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PC & Internet Richter beschlagnahmt erstmals Facebook-Account

Ein schwäbischer Amtsrichter könnte Geschichte im Online-Recht schreiben. Der Jurist hat bei
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den Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen. Trotzdem ist unklar, ob er an die Daten rankommt.

Soziale Netzwerke als Beweismittel?
Der Prozess ist eigentlich wenig spektakulär. Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der einem Kumpel den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Und doch könnte gerade dieses ziemlich alltägliche Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht Geschichte schreiben. Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das - so sagen Experten - gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der Richter wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das
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in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.

Der junge Mann auf der Anklagebank ist ein typisches Mitglied der Generation Facebook. "Al Capone" nennt er sich in dem sozialen Netzwerk. Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen.

In den USA greifen Ermittler häufig auf Daten bei Facebook & Co. zurück

Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich
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-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.

"In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf Internet und Social Media spezialisiert ist. Und das will der als IT-versiert geltende Reutlinger Richter nun auch schaffen. Dabei kann er auf Erfahrungen der deutschen Justiz mit dem Internet aufbauen. "Dass E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier bei uns vor. Aber eher selten, denn das ist schon sehr aufwendig", sagt Ulbricht.

Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. "Die deutschen
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sind da sehr kooperativ - das müssen sie auch sein. Aber wenn es um einen Provider im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer", erklärt Schirmbacher.

Zugriff auf Facebook-Daten nur über Irland
Das merkt im Moment auch der Reutlinger Amtsrichter. Seine Anfrage bei Facebook Deutschland lief ins Leere. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers, hieß es in Hamburg. Bei Facebook in Deutschland würden nämlich gar keine Daten verarbeitet. Daher müssten sich alle Richter in der Europäischen Union an Facebook in Dublin wenden. Der Richter aus Reutlingen hat jetzt ein Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt. Das koste aber Zeit und Geld, sagt Ulbricht.
Genau auf dieses Argument hofft auch der Reutlinger Richter. Wenn er sich hohe Kosten für Nachforschungen im Ausland ersparen wolle, solle er den Ermittlern seinen Facebook-Account doch einfach freiwillig offenlegen, gab er dem 20-jährigen Angeklagten mit auf den Weg. Ob er das macht, wird sich beim nächsten Verhandlungstag am Donnerstag zeigen.

Junge Leute schreiben kaum noch Mails, sondern nutzen soziale Netzwerke

Einige Juristen würden sich aber wohl wünschen, dass die Auseinandersetzung mit Facebook einmal auf dem offiziellen Rechtsweg durchgefochten würde. Denn wenn der Richter damit Erfolg hätte, würde er wohl zum Pionier. "Dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Accounts geben", schreibt Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog
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Über kurz oder lang werde die Justiz aber ohnehin reagieren müssen, ist Ulbricht überzeugt. Gerade die jungen Leute schrieben kaum noch Mails, sondern kommunizierten vor allem über Facebook und andere Internet-Netzwerke. "Entsprechende Fälle werden damit auch die Justiz in Zukunft stärker beschäftigen."

Quelle: onlinekosten.de
 
Facebook: Richter versucht mutmaßlichen Einbruchshelfer unter Druck zu setzen

Richter Sierk Hamann möchte gerne zur Aufklärung eines Einbruchs und Diebstahls einen Verdächtigen dazu bringen, seine Login-Daten für Facebook preiszugeben. Sollte er dies nicht tun, müsste er im Falle einer Verurteilung die Kosten für die Befragung der Facebook-Mitarbeiter aus Irland tragen. Man versucht darüber hinaus seinen Account zu beschlagnahmen. Noch stellt sich Facebook stur.

Der
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an Facebook Deutschland erging bereits. Vom 6. Januar 2010 bis zum 30. Oktober 2011 möchte der Richter alle ein- und ausgehenden elektronischen Nachrichten und Chatverläufe übermittelt bekommen. Ausgenommen sind die Nachrichten, die keinen direkten Bezug zum Strafverfahren haben.

Grund des ungewöhnlichen
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: Der Angeklagte konnte bislang nicht überführt werden. Er soll einem Einbrecher aktiv dabei geholfen haben, in Reutlingen in ein Wohnhaus durch das von ihm geöffnete Fenster einzusteigen. Der Einbrecher entwendete Bargeld in Höhe von 460 Euro und Gegenstände im Gesamtwert von mehr als 1000 Euro. Der Verdächtige soll dem Einbrecher nach Verlassen des Gebäudes den entscheidenden Tipp gegeben haben, wie er dieses problemlos betreten kann. Kurz bevor der Angeklagte und die Tochter des Hauses zum Tatort zurückkehrten, wurde der "Intensivtäter" gewarnt.

Richter Sierk Hamann hat die Rechnung aber bislang ohne Facebook gemacht. Die Beschlagnahmung der Zugangsdaten gestaltet sich komplizierter als zunächst gedacht. Facebook verweist mangels deutscher Mitarbeiter mit Zugriff auf die fraglichen Daten auf seine irische Niederlassung. Sofern der Angeklagte seine Zugangsdaten nicht preisgeben will, plant der Richter die zuständigen Mitarbeiter aus Irland zur Befragung einfliegen zu lassen. Der Anbieter habe sich an deutsches Recht zu halten, so der Richter. Im Falle einer Verurteilung kämen horrende Kosten auf den jungen Mann zu, der kurz vor Sicherstellung die Daten von seinem Handy gelöscht hatte.

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, Fachanwalt für IT Recht, hält eine erfolgreiche Beschlagnahmung des Accounts durchaus für denkbar. Sollte sich der schwäbische Strafrichter durchsetzen, wird sich dieses Szenario vor Gericht schon sehr bald und sehr häufig wiederholen.

Quelle: gulli
 
AW: Richter beschlagnahmt erstmals Facebook-Account

24.02.2012

In dieser Woche sorgte die Anweisung eines Richters des Reutlinger Amtsgerichts für Aufsehen, als dieser anordnete, dass das Facebook-Konto eines 20-Jährigen beschlagnahmt werden soll.

Der Angeklagte hat sich in diesem Fall dazu bereit erklärt, die geforderten Daten freiwillig herauszugeben. Insofern könnte der Beschluss von dem Richter nun zurückgenommen und das Konto bei dem weltgrößten Social Network nicht beschlagnahmt werden.

Richter Sierk Hamann wollte im ersten Schritt das Benutzerkonto des Angeklagten beschlagnahmen lassen. Von Facebook Deutschland erhielt er diesbezüglich allerdings eine Absage. Laut einem Bericht der 'Zeit' ließ er den zugehörigen Beschlagnahmebeschluss übersetzen und an die Europazentrale von Facebook in Irland senden. Eine Antwort blieb auch diesbezüglich aus, heißt es. Daher hat sich Hamann dazu entschlossen, ein Rechtshilfeersuchen an seine Kollegen in Irland zu schicken.

Dies scheint nun nicht mehr notwendig zu sein, da der Anklagte die Daten freiwillig herausgeben möchte. Das Gericht selbst benötigt die Daten grundsätzlich in juristisch verwertbarer Form. Folglich muss sich der Anklagte nun selbst um die Daten von Facebook kümmern. Üblicherweise hat Facebook dafür 40 Tage Zeit, um diese zusammenzutragen und zu versenden.

Im Rahmen der Fortsetzung des Prozesses stellte der Richter klar, dass es ihm nicht darum geht, die Betreiber von Facebook mit allen rechtlichen Mitteln zur Herausgabe der gewünschten Daten zu bewegen. Ihm sei es wichtig, den Fall aufklären zu können, heißt es. Da sich der Angeklagte kooperativ zeigt und die Daten herausgeben wird, könnte der Beschluss zurückgezogen werden.

Mit einem Abschluss des Verfahrens rechnet der Richter spätestens im April. Sollten die zugehörigen Daten von Facebook bis dahin nicht in der gewünschten Form vorliegen, so würde sich der Richter zur Not auch mit den herkömmlichen Beweisen und Indizien zufriedengeben.

Dem Beschuldigten wirft man vor, über Facebook einem Freund den entscheidenden Tipp zu einem Einbruch bei einer befreundeten Familie gegeben zu haben. Zu dieser ungewöhnlichen Maßnahme, also der Beschlagnahmung eines Facebook-Accounts, hat sich der Richter entschlossen, um an die Kommunikationsdaten gelangen zu können.

Quelle: winfuture.de
 
Deutscher Richter kapituliert vor Facebook

Ein Reutlinger Amtsrichter hat den Versuch aufgegeben, den
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gebe die Daten unter Verweis auf US-Datenschutzbestimmungen nicht an die europäische Justiz heraus, sagte Richter Sierk Hamann am Donnerstag. "Facebook nimmt billigend in Kauf, durch dieses Verhalten einen Straftäter zu schützen", kritisierte er.

Facebook zur Absprache missbraucht?
Dem Angeklagten im konkreten Fall hat das aber nicht geholfen. Der 20-Jährige wurde aufgrund anderer Indizien wegen Beihilfe zu einem Wohnungseinbruch zu vier Tagen Jugendarrest und einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter vermutet, dass er auch über Facebook seinem Komplizen entscheidende Hinweise für den Einbruch gegeben hatte.

Experten hatten das Verfahren bundesweit mit Spannung verfolgt. Wäre Hamann an die Facebook-Daten des Angeklagten gekommen, wäre das nach Einschätzung von Fachleuten bundesweit einmalig gewesen. Dann hätte der Reutlinger Prozess Vorbildcharakter für zahlreiche Strafverfahren haben können. Facebook hat betont, mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Man lege die Kontounterlagen aber ausschließlich auf Basis der Nutzungsbedingungen und nach geltendem Recht offen.
Hamann hatte seinen Beschlagnahme-Beschluss für den Account zunächst an Facebook Deutschland geschickt. Von dort bekam er eine Absage, weil nur die Kollegen in Irland Zugriff auf die Daten des Angeklagten hätten. Daraufhin habe er den Beschluss ins Englische übersetzen lassen und ihn an die Facebook-Europazentrale geschickt. Eine inhaltliche Antwort habe er auch jetzt, vier Monate später, nicht bekommen, sagte Hamann.

Facebook speichert Daten auf amerikanischen Servern

Also stellte er ein Rechtshilfeersuchen an die irischen Behörden. Doch auch die kamen nicht weiter, weil Facebook die Daten des Angeklagten auf einem
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in den USA gespeichert hat. Dort haben die europäischen Behörden zunächst einmal keinen Zugriff auf sie. Auch der Angeklagte, der sich nach eigenen Angaben selbst darum bemüht hatte, seine Daten ausgehändigt zu bekommen, habe keine Antwort auf seine Anfrage erhalten, kritisierte der Jugendrichter.
Bei den meisten anderen Providern sei es für die Justiz kein Problem, an Daten von Angeklagten zu kommen. Weshalb das bei Facebook nicht klappe, wundere ihn, sagte der Richter. Zugleich appellierte er an die Politik, dieses Thema weiterzuverfolgen.

Über komplexe Themen wie die Vorratsdatenspeicherung werde intensiv diskutiert, aber zu wenig über solche Alltagsprobleme in der Rechtsprechung. Wenn klar sei, dass die Justiz keinen Zugriff auf
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habe, wirke das wie eine Einladung an Kriminelle. "Man wäre ja blöd, wenn man noch eine SMS verschickt", sagte Hamann.

Quelle: onlinekosten.de
 
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