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Rückforderung - Jobcenter wollen Bagatellgrenze einführen

gigali

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Mal sind es 20 bis 30 Euro, manchmal nur wenige Cent - bei der Rückforderung von zu viel gezahlter Hartz-IV-Unterstützung sind Jobcenter penibel. Oft sind die Kosten für das Eintreiben höher als der zurückgeforderte Betrag. Das soll sich ändern.


Jobcenter wollen künftig auf die Rückforderung von Kleinbeträgen verzichten. Es gebe den Vorschlag, eine sogenannte Bagatellgrenze einzuführen, berichtete das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, der Nachrichtenagentur dpa. Sie solle bei 50 Euro liegen. Bei allen darunter liegenden Beträgen sollen die Jobcenter künftig auf das Eintreiben von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II verzichten. Der Vorstoß ist Teil eines 63-seitigen Vorschlagspakets der Bundesagentur zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Die letzte Entscheidung darüber liegt allerdings beim Gesetzgeber.


Großer Verwaltungsaufwand für kleines Geld


Zu Überzahlungen komme es etwa, wenn ein Arbeitsloser eine neue Stelle bereits am 31. eines Monats antrete, weil dieser auf einen Montag falle. „Wenn dann Jobcenter die Zahlungen für den 31. wieder zurückfordern, weil er an diesem Tag ja nicht mehr arbeitslos war, wird das von den Betroffenen als pedantisch empfunden“, erläuterte Alt. „Außerdem haben die Jobcenter einen relativ großen Verwaltungsaufwand für kleines Geld. Die Kosten dafür sind oft ein Vielfaches höher als die Forderung selbst.“


Zudem sei die Aussicht, die Kleinbeträge zurückzuerhalten, oft gering. „Manche Menschen sind überschuldet, andere befinden sich in einer Privatinsolvenz“, sagte Alt. Zudem dürfe man nicht vergessen, dass es die Jobcenter meist mit Menschen zu tun hätten, die ohnehin mit jedem Cent rechnen müssten. „Das sind ja keine Millionäre, die davon profitieren.“


Dennoch bleibe die Senkung der Bagatellgrenze umstritten, räumte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur ein. Eine solche Regelung könnte dazu beitragen, dass auch in anderen Bereichen des Sozialsystems die Zahlungsmoral der Bürger sinke. „Die Befürchtung mancher Verantwortlicher ist, wenn wir hier einmal die Schleusen geöffnet haben, strahlt das auch auf andere Bereiche der staatlichen Daseinsfürsorge aus. Und es entsteht der allgemeine Eindruck: Alles, was unter 20 oder 50 Euro liegt, brauche ich nicht mehr zurückzuzahlen. Das wäre natürlich ein unerwünschter Effekt“, sagte Alt. Er könne daher die Einwände der Kritiker gut verstehen. (dpa)


Q:

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Meine Meinung dazu: Aber wegen ein paar Cent zu wenig vor das BSG ziehen. Finde ich als Finanzierer nicht in Ordnung...<5€ ok, da geh ich mit, aber alles darüber ist definitiv zurückzufordern.
Und kosten, bis auf Porto, entstehen bei dem Vorgang auch nicht, da die (Sach-)Bearbeiter ja eh bezahlt werden, ob sie die Rückforderung nun erstellen oder nicht.

Leider gibt der Artikel nicht Preis, ob es derzeit eine Bagatellgrenze gibt. Wird wirklich ein einzelner Cent (überspitzt!) zurückgefordert?
 
AW: Rückforderung - Jobcenter wollen Bagatellgrenze einführen

In manchen Jobcentern wird das intern schon lange so gemacht.
 
AW: Rückforderung - Jobcenter wollen Bagatellgrenze einführen

Das Gesetz sieht derzeit keine "Bagatellgrenze" vor.

Inweit die Jobcenter tatsächlich jeden Cent zurückfordern entzieht sich meiner Kenntnis, scheint aber unwahrscheinlich, da in verschiedenen Regelungen bereits Bagatellgrenzen enthalten sind, bzw. angestrebt wurden:

So ist z.B. in der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung ist eine "Bagatellgrenze" enthalten.
1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
1. Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen

Auch bei den Fahrtkosten wurde versucht, eine Bagatellgrenze von 6 Euro einzuführen, was gerichtlich allerdings nicht akzeptiert wurde.

Gruß

Fisher
 
AW: Rückforderung - Jobcenter wollen Bagatellgrenze einführen

Das wäre sinnvoll, insbesondere bei Aufstockern mit Stundenlohn. Durch dieses ständige hin-und herrechnen läuft es ohnehin meist auf plus/minus 0 raus. In diesem Zusammenhang sollte man ggf. Zuschläge für Dienst zu ungüstigen Zeiten gleich Anrechnungsfrei gestellt werden. Damit wäre das ganze Thema der Aufstocker entbürokratisiert wurden.
 
AW: Rückforderung - Jobcenter wollen Bagatellgrenze einführen

...dafür das wegen Centbeträgen, meinetwegen bis 5,- keine Maschinerie in Gang gesetzt wird bin ich auch.
Aber das dann gleich Schichtzuschläge nicht mehr berücksichtigt, da bin ich dagegen.
Bei jedem anderen Arbeitnehmer will das Finanzamt auch alles besteuern.
Wenn man bei Aufstockern die Schichtzuschläge nicht mehr berücksichtigen soll, dann vielleicht auch nicht den Firmenwagen der privat genutzt werden kann und alle anderen Geldwerten Leistungen auch nicht.
Da ist ja Betrügereien Tür und Tor geöffnet. Dann zahlt mir eben der Chef weniger Lohn und bekomme statt dessen irgendwelche anderen Leistungen die nicht vom Amt mit einbezogen werden..
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Rückforderung - Jobcenter wollen Bagatellgrenze einführen

Dass zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert werden, war aber schon immer so. Vor gut 10 Jahren hat das Arbeitsamt auch für zwei Tage zuviel gezahltes Arbeitslosengeld (Arbeitsbeginn war nicht wie vereinbart der 1.1. sondern schon am 30.12.) mit insgesamt drei Schreiben zurückgefordert. Das erste Schreiben war nur die Information darüber, das zweite Schreiben dann mit der Berechnung der zurück zu zahlenden Beträge und das dritte Schreiben war dann der ausgefüllte Überweisungsträger. Dreimal Porto für eine geringe Rückforderung.
 
AW: Rückforderung - Jobcenter wollen Bagatellgrenze einführen

Anhörung, Bescheid, Mahnung.

Ist bei mir ebenfalls so. Porto gibts eh ne Flatrate ^^
 
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