stromer0815
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Wie schon meine Vorposter schrieben ist das rechtlich nicht haltbar und wäre auch neu. Allerdings ist es seit geraumer Zeit so das man (falls die Hardware nicht im Zeitrahmen zurück geht) automatisch einen Leihvertrag für das Gerät an der Backe hat (auch das halte ich für rechtlich grenzwertig), dies hat aber rein gar nichts mit dem vorherigen Abo zu tun.
Wenn du das bei dir nicht so rauslesen kannst kopiere mal den Text (Namen ect. natürlich unkenntlich machen) und stelle ihn mal hier rein.
Hallo Filius00, hier mal die Kündigungsbestätigung als kopierter Text, die Verlängerung bezieht sich aber nur, so wie ich das lese, auf die Geräte,
Kündigungsbestätigung – so geht es weiter
SEHR GEEHRTER HERR XXXXXXXXX,
auch nach Ihrer Kündigung werden Sie bei Sky bestens betreut, denn wir schätzen Sie vom ersten bis zum letzten Tag. Deswegen erhalten Sie heute alle Informationen zu den weiteren Schritten:
. Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen heute vertragsgemäß den XXXXXX als nächstmögliches Austrittsdatum.
Nach dem Ende Ihres Abonnements haben Sie die Möglichkeit, Ihre Empfangsgeräte zurückzusenden oder zu behalten. Die Entscheidung liegt bei Ihnen:
§ Einfach Digitalreceiver behalten und so Mietvertrag abschließen: Sie können mit ihrem bisherigen Sky Receiver einfach weiter frei empfangbares Digitalfernsehen sehen, wenn Sie unser Angebot für einen Mietvertrag wie folgt annehmen: Behalten Sie Ihren bisherigen Digitalreceiver von Sky und schicken Sie ihn nicht wie im Abonnementvertrag vereinbart an Sky zurück. Wir werten das Angebot als angenommen, wenn uns der Digitalreceiver nicht innerhalb eines Monats nach Abonnementende zugeht oder Sie uns innerhalb dieser Zeit keine Nachricht zukommen lassen, dass Sie am Mietvertrag kein Interesse haben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der nächsten Seite.
§ Digitalreceiver zurücksenden: Senden Sie Ihre Empfangsgeräte inkl. allem Zubehör (Fernbedienung, Smartcard und Kabel) wie vertraglich vereinbart an Sky zurück. Die Geräte
müssen innerhalb eines Monats nach Vertragsende bei uns eingehen. Bitte nehmen Sie außerdem die rechtlichen Hinweise zur werblichen Ansprache auf Seite drei
dieses Schreibens zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schmidt
Kundenservice
Informationen zum Mietvertragsangebot für Ihren Sky Digitalreceiver
Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Digitalreceiver zu behalten und das Mietvertragsangebot anzunehmen, können Sie:
§ Weiterhin frei empfangbare Digitalprogramme (auch in HD Qualität) sehen. § Filme aus dem Sky Store kaufen oder Leihen (nur mit Sky+ oder Sky Q Receiver).
§ Frei empfangbare Inhalte aufnehmen und jederzeit abspielen (nur mit Sky+ oder Sky Q Receiver).
Abschluss des Mietvertrages durch „Behalten“
§ Bei Interesse schicken Sie Ihren Sky Receiver nicht wie im Abonnementvertrag vereinbart an uns zurück. Sie brauchen nichts weiter zu tun, als ihn inklusive Smartcard zu behalten.
§ Wir werten das Angebot als angenommen, wenn uns der Digitalreceiver nicht innerhalb eines Monats nach Ende des Abonnements zugeht (Eingang des Gerätes bei Sky) oder Sie uns innerhalb dieser Zeit keine Nachricht zukommen lassen, dass Sie am Mietvertrag kein Interesse haben.
§ Der Mietvertrag beginnt damit am Monatsersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Frist für die Rücksendung des Receivers endet. (Bsp.: Ihr Vertrag endet zum
Monatsende, z.B. am 30. September. Wenn Ihr Receiver nicht bis zum 31. Oktober bei Sky eingeht oder Sie uns melden, dass sie das Angebot nicht annehmen möchten, dann beginnt der Mietvertrag am 1. November).
Details des Mietvertrages
§ Sie schließen bei Annahme des Angebots mit Sky einen Mietvertrag über Ihren bisherigen Receiver zum Preis von € 4,99 inkl. MwSt. monatlich ab.
§ Der Mietvertrag hat eine unbefristete Laufzeit und ist jederzeit kündbar. Die Kündigung kann schriftlich, in Textform sowie per Telefon erfolgen. Sie können auch kündigen, indem Sie uns den Receiver einfach zurücksenden (der Vertrag gilt dann als gekündigt, wenn der Receiver bei Sky eingeht).
§ Bei Annahme des Angebots erfolgt der Einzug der vereinbarten Kosten für die Miete jeweils monatlich nachträglich im Rahmen der von Ihnen bereits an Sky erteilten
Einzugsermächtigung.
Hinweis zur werblichen Ansprache:
Damit Sie das Sky Angebot bestmöglich nutzen und (ggf. weitere) für Sie interessante Sky Produkte erwerben können, nutzen wir Adressdaten, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit dem Abonnementvertrag erhalten haben, um Ihnen, auch über die Vertragslaufzeit hinaus,
Informationen zu Sky Produkten aus dem Bereich Pay-TV per Post zukommen zu lassen (Direktwerbung). Wir verarbeiten zu diesem Zweck ggf. weitere Rahmendaten aus dem
Abonnementvertrag (insbesondere die von Ihnen gebuchten Pakete, Ihr Alter, die von Ihnen genutzte Hardware und ob diese mit dem Internet verbunden ist und ob Sie Sky Go nutzen), um die Werbung auf Ihre möglichen Interessen ausrichten zu können. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6
Abs. 1 lit. f DS-GVO. Der oben beschriebenen Nutzung Ihrer Daten zum Zweck der
Direktwerbung können Sie jederzeit, auch teilweise, widersprechen, u.a. unter Sky
Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, 22033 Hamburg oder unter datenschutz@sky.de.
Zusätzliche Informationen zum Datenschutz
Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie Ihrer Privatsphäre. Daher gehen wir sehr sorgsam mit Ihren Daten um und verarbeiten diese ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, die Sie in der jeweils aktuellen Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Webseite unter
Verantwortlicher und Kontakt
Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 26, 85774 Unterföhring, ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten. Sky hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter der oben genannten Adresse oder unter datenschutz@sky.de erreichbar ist.
Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von Ihnen bei Sky gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DS-GVO). Sie haben außerdem das Recht, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16-18 DS-GVO) sowie das Recht, betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO).
Einer Datenverarbeitung, die zur Wahrung berechtigter Interessen von Sky oder eines Dritten erforderlich ist oder die zum Zweck der Direktwerbung erfolgt, können Sie jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (Art. 21 DS-GVO). Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Sky einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, können Sie sich auch an eine Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem
Mitgliedsstaat Ihres Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenden.
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Frank Schmidt
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