitzstromableitern oder normkonformer getrennter Fangeinrichtung nach dem Stand der Technik als Grobschutz zu verhindern.
Spiegel ist Bereits passend angebracht und geerdet!
Ob "passend" auch normkonform bedeutet?
- Antennenträger ist mit 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² St/tZn mit einem normkonformen Erder UND dem obligatorischen Schutzpotenzialausgleich verbunden?
- Berührbare Erdungsleiterstrecken wurden in einem Schutzrohr mit 3 mm Wandstärke verlegt (Bestimmung wird künftig voraussichtlich gestrichen)?
- Anschlüsse des Erdungsleiters sowohl am Antennenträger wie auch am Fußpunkt mit blitzstromtragfähig Klasse H = 100 kA zertifiziertem Material?
- Erdblöcke/Erdwinkel über min. 4 mm² Cu mit dem geerdeten Antennenträger verbunden?
Mit Fotos vom Anschluss des Erdungsleiters am Antennenträger und am Fußpunkt (HES ohne Abdeckung) ließe sich beurteilen, ob hier ausnahmsweise mal nicht nur für Niederspannungs-PA konzipierte Verbinder fraglicher Blitzstromtragfähigkeit verwendet wurden.
Feinschutznachtrag und Edit