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Rente ab 63 womöglich verfassungswidrig

TV Pirat

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10.07.2014

Die neue abschlagfreie Rente ab 63 verstößt in einem wichtigen Detail möglicherweise gegen das Grundgesetz. Entsprechende Bedenken äußerte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer von den Grünen angeforderten Expertise. Das Bundesarbeitsministerium hält die Einwände für unberechtigt.

Es geht um die Regelung, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor Eintritt in die Rente für die nötigen 45 Beitragsjahre nur ausnahmsweise anerkannt werden, etwa nach einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Betriebsbedingte Kündigungen zählen nicht dazu.

Diese Unterscheidung dürfte «wohl gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3, Abs. 1 GG verstoßen», heißt es in der Expertise. Grund: Sie benachteilige Betroffene, die aufgrund einer unverschuldeten betriebsbedingten Kündigung unfreiwillig arbeitslos werden, «unverhältnismäßig stark». Eine abschließende Prüfung bleibe dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten», schreiben die Bundestagsjuristen.

Das Bundesarbeitsministerium wies die Kritik an den Ausnahmen von der «rollierenden Stichtagsregelung» zurück: Eine willkürliche oder nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung gebe es nicht. Dem Gesetzgeber gestehe das Bundesverfassungsgericht bei der Regelung solcher Fragen einen weiten Gestaltungsspielraum zu. «Selbstverständlich» sei das Gesetz «intensiv auf Verfassungsmäßigkeit geprüft».

Über die auch der Nachrichtenagentur dpa vorliegende Expertise hatte zuerst die «Süddeutsche Zeitung» berichtet. Die nun angezweifelte Regelung wurde auf Druck der Union erst kurz vor Verabschiedung des Gesetzes eingefügt: Sie soll eine Welle von Frühverrentungen durch missbräuchliche Ausnutzung des Gesetzes - zwei Jahre arbeitslos mit 61, dann abschlagfrei ab 63 in Rente - verhindern.

Für die Bundestagsjuristen ist es aber «nicht nachvollziehbar, dass diejenigen, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung ausscheiden und infolgedessen tatsächlich unfreiwillig arbeitslos werden, weniger schutzwürdig sein sollen als diejenigen, die aufgrund einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden».

Der Auftraggeber des Gutachtens, der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth, forderte die Bundesregierung auf, die zweifelhafte Stichtagsregelung fallen zu lassen. Geschehe dies nicht, sei zu erwarten, dass sie vom Bundesverfassungsgericht kassiert werde. Der Bundesvorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Klaus Barthel sprach sich laut «Handelsblatt Online» ebenfalls für eine Gesetzesänderung aus: «Wir brauchen bald Rechtssicherheit, um jahrelange Gerichtsverfahren zu vermeiden.»

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) wird die Regelung ebenfalls kritisch gesehen: «Die im Gesetz verwandten Begriffe Insolvenz und vollständige Geschäftsaufgabe sind unbestimmt. Sie geben auf manche Fragen, die sich in der Praxis stellen, keine Antwort.» Grundsätzlich bietet die abschlagfreie Rente ab 63 nach DRV-Einschätzung «sehr hohe Anreize», vorzeitig in Ruhestand zu gehen. Das könne die Beschäftigung Älterer bremsen. Am Dienstag war bekanntgeworden, dass bislang 50 000 Anträge für eine Rente ab 63 ohne Abschläge vorliegen.

Quelle: internetcologne.de
 
AW: Rente ab 63 womöglich verfassungswidrig

Ganz unabhängig davon, verstößt diese neue Regelung auch aus anderen Gründen gegen den Gleicheitsgrundsatz:

Auf einmal sind 45 Jahre Beitragszahlung unterschiedlich viel wert. Der eine zahlt von 18 bis 65 ein und erlebt laut Statistik 18 Jahre seine Rente, der andere zahlt von 16 bis 63 ein und erlebt 20 Jahre seine Rentenzeit. Ergebnis: identisch hohe Beitragszahlungen, aber volle zwei Jahre längere volle Auszahlungen...

Offenbar ist es aber ein Tabu die simple Wahrheit zu sagen: nicht die 45 Jahre Beitragszahlung ist der Knackpunkt, sondern die Überlebenszeit laut Sterbetafel. Wenn man das zur Grundlage erheben will, muss man auch bereit seit diese Sterbetafel in die einzelnen Berufsgruppen aufzuspalten. Soll heißen - ein körperlich schwer arbeitender Mensch dürfte eben nicht so alt werden wie ein "Sesselpuper".... (;-)
 
AW: Rente ab 63 womöglich verfassungswidrig

Das schlimme dabei ist das der Politiker von Anfangt an durfte nie an der Rentenkasse rühren, den schließlich sind das Gelde die der Versicherungsnehmer Zahlt +
Arbeitgeber die es in ein Vereinbarung getroffen sind bei der Gründung der Sozialkasse, Gesundheitskasse, Rentenkasse!
Deutschland geht wunderbar auf Kosten den kleinen Mannes hier werden Jährlich Kosten Reduziert in dem das Sozialsystem abgebaut wird auf Level der Muster Schüler
US-Ausbeute unteren Untertanen.
Heute schreibt die VDk 3,1 Millionen Menschen kommen trotz einen festen Beschäftigung kaum über die Runden, also liegen Ihre Einkommen unter Armutsschwelle und müssen
durch zur Schüsse Unterstützt werden durch Sozialkasse, deshalb wird auf andre stelle gespart zB. Rentenkürzung wie auch viele Gesundheitskasse viele Leistungen werden einfach
gestrichen nicht mehr bezahlt so einfach ist das sei dem der Politiker einfach sich an der Kasse macht dem Ihm nicht gehört wie ungerechte langen Fremde Tasche ist für mich Diebstahl!:emoticon-0181-fubar
 
AW: Rente ab 63 womöglich verfassungswidrig

wenn du Politiker wärst, dann würdest du es genauso machen.. wie jeder andere auch von uns..
Nache dem Motto: "fressen oder gefressen werden"
 
AW: Rente ab 63 womöglich verfassungswidrig

Dein denken rührt wahrscheinlich daher, dass es bei uns nur Marionetten gibt und keine wirklichen Politiker. Das auch immer von einer Verfassung gesprochen wird, es gibt keine Verfassung in der BRD, sondern ein von den alliierten geduldetes Grundgesetz. Und dort steht auch drin, dass Politiker hier Sonderrechte genießen .Und eben auch nicht jeder vorm Gesetz gleich ist. Nur glaube ich hat das noch niemand mal komplett gelesen und verstanden.

Geschweige denn vom Völkerrecht bzw. völkerrechtlichen Regelungen und Ordnungen sowie Gesetzen. Jeder regt sich hier nur auf, aber niemand hat mal die Eier was zu bewegen und wenn man es tut wird man beschimpft und verspottet. Anstatt ein verfassungsgebendes Organ zu bilden, eine Verfassung zu erarbeiten und durch den Souverän(Volk) zu wählen, siehe Art 146 GG.
 
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