Die Bundesländer haben Vorschläge zur Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio erarbeitet und starten dazu jetzt die öffentliche Online-Beteiligung. Rund zwei Monate - bis zum 14. Januar 2022 - können Anmerkungen und Stellungnahmen eingereicht werden, wie die für die Rundfunkkommission der Länder federführend zuständige Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Freitag zum Start mitteilte.
In Deutschland legen die Bundesländer in Staatsverträgen den Rahmen und die Organisationsstruktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest. Um redaktionelle Programminhalte selbst geht es nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst - mit Blick auf im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit.
Bei dem Reformschritt geht es nicht um den Rundfunkbeitrag, den Haushalte monatlich zahlen - das Thema Finanzierung wird in einem späteren Reformschritt kommen. Die Länder wollen zunächst die Struktur und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks etwa daran anpassen, dass die Mediennutzung im Internet abseits des klassischen TV- und Radio-Programms steigt. Die Sender bauen ihre Mediatheken und ihre digitalen Angebote derzeit verstärkt aus.
Dahinter steckt auch das Bestreben, mehr jüngere Leute zu erreichen.
Ein wichtiger Punkt in dem Diskussionsentwurf für den Medienstaatsvertrag: Die Länder wollen davon abrücken, von vornherein festzulegen, dass die Spartensender von ARD und ZDF als fortlaufendes Fernsehprogramm ausgestrahlt werden müssen. Die Sender sollen selbst darüber entscheiden können, wie das Programm gezeigt wird. Zum Beispiel könnte so ein Angebot ins Netz abwandern. Auch über eine Einstellung von Spartenprogrammen sollen gemäß Vorschlag die Sender mit Beteiligung von Gremien federführend entscheiden können. So soll mehr Flexibilität in das System gebracht werden.
Die Bundesländer wollen im Staatsvertrag dazu auch weiterhin verankern, dass das ARD-Programm Das Erste, das Hauptprogramm des ZDF, die dritten Fernsehprogramme der ARD-Anstalten sowie die gemeinsamen Programme Arte und 3sat als fortlaufende Angebote im TV gezeigt werden. Bislang galt das auch für diese Spartensender, hier will man laut Diskussionsvorschlag flexibler werden: Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alphaund One.
Die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab sagte zum Start der Online-Beteiligung: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mehr sein als nur Radio und Fernsehen. Er muss die Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Medienwelt dort erreichen, wo sie sind.“ Es gehe den Ländern darum, dies zu flexibilisieren, indem Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung mit öffentlich-rechtlichem Profil auf allen Verbreitungswegen empfangen werden können.
Quelle: infosat
In Deutschland legen die Bundesländer in Staatsverträgen den Rahmen und die Organisationsstruktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest. Um redaktionelle Programminhalte selbst geht es nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst - mit Blick auf im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit.
Bei dem Reformschritt geht es nicht um den Rundfunkbeitrag, den Haushalte monatlich zahlen - das Thema Finanzierung wird in einem späteren Reformschritt kommen. Die Länder wollen zunächst die Struktur und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks etwa daran anpassen, dass die Mediennutzung im Internet abseits des klassischen TV- und Radio-Programms steigt. Die Sender bauen ihre Mediatheken und ihre digitalen Angebote derzeit verstärkt aus.
Dahinter steckt auch das Bestreben, mehr jüngere Leute zu erreichen.
Ein wichtiger Punkt in dem Diskussionsentwurf für den Medienstaatsvertrag: Die Länder wollen davon abrücken, von vornherein festzulegen, dass die Spartensender von ARD und ZDF als fortlaufendes Fernsehprogramm ausgestrahlt werden müssen. Die Sender sollen selbst darüber entscheiden können, wie das Programm gezeigt wird. Zum Beispiel könnte so ein Angebot ins Netz abwandern. Auch über eine Einstellung von Spartenprogrammen sollen gemäß Vorschlag die Sender mit Beteiligung von Gremien federführend entscheiden können. So soll mehr Flexibilität in das System gebracht werden.
Die Bundesländer wollen im Staatsvertrag dazu auch weiterhin verankern, dass das ARD-Programm Das Erste, das Hauptprogramm des ZDF, die dritten Fernsehprogramme der ARD-Anstalten sowie die gemeinsamen Programme Arte und 3sat als fortlaufende Angebote im TV gezeigt werden. Bislang galt das auch für diese Spartensender, hier will man laut Diskussionsvorschlag flexibler werden: Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alphaund One.
Die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab sagte zum Start der Online-Beteiligung: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mehr sein als nur Radio und Fernsehen. Er muss die Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Medienwelt dort erreichen, wo sie sind.“ Es gehe den Ländern darum, dies zu flexibilisieren, indem Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung mit öffentlich-rechtlichem Profil auf allen Verbreitungswegen empfangen werden können.
Quelle: infosat