Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat ein Auskunftsverfahren gegen YouTube eingeleitet. Man will sämtliche Details zu einem bestimmten Benutzerkonto erfahren, das qualitativ hochwertige Aufnahmen eines Britney Spears-Konzerts hochgeladen hat.
Im Jahr 2008 gab die Recording Industry Association of America (RIAA) bekannt, dass man nicht mehr länger gegen Urheberrechtsverletzer in P2P-Tauschbörsen vorgehen will. Zumindest die bis dahin genutzten Massenverfahren wollte man einstellen. Man behielt sich jedoch das Recht vor, gegen einzelne Personen doch noch Verfahren einzuleiten. Beispielsweise wenn diese bisher unveröffentlichtes Material verbreiten oder Vergleichbares tun.
Lange Zeit begnügte man sich also damit, urheberrechtlich geschützte Inhalte lediglich per Löschaufforderung zu beseitigen. Auch bei YouTube war diese Vorgehensweise die Norm. Nun hat man jedoch einen brisanten Fall vorliegen, bei dem es der RIAA nicht mehr genügt, die Inhalte lediglich zu löschen.
Konkret geht es um eine qualitativ äußerst hochwertige Aufnahme eines Britney Spears-Konzerts bei MGM in Las Vegas. Das Videomaterial wurde im vergangenen Monat bei YouTube eingestellt. Auch wenn die Videos bereits gelöscht sind, ist noch unklar, wer für den Upload verantwortlich ist. Genau das will die RIAA mit dem Auskunftsersuchen jedoch herausfinden.
Auf eine Anfrage von TorrentFreak hin verweigerte die RIAA jedweden Kommentar zum Fall. Aufzeichnungen des Konzerts sowie das gelöschte Material lassen sich nach wie vor im Netz finden. Anhand der Gerichtsunterlagen ist davon auszugehen, dass YouTube kooperiert hat und die Daten an die RIAA herausgegeben hat. Ob sich damit der Uploader finden lässt, ist unklar und abhängig davon, ob dieser sich mit rückverfolgbaren Daten angemeldet hat. Im für ihn schlimmsten Fall droht ihm für die Tat eine erhebliche Geld- sowie Haftstrafe.
Quelle: Gulli