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RTL hat Vorbehalte gegen geplanten Rundfunkstaatsvertrag

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Nach den Zeitschriftenverlegern befürchten auch die Privatsender, dass ARD und ZDF das geplante Verbot von Ratgeberportalen im Internet unterwandern werden. "Wir befürchten, dass ARD und ZDF ihre sechs Digital-Kanäle dazu nutzen werden, um Einschränkungen zu umgehen, die ihnen der neue Rundfunkstaatsvertrag auferlegen soll", Link veralten (gelöscht) Tobias Schmid, bei RTL für den Bereich Medienpolitik zuständig, dem
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vom 12. Juni sieht vor, dass ARD und ZDF keine Ratgeberportale im Netz aufmachen, aber sehr wohl "sendungsbezogen" verbrauchernahe Informationen weitergeben dürfen. "Der Nischensender Eins Plus wäre die perfekte Legitimation, um der ARD doch zu einem allumfassenden Ratgeberportal im Internet zu verhelfen", sagte Schmid.
Am Ende der vergangenen Woche hatte bereits die Zeitschriftenverleger ein generelles Verbot von Ratgeberportalen der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im Internet gefordert, berichtet dpa. Dies sollte in der Negativliste zum Rundfunkstaatsvertrag festgelegt werden, erklärte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF sind den Verlegern und den privaten elektronischen Medien ein Dorn im Auge, weil sie um ihre Werbeerlöse bangen.
Nach den bislang vorliegenden Informationen über den neuen Rundfunstaatsvertrag, den die Länderministgerpräsidenten beschlossen, dürfen ARD und ZDF im Netz künftig nicht alles, aber immer noch so Einiges. So können sie nach den bisher verfügbaren Informationen ihre Radio- und Fernsehprogramme streamen und bis zu sieben Tage online zum Abruf bereithalten sowie mit vertiefendem Video-, Audio- und Text-Material begleiten. Videoberichte von Sportveranstaltungen, die in vorherigen Entwürfen des Staatsvertrags auch schon einmal ausgeschlossen worden waren, sollen für 24 Stunden befristet möglich sein. Nicht sendungsbezogene "presse-ähnliche Angebote" sollen den Ministern zufolge komplett untersagt werden.
Ausnahmen von der 7-Tage-Regel sind möglich, sollen aber in dem sogenannten "Drei-Stufen-Test" von den Gremien abgesegnet werden. Diesem "Public-Value-Test" nach britischem Vorbild sollen auch Angebote unterzogen werden, die keinen direkten Sendungsbezug haben. Damit dürfte längst nicht alles schon nach sieben Tagen von den Websites der öffentlich-rechtlichen Sender verschwinden. Archive mit "zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten" sollen unbefristet möglich sein und durch den Drei-Stufen-Test jeweils abgesegnet werden. Eine sogenannte Negativliste soll klar definieren, was ARD und ZDF nicht dürfen.
Und in diese Negativliste wollen die privaten Veranstalter nun auch Ratgebersendungen bzw. -portale aufgenommen wissen. Denn strittig ist noch die Frage, wie mit Unterhaltungsangeboten umgegangen wird – zu denen etwa der hessiche Ministerpräsident Roalnd Koch auch Ratgebersendungen zählt. Da gebe es "noch keine Klarheit", hatte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck betont. Koch dagegen äußerte: "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben."
Ganz klar also ist noch nicht, was die Öffentlich-rechtlichen Sender künftig im Internet tun dürfen oder lassen sollen. Das bietet denn auch Gelegenheit für so manch überraschenden Vorschlag: So hatte der Vorstandschef des Axel-Springer-Verlags eine völlige Internet-Freiheit für ARD und ZDF ins Spiel gebracht – wenn sie im Gegenzug nicht nur im Internet, sondern auch in ihren TV-Programmen vollständig auf Werbung verzichten und sich
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. Mancher Politiker bezeichnete dies schon
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, während Vertreter der Öffentlich-rechtlichen Sender dies wohl eher für eine Schnapsidee halten.

quelle:heise
 
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