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Sat-Antenne unter folgenden Umständen erlaubt ?

msx-01

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Hallo,
habe folgendes Problem:

Mein Vermieter will mir das anbringen einer Satanlage verbieten.

In meinem Mietvertrag sind keine Kabelgebühren in den Nebenkosten verzeichnet. Auch steht dort, das keine weitere Einrichtung für einen Fernsehempfang vorhanden ist!

Fakt ist aber das das Haus von Kabel Deutschland sehrwohl mit Kabelfernsehn versorgt wird...(Jeder Mieter muss sich selber um seinen Kabelanschluss kümmern) und jetzt kommt das Problem... Irgendetwas ist am Übergabepunkt defekt, der Vermieter sagt das ist Mietersache - Kabel Deutschland will dafür Kohle sehen wenn Sie ausrücken um das Problem zu beheben.

Somit stellt sich mir die Frage:
a) laut Mietvertrag ist ja kein TV-Anschluss vorhanden
b) da der "Kabel Deutschland" rotz kaputt ist so gesehen auch deren Anschluss nicht vorhanden

Somit dürfte ja nichts mehr im Weg stehen das ich meine Sat Antenne installieren kann, da ich ja nuneinmal wirklich kein TV Empfangen kann oder wie seht Ihr das?
 
AW: Sat-Antenne unter folgenden Umständen erlaubt ?

Hi

Na ja, ganz so einfach wird es nicht sein.

"Nur" weil da, was auch immer nicht funktioniert, darfst Du noch lange nicht einfach eine Schüssel hinhänggen

Bei mir, bei einer grösseren Wohnungsbaugesellchaft sieht es so aus

In der Miete ist kein Kabelanschluss drin
Wie bei Dir muss der extra bestellt werden, wenn man FS empfangen möchte

Satelliten FS ist verboten. Punkt
Es wird geduldet, wenn man von aussen nichts sieht.

Habe einen Balkon auf der richtigen Seite und eine 80er Schüssel.
 
AW: Sat-Antenne unter folgenden Umständen erlaubt ?

Also als erstes immer mit dem Vermieter sprechen. Unter besonderen Umständen darf er dir die Aufstellung einer SAT Anlage nicht verbieten. (Bohren am Haus oder außerhalb deines Balkons braucht er nicht zustimmen)<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:eek:ffice:eek:ffice" /><o:p></o:p>
Auf deinen Balkon darfst du sie aufstellen, selbst wenn sie sichtbar ist.<o:p></o:p>
Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.
 
AW: Sat-Antenne unter folgenden Umständen erlaubt ?

@ msx-01

Ein Vorschlag versuch es doch einfach mit einer Selfsat Anlage die kannst du auch ans Fenster hängen ich hab das so gemacht und bis jetzt keine Probleme mit dem Vermieter ne Schüssel ist zu auffällig aber die Selfsat ist nicht so ganz auffällig haben auch ein KD Vertrag und im Mietvertrag steht auch das Parabolspiegel verboten sind ( bohren) aber es steht nichts von aufhängen :)
das wer mal mein tipp man kann sie ja abends wieder abhängen und wenn es nötig ist oder man will fern sehn wieder daraufhängen klappt wunderbar .
 
AW: Sat-Antenne unter folgenden Umständen erlaubt ?

Die Selfsat soll es auch so geben, habe ich allerdings bisher nur im Netz gesehen.
20_0.png


MfG
 
AW: Sat-Antenne unter folgenden Umständen erlaubt ?

Für die Selfsat kannst du verschiedene 'Aufkleber' bestellen und die Antenne so tarnen, da gibt es div. Vorlagen, man kann aber auch ein Photo mit der Aussenwand (Farbe/Struktur etc.) machen und den Aufkleber dann entsprechend bestellen, so ist die ohnehin schon unauffällige Antenne dann quasi (fast) völlig unsichtbar!

Gruss USCMAI
 
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