Mal sind es 20 bis 30 Euro, manchmal nur wenige Cent - bei der Rückforderung von zu viel gezahlter Hartz-IV-Unterstützung sind Jobcenter penibel. Oft sind die Kosten für das Eintreiben höher als der zurückgeforderte Betrag. Das soll sich ändern.
Jobcenter wollen künftig auf die Rückforderung von Kleinbeträgen verzichten. Es gebe den Vorschlag, eine sogenannte Bagatellgrenze einzuführen, berichtete das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, der Nachrichtenagentur dpa. Sie solle bei 50 Euro liegen. Bei allen darunter liegenden Beträgen sollen die Jobcenter künftig auf das Eintreiben von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II verzichten. Der Vorstoß ist Teil eines 63-seitigen Vorschlagspakets der Bundesagentur zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Die letzte Entscheidung darüber liegt allerdings beim Gesetzgeber.
Großer Verwaltungsaufwand für kleines Geld
Zu Überzahlungen komme es etwa, wenn ein Arbeitsloser eine neue Stelle bereits am 31. eines Monats antrete, weil dieser auf einen Montag falle. „Wenn dann Jobcenter die Zahlungen für den 31. wieder zurückfordern, weil er an diesem Tag ja nicht mehr arbeitslos war, wird das von den Betroffenen als pedantisch empfunden“, erläuterte Alt. „Außerdem haben die Jobcenter einen relativ großen Verwaltungsaufwand für kleines Geld. Die Kosten dafür sind oft ein Vielfaches höher als die Forderung selbst.“
Zudem sei die Aussicht, die Kleinbeträge zurückzuerhalten, oft gering. „Manche Menschen sind überschuldet, andere befinden sich in einer Privatinsolvenz“, sagte Alt. Zudem dürfe man nicht vergessen, dass es die Jobcenter meist mit Menschen zu tun hätten, die ohnehin mit jedem Cent rechnen müssten. „Das sind ja keine Millionäre, die davon profitieren.“
Dennoch bleibe die Senkung der Bagatellgrenze umstritten, räumte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur ein. Eine solche Regelung könnte dazu beitragen, dass auch in anderen Bereichen des Sozialsystems die Zahlungsmoral der Bürger sinke. „Die Befürchtung mancher Verantwortlicher ist, wenn wir hier einmal die Schleusen geöffnet haben, strahlt das auch auf andere Bereiche der staatlichen Daseinsfürsorge aus. Und es entsteht der allgemeine Eindruck: Alles, was unter 20 oder 50 Euro liegt, brauche ich nicht mehr zurückzuzahlen. Das wäre natürlich ein unerwünschter Effekt“, sagte Alt. Er könne daher die Einwände der Kritiker gut verstehen. (dpa)
Q:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Meine Meinung dazu: Aber wegen ein paar Cent zu wenig vor das BSG ziehen. Finde ich als Finanzierer nicht in Ordnung...<5€ ok, da geh ich mit, aber alles darüber ist definitiv zurückzufordern.
Und kosten, bis auf Porto, entstehen bei dem Vorgang auch nicht, da die (Sach-)Bearbeiter ja eh bezahlt werden, ob sie die Rückforderung nun erstellen oder nicht.
Leider gibt der Artikel nicht Preis, ob es derzeit eine Bagatellgrenze gibt. Wird wirklich ein einzelner Cent (überspitzt!) zurückgefordert?
Jobcenter wollen künftig auf die Rückforderung von Kleinbeträgen verzichten. Es gebe den Vorschlag, eine sogenannte Bagatellgrenze einzuführen, berichtete das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, der Nachrichtenagentur dpa. Sie solle bei 50 Euro liegen. Bei allen darunter liegenden Beträgen sollen die Jobcenter künftig auf das Eintreiben von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II verzichten. Der Vorstoß ist Teil eines 63-seitigen Vorschlagspakets der Bundesagentur zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Die letzte Entscheidung darüber liegt allerdings beim Gesetzgeber.
Großer Verwaltungsaufwand für kleines Geld
Zu Überzahlungen komme es etwa, wenn ein Arbeitsloser eine neue Stelle bereits am 31. eines Monats antrete, weil dieser auf einen Montag falle. „Wenn dann Jobcenter die Zahlungen für den 31. wieder zurückfordern, weil er an diesem Tag ja nicht mehr arbeitslos war, wird das von den Betroffenen als pedantisch empfunden“, erläuterte Alt. „Außerdem haben die Jobcenter einen relativ großen Verwaltungsaufwand für kleines Geld. Die Kosten dafür sind oft ein Vielfaches höher als die Forderung selbst.“
Zudem sei die Aussicht, die Kleinbeträge zurückzuerhalten, oft gering. „Manche Menschen sind überschuldet, andere befinden sich in einer Privatinsolvenz“, sagte Alt. Zudem dürfe man nicht vergessen, dass es die Jobcenter meist mit Menschen zu tun hätten, die ohnehin mit jedem Cent rechnen müssten. „Das sind ja keine Millionäre, die davon profitieren.“
Dennoch bleibe die Senkung der Bagatellgrenze umstritten, räumte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur ein. Eine solche Regelung könnte dazu beitragen, dass auch in anderen Bereichen des Sozialsystems die Zahlungsmoral der Bürger sinke. „Die Befürchtung mancher Verantwortlicher ist, wenn wir hier einmal die Schleusen geöffnet haben, strahlt das auch auf andere Bereiche der staatlichen Daseinsfürsorge aus. Und es entsteht der allgemeine Eindruck: Alles, was unter 20 oder 50 Euro liegt, brauche ich nicht mehr zurückzuzahlen. Das wäre natürlich ein unerwünschter Effekt“, sagte Alt. Er könne daher die Einwände der Kritiker gut verstehen. (dpa)
Q:
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Meine Meinung dazu: Aber wegen ein paar Cent zu wenig vor das BSG ziehen. Finde ich als Finanzierer nicht in Ordnung...<5€ ok, da geh ich mit, aber alles darüber ist definitiv zurückzufordern.
Und kosten, bis auf Porto, entstehen bei dem Vorgang auch nicht, da die (Sach-)Bearbeiter ja eh bezahlt werden, ob sie die Rückforderung nun erstellen oder nicht.
Leider gibt der Artikel nicht Preis, ob es derzeit eine Bagatellgrenze gibt. Wird wirklich ein einzelner Cent (überspitzt!) zurückgefordert?