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Rechtliche Grundlage für Pairing

SonnyMarkus

Newbie
Registriert
15. Januar 2014
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Liebe Leute,

vorgestern ist meine Karte auch dunkel geworden in OSCam.
Von dem ganzen Lesen hier, Payload etc. wird man ja wahnsinnig.

Meine wesentliche Frage ist jedoch, auf welcher rechtlichen Grundlage Sky das Pairing der Karte ausübt und somit "Receiverzwang" aufdrückt.

Die AGBs habe ich bislang nicht gelesen, bevor ich mich da durchwühle, hat vielleicht jemand hier schon Informationen gesammelt?

Hintergrund ist, ob ich ein außerordentliches Kündigungsrecht hätte und ob ich rechtlich gegen das Pairing vorgehen könnte?

Freue mich auf euer Feedback.
 
AW: Rechtliche Grundlage für Pairing

Du hast ein Kündigungsrecht
sky hat meine Karte gepeart und ich kann kein CS mehr betreiben


soll das ein Witz sein was du da fragen tust
 
AW: Rechtliche Grundlage für Pairing

HIER gibt es einen relevanten Thread dazu.

Gruß

Fisher
 
AW: Rechtliche Grundlage für Pairing

Eventuell sollten die Clients auch gleich klagen. Eine Sammelklage baut mehr Druck auf und dann hat man auch Zeugen. Und da diese gar keine AGBs haben stehen fùr die die Chancen auch noch viel besser. Da hat SKY echt Mist gebaut.
 
AW: Rechtliche Grundlage für Pairing

ok, das hätte auch so genügt...

1.1.1. steht es gleich: Die Nutzungder Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich auf denvon Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondereDigital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet.

1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Skywird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen vonSky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oderzur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z.B. Jugendschutz, fürden Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselung
 
AW: Rechtliche Grundlage für Pairing

3 Fehler, wenn du in den AGB einen Leihreceiver oder Modul akzeptiert hat ist es so vertraglich geregelt. :fie: Cardsharing ist allerstrengstens verboten und du willst deine CS-Clients auch klagen lassen, weil diese keine AGB haben?:wacko: :emoticon-0179-headb :wacko1:

MfG
 
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