Mittwoch, 12.09.2007
Der Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Hans-Joachim Otto (FDP), hält es nach dem Karlsruher Urteil zu den Rundfunkgebühren für dringend geboten, dass der Gesetzgeber definiert, was der spezifische öffentlich-rechtliche Auftrag ist, den ARD und ZDF erfüllen sollen. "Ich will keine öffentlich-rechtliche Multimedia-Anstalt", sagte Otto der 'Frankfurter Rundschau' (Mittwochsausgabe). Bund und Länder müssten nun rasch klären, was unter Grundversorgung zu verstehen sei. Die Aufgabe von ARD und ZDF sehe er darin, Informationen zu liefern, Hintergründe auszuleuchten, den Bildungsauftrag zu erfüllen und Meinungspluralität zu gewährleisten. Er sehe keinen Sinn darin, dass ARD und ZDF nun noch ein komplettes Internet-Standbein dazu erhielten.
Die frühere Chefredakteurin des Hessischen Rundfunks, Luc Jochimsen (Die Linke), begrüßte in der FR das Urteil der Verfassungsrichter. Die Bundestagsabgeordnete warnte aber "vor einer zu hohen Belastung" der Gebührenzahler in der nächsten Runde. (as)