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PC & Internet Recht auf schnelles Internet: Behörde schreitet ein

Im Rahmen des sogenannten Rechts auf schnelles Internet hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen.
Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit.
Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen, wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens.
Neben Festnetz-Anbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.

Der betroffene Haushalt beruft sich auf das «Recht auf schnelles Internet», das noch von der schwarz-roten Regierungskoalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf den Weg gebracht wurde.
Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht, im Download müssen mindestens 10 Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden.
Diese Werte sind niedrig.
Mancherorts bedeutet diese Bandbreite aber eine wesentliche Verbesserung der jetzigen Situation.

Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften bald folgen.
Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung.
Derzeit gibt es in Deutschland schätzungsweise 400.000 Haushalte, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten.
Sie haben also gar kein Netz oder nur Schneckentempo-Verbindungen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Internetzugang «erschwinglich» sein muss, nach den Vorstellungen der Bundesbehörde darf die Leitung nicht teurer sein als circa 30 Euro im Monat.
In dem Beschwerdeverfahren des betroffenen Haushalts wurden mehrere Anbieter gefragt, ob sie einen Internetzugang zu diesem Preis ermöglichen wollen.
Keiner griff zu.
Daraufhin erfolgte nun die Anordnung der Netzagentur, gegen die eine Klage möglich ist.
Wann besagter Haushalt relativ gutes Internet bekommt, ist noch offen.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller betonte, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf eine angemessene Versorgung habe.
«Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet und Telefonversorgung essenziell.»
Dieses Recht setze man jetzt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Pilotverfahren durch.

Verbraucherschützer sind unzufrieden:
Verbraucherschützer werteten die Entscheidung der Netzagentur positiv, äußerten aber auch Kritik.
«Es ist grundsätzlich gut, dass eine Verpflichtung ausgesprochen und der Rechtsanspruch auf Internet genutzt wird», sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.
Er bemängelte aber, dass die Behörde erst jetzt vorgehe.
«Es sind mehr als zwei Jahre vergangenen, in denen die Bürgerinnen und Bürger nichts von dem Rechtsanspruch hatten.»

Das Mindestlevel sei zu niedrig.
«10 Megabit im Download sind beileibe kein schnelles Internet.»
Er hatte erwartet, dass das Mindestlevel Jahr für Jahr ansteigt.
«Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht schon längst von 10 auf 15 oder 20 Megabit pro Sekunden hochgegangen ist, schließlich wird das Internet insgesamt in Deutschland immer besser.»

Auf die Nachfrage, warum das Mindestlevel noch immer nur bei 10 Megabit pro Sekunde liege, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur:
«Wir evaluieren die Werte, um eine eventuelle Anpassung der Mindestversorgung vorzunehmen.»
Voraussichtlich im Herbst werden die Mindestwerte steigen, im Download dann wohl mindestens 15 Megabit pro Sekunde.
Dann steigt die Zahl der Haushalte, die den Rechtsanspruch nutzen könnten.

Verbraucherschützer Flosbach ist für eine deutliche Anhebung, um den Druck auf die Internetanbieter zu erhöhen und den flächendeckenden Internetausbau anzukurbeln.
«Das Recht auf Internet muss ein wirksames Werkzeug werden, um den ländlichen Raum zu stärken und auch dort Teilhabe am Digitalzeitalter zu ermöglichen.»

Nicht immer müssen die Bagger losrollen:
Derzeit investiert die Internetbranche kräftig in den Ausbau von Glasfaser-Anschlüssen, die sehr schnelle und stabile Verbindungen ermöglichen:
1000 Megabit pro Sekunde oder sogar noch mehr bieten diese Zugänge zum Netz.
Das macht deutlich, dass die 10-Megabit-Messlatte für den Rechtsanspruch vergleichsweise niedrig angesetzt ist.
Der Glasfaser-Ausbau findet allerdings vor allem dort statt, wo sich viele Häuser befinden, also in Städten oder großen Dörfern.
In dünn besiedelten Gegenden lohnt sich das nicht, dort kann der Rechtsanspruch durchaus eine Hilfe sein für Bewohnerinnen und Bewohner.
Genutzt wurde er aber noch nicht, dass ändert sich nun.

Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht explizit auf Festnetz-Internet, vielmehr ist er technologieneutral definiert.
Dadurch sollte vermieden werden, dass Bagger eine unverhältnismäßig lange Strecke graben müssen, um Internetkabel bis zu einsamen Gehöften zu verlegen.
Mobilfunk, der als Festnetz-Ersatzprodukt dient, und auch Satelliten-Internet können genutzt werden, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.

Wer auf dem Land lebt und dort kein gutes Festnetz-Internet bekommt, kann zum Beispiel Kunde vom Satelliteninternet-Anbieter Starlink werden.
Bei dem zahlt er derzeit laut Webseite der Firma in Deutschland 225 Euro für die Hardware und eine Monatsgebühr von 50 Euro, also etwa 20 Euro mehr als er es laut Bundesnetzagentur tun müsste, um seinen Rechtsanspruch erfüllt zu sehen.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle: dpa
 
Nun ja...das Thema ist mittlerweile schon ziemlich ausgelutscht. Der letzte Stand war ja hier zu lesen:

 
Da stimme ich dir zu, das ist wirklich schon ziemlich ausgelutscht. Und das mit dem Rechtsanspruch mit den Messprotokoll (viel zu umständlich, was man da beachten muss) ist auch schwachsinnig, hab mir den artikel grade mal durch gelesen
 
Hallo!
Nur Mal so nebenbei.
Die letzten 30 Jahre meines Arbeitslebens habe ich weit ab vom Schuss gewohnt,etwas 3 km zur nächsten " Anschlussstelle".
Wir hatten nur eine dienstliche Telefonanlage der Telekom.Der Anschluss wurde uns von selbiger gekündigt weil sie dort keinen Anschluss machen würden.Die sitzen aber auch auf hohen Ross
Zum Glück gab es einen regionalen Anbieter mit Richtfunk das hat super funktioniert.
Alles Geschichte,Rentner,umgezogen und-Glasfaser steht schon in der Straße bereit.
MfG salatin
 
ist nur ein Extrem beispiel es wurde sehr viel ausgebaut, Aber was macht man nicht alles um Klicks zu generieren! Oft sind es kleinere Gemeinden wo man denkt Internet braucht man das, wir geben das Geld lieber für das Örtliche Schützenfest aus. :ROFLMAO: :cool:
 
das ist Blödsinn 2001 hatte ich bereits T-DSL 786 ich war einer der ersten Kunden. Welches meine damaliges ISDN Internet Ablöste.
 
WAS? Ach nur so neben bei Ende 2001 waren bereits 2,2 Millionen T-DSL Anschlüsse. Soviel dazu. Und von da an gibt es Schlag auf Schlag. wenn man immer nur das extreme sieht, sieht man die Entwicklung nicht. Ach und auch zu ISDN Zeiten gab es schon Flatrates. Aber ja ich weiß das Internet damals sehr Teuer werden konnte mit den ganzen Cal in Tarifen
 
Das Steht jedem frei wo er investiert, aber gerade die Regionalen Unternehmen wie hier EWE tel Investiert im Ländlichen Bereich. Erfolgreich. Hätte die Telekom ihr Monopol nicht verloren hätten sie investieren müssen. So ist es gerade Vodafone als großer Kongruent zur Telekom, welche sehr viel investieren.
 
Warum soll ein Firma wie Telekom oder Vodafone als Beispiel Hallig Hooge mit Glasfaser ausrüsten?
Es sind Firmen, die in erster Linie die Aktionäre zu befriedigen haben. Der Profit liegt hier über alles zu lasten derer die am Arsch der Welt wohnen.
 
Was nützt dir die schnellste DSL Leitung, wenn du Abends nur 10 MB hast, nichts. Und der Anbieter will ein Protokoll, gemessen mit dem Programm der BNA. Und das Programm wurde garantiert entwickelt mit den Anbietern und der BNA. Wer hat schon die Zeit 30 Messungen zu machen an 3Tagen.
 
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