AW: Sat Shop droht mit Garantieverlust oder Widerrufsrecht bei Softwareveränderung!
Naja man muss auch mal aus der Sicht der Händler die Sache betrachten.
Es kann sich nicht nach jedem 14-tägigem retour von so einem Receiver jemand hinsetzen und wieder die org. firmware auf die Kiste spielen.
Es müssen für weitere Erklärungen zunächst geklärt werden was Garantie und Gewährleistung ist.
Die gesetzliche Gewährleistung sieht (im Prinzip) vor, dass neue Geräte ab ihrem Kauf 2 Jahre lang funktionieren müssen.
Bei Defekten muss während der ersten 6 Monate der Händler beweisen dass ein Defekt vom Käufer verursachte wurde, nach diesen 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass ein Defekt beim Kauf vorlag.
Beides ist quasi nicht möglich. Große Unternehmen sind meisten auch nach den ersten 6 Monaten sehr kulant und verzichten auf die Beweisführung des Kunden.
In diesen 2 Jahren hat man
einen Anspruch auf Nachbesserung der Gerätschaft (aber z.b. keinen Anspruch auf Austausch gegen ein neugerät, wie manche denken).
So nun zur Garantie. Garantie wird ausschließlich vom Hersteller gewährleistet und geht über den gesetzlichen Anspruch hinaus.
D.h. z.B. dass Dell dir verspricht in den ersten 6 Monaten den Computer vor Ort zu reparieren und alle Teile direkt zu tauschen (ohne dass sie gesetzlich dazu verpflichtet wären).
Diese Leistung ist freiwillig und kann an Bedingungen nach freiem Willen des Herstellers geknüpft sein (z.b. nur Windows mit den zertifizierten Treibern zu betreiben).
Also zurück zum Thema: Bei vorgesehenem Gebrauch eines Receivers kann ein Verkäufer niemals die Gewährleistung ausschließen. Ein kurzer Hinweis an die Verbraucher Zentrale und es gibt für diesen Spruch auf der Rechnung direkt eine Abmahnung. Beim installieren von Firmware die für diese Geräte vorgesehen ist liegt ganz klar ein normaler Gebrauch vor. Gar keine Frage. Deswegen ist es auch kein Problem Windows auf einem Macbook zu installieren und trotzdem die volle gesetzliche Gewährleistung zu genießen.
Allerdings kann der Receiverhersteller die Garanatie (die er über die Gewährleistung hinaus verspricht) an die Bedingung knüpfen dass nur die vom Hersteller installierte Software verwendet werden darf.
So kann zwar die Garantie verloren gehen aber die Gewährleistung bleibt zu 100% bestehen.
Folglich ist dieser Hinweis auf der Rechnung grober Unfug und absolut unzulässig.
MfG