Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Rechtsstreit zwischen RapidShare und Constantin landet beim Oberlandesgericht

Ein Rechtsstreit zwischen der Produktionsfirma Constantin und dem Filehoster RapidShare beschäftigt heute das Oberlandesgericht München. Der Kläger kam zur Ansicht, das Angebot illegaler Filmkopien entspreche dem Geschäftsmodell des Schweizer Unternehmens. RapidShare hingegen beteuert, nur rund ein Prozent der hinterlegten Archive würde die Urheberrechte Dritter verletzen.

Die deutsche Produktionsfirma Constantin leitete das Verfahren wegen der unerlaubten Verbreitung seiner Filmwerke ein. So sollen Kinofilme wie "Francesco und der Papst" oder "Vorstadtkrokodile 3" über den Filehoster vertrieben worden sein. Die Anwälte von Constantin sind zu der Ansicht gelangt, auf den Servern des Schweizer Unternehmens seien vor allem illegale Inhalte hinterlegt. Der Internetanbieter hingegen beteuert, ein Großteil der von seinen Nutzern hochgeladenen Daten seien legaler Natur. Sie schätzen den Anteil illegaler Archive auf etwa ein Prozent.

Die Kollegen von
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
führten kürzlich ein Gespräch mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Daniel Raimer, der auch Link ist nicht mehr aktiv. der RapidShare AG ist. Ein selbst entwickelter Crawler durchsucht etwa 400 Warez-Seiten auf neue Downloadlinks, die zu RapidShare führen, erklärte Rainer. Die Ergebnisse der automatischen Suche werden von der eigenen Abuse-Abteilung bearbeitet und die Daten gelöscht. Raimer erklärte auch, das Unternehmen wolle sich auf das Angebot eines Cloud Computing Services konzentrieren. Raubkopierer wollten alles umsonst haben, legale Anwender hingegen seien bereit, für einen guten Dienst auch bis zu 50 Dollar pro Jahr zu bezahlen. Die Nutzung des eigenen Angebots durch Raubkopierer schade zudem dem Ansehen des Unternehmens, so der RapidShare-Sprecher.

Derzeit, so der Unternehmenssprecher, spürten die Webcrawler sehr viel mehr Urheberrechtsverletzungen auf als die Hinweise aller Rechteinhaber zusammen. Es sei aber offenbar Teil des Geschäfts der Rechteinhaber, unzufrieden zu sein. Lautstarke Kritik komme vor allem von Seiten der Pornoindustrie, erzählt der Sprecher. Deren Geschäftsführer riefen häufig bei RapidShare an und forderten lautstark, der Filehoster solle umgehend seinen Dienst einstellen. Auch veränderten sich die Forderungen der Kreativbranche ständig. Zunächst habe diese die Einbindung von Filtern, um Inhalte mit bestimmten Titeln auszusortieren, gefordert.

Dann habe man sich für ein Verbot der anonymen Nutzung von Filehostern eingesetzt, was sich aber nicht mit der deutschen Rechtsprechung in Einklang bringen lässt. Nun verlange die Industrie die Einstellung des Auszahlungs-Systems. Wortfilter hätten bei Tests katastrophale Ergebnisse hervorgebracht. Statt den fraglichen Inhalten seien so beispielsweise auch zahlreiche Trailer eines Films gelöscht worden. RapidShare würde Hollywood helfen, allerdings nicht um jeden Preis. Außerdem würden Filter bei passwortgeschützten Archiven sowieso nicht funktionieren.

Update:

Constantin hat heute vor Gericht einen weiteren Sieg errungen. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung von RapidShare in drei Verfahren zurück. Geklärt wurde vor allem, wie viel Verantwortung der Filehoster für die hochgeladenen Inhalte übernehmen muss. Rapidshare hatte argumentiert, sie seien nicht verantwortlich, weil eine Überprüfung aller Dateien binnen weniger Minuten oder Stunden nicht möglich sei. Man könne so kurzfristig nach dem Upload keine Urheberrechtsverletzungen ausfindig machen. Contantin hatte die Kopien der Filme selbst aufgespürt. Es gebe im Straßenverkehr stets Teilnehmer, die bei Rot über die Ampel fahren. Das bedeute aber nicht automatisch, dass die Polizei schlecht arbeiten würde, argumentierte der Anwalt des Filehosters. Der Jurist von Constantin entgegnete vor Gericht, dass die Polizei auch kein Geschäftsmodell betreibe, das vom Überfahren roter Ampeln profitiert.
Im Vorfeld hatte die Produktionsgesellschaft auf Unterlassung geklagt. RapidShare legte Widerspruch dagegen ein, der jetzt auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München abgewiesen wurde.


Quelle: gulli
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben