Urlaub in Griechenland oder Italien geplant? Ab Mai muss man sich nicht intensiv um den günstigsten Auslands-Tarif kümmern.
Bereits 2007 hat das EU-Parlament die Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen verabschiedet, im Mai 2016 wird die nächste Änderung aus der Verordnung wirksam. Grundsätzlich schreibt das EU-Parlament den Mobilfunkanbietern vor, keine horrenden Rechnungen an die Kunden zu stellen, wenn diese im EU-Ausland mit der heimischen SIM-Karte telefonieren, SMS-Nachrichten schicken oder im Internet surfen.
Ab dem 1. Mai ändert sich die Struktur der Roaming-Gebühren für diese Netz-Aktivitäten : Während ab ab dem 1. Juni 2014 eine feste Preisobergrenze vorgeschrieben war, gilt nun in einem Monat der nationale Tarif zuzüglich eines festen Aufschlags. Pro Minute für einen abgehenden Anruf sollte der Anbieter den Aufschlag von 5 Cent berechnen, ankommende Anrufe sollen nur einen Cent mehr als im Ursprungs-Land kosten und ausgehende SMS zwei Cent. Pro Megabyte der heruntergeladenen Daten in einem anderen EU-Land darf der Anbieter maximal fünf Cent mehr verlangen.
Diese Begrenzungen gelten jedoch, nur wenn die Nutzer die Dienste auf Reisen oder im Urlaub in Anspruch nehmen. Für die Nutzung über eine längere Zeit kann der Dienstleister nach wie vor höhere Entgelte verlangen. Eine kostenlose Benachrichtigung zu den aktuellen Preisen im EU-Ausland bleibt erhalten, beim Surfen im mobilen Netz ist ebenfalls eine Sicherung vorgesehen: Die maximale Rechnung darf nicht 50 Euro überschreiten, zudem muss der Anbieter den Nutzer benachrichtigen, wenn 80 Prozent dieses Grenzwertes erreicht sind.
Ab Juni 2017 entfallen die Roaming-Gebühren komplett .
Quelle; pcwelt
Bereits 2007 hat das EU-Parlament die Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen verabschiedet, im Mai 2016 wird die nächste Änderung aus der Verordnung wirksam. Grundsätzlich schreibt das EU-Parlament den Mobilfunkanbietern vor, keine horrenden Rechnungen an die Kunden zu stellen, wenn diese im EU-Ausland mit der heimischen SIM-Karte telefonieren, SMS-Nachrichten schicken oder im Internet surfen.
Ab dem 1. Mai ändert sich die Struktur der Roaming-Gebühren für diese Netz-Aktivitäten : Während ab ab dem 1. Juni 2014 eine feste Preisobergrenze vorgeschrieben war, gilt nun in einem Monat der nationale Tarif zuzüglich eines festen Aufschlags. Pro Minute für einen abgehenden Anruf sollte der Anbieter den Aufschlag von 5 Cent berechnen, ankommende Anrufe sollen nur einen Cent mehr als im Ursprungs-Land kosten und ausgehende SMS zwei Cent. Pro Megabyte der heruntergeladenen Daten in einem anderen EU-Land darf der Anbieter maximal fünf Cent mehr verlangen.
Diese Begrenzungen gelten jedoch, nur wenn die Nutzer die Dienste auf Reisen oder im Urlaub in Anspruch nehmen. Für die Nutzung über eine längere Zeit kann der Dienstleister nach wie vor höhere Entgelte verlangen. Eine kostenlose Benachrichtigung zu den aktuellen Preisen im EU-Ausland bleibt erhalten, beim Surfen im mobilen Netz ist ebenfalls eine Sicherung vorgesehen: Die maximale Rechnung darf nicht 50 Euro überschreiten, zudem muss der Anbieter den Nutzer benachrichtigen, wenn 80 Prozent dieses Grenzwertes erreicht sind.
Ab Juni 2017 entfallen die Roaming-Gebühren komplett .
Quelle; pcwelt