Laut dem Anwalt von Alexandra Schmid werden alle Angeklagten in der Causa RapidShare freigesprochen. Das schriftliche Urteil steht noch aus.
Das Strafgericht Zug hat nun das Urteil gegen Alexandra und Christian Schmid nebst ihrem Firmenjuristen erlassen. Das Gericht erließ einen Freispruch für alle drei Angeklagten in der Causa RapidShare.
Freispruch für alle Betreiber von RapidShare
Seit September 2018 warteten die drei ehemaligen Betreiber bzw. Mitbetreiber des Online-Speicherdienstes RapidShare auf dieses Urteil. Im Herbst 2018 standen der CEO Christian Schmid nebst Alexandra Schmid und ein ehemaliger Firmenjurist vor Gericht. Die Anklage lautete auf gewerbsmäßige Gehilfenschaft zu mehrfachen Vergehen gegen das Schweizer Urheberrecht. Mehrere Fachliteraturverlage hatten diesbezüglich eine Strafanzeige eingereicht.
Die Betreibergesellschaft von RapidShare habe nicht genug unternommen, um die Verbreitung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden, lautete der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft forderte damals die Zahlung hoher Strafzahlungen. Im Falle einer Verurteilung wären wahrscheinlich dann noch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der Kläger dazu gekommen. Die ersten Geldbußen und Forderungen der Staatsanwaltschaft beliefen sich auf insgesamt 700.000 Schweizer Franken. Man habe den „Internetpiraten“ mit dem Dienst „Tür und Tor geöffnet„, warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten einst vor.
Große Genugtuung für die Angeklagten
Das noch nicht veröffentlichte Urteil besagt, dass alle Angeklagten vollumfänglich freigesprochen werden sollen. Der Anwalt der Ehefrau sprach gegenüber Schweizer Medien von einer „großen Genugtuung“, die mit dem Freispruch verbunden sei. Man wolle noch die schriftliche Ausfertigung des Urteils abwarten und dann entscheiden, ob man die hohen Verfahrenskosten zurückfordern wird.
Hintergrund zu RapidShare
RapidShare ging im Mai 2002 ans Netz. Dies war der weltweit erste Sharehoster überhaupt, noch vor Kim Dotcoms Megaupload. Das Portal machte die Betreiber zu Multimillionären. Alleine im Jahr 2009 soll die Bruttodividende von Firmengründer und Alleinaktionär Christian Schmid 47 Millionen Schweizer Franken betragen haben. Deutschsprachige Foren wie board.gulli.com wären ohne RapidShare gar nicht denkbar gewesen.
Aufgrund der ganzen Klagen stellte man den Dienst im März 2015 ein. Außerdem war es offenkundig nicht gelungen, ein anderes Geschäftsmodell für RapidShare zu finden. Ob die Staatsanwaltschaft oder die anzeigenden Verlage das Urteil akzeptieren werden, ist noch ungewiss. Möglicherweise geht das Verfahren in eine weitere Runde. Die Beteiligten müssten dann erneut zweieinhalb oder mehr Jahre auf ein weiteres Urteil warten.
Berichterstattung der Schweizer Presse war sehr einseitig
Schmid kritisierte damals die einseitige Berichterstattung der Presse. Die Redakteure waren lediglich während der Verlesung der Anklagepunkte anwesend. Als ihr Verteidiger am zweiten Verhandlungstag zu Wort kam, hatten sie ihre Beiträge schon längst veröffentlicht. Entsprechend einseitig und teilweise sogar im Boulevard-Stil sind viele Artikel über den Fall RapidShare ausgefallen.
Der Grund dafür ist einfach. Das Vorhaben hat die Betreiber wirklich sehr wohlhabend gemacht. Im März 2019 erwarben die Eheleute Schmid für rund 36 Millionen Schweizer Franken das Schloss Eugensberg. Das Anwesen hat einen Umfang von ca. 100 Fußballfeldern. Im Schloss gibt es sechs Wohnzimmer, elf Schlafzimmer und fünf Badezimmer. Dieser Reichtum dürfte vielen Journalisten missfallen haben. Dabei war Schmid lediglich zur rechten Zeit mit der richtigen Idee unterwegs. Vor ihm war niemand auf die Idee gekommen, einen eigenen Online-Speicherdienst zu gründen.
Jetzt steht nur noch das endgültige Urteil gegen den Schweizer One-Click-Hoster Uploaded.net aus. Die Schweiz spielt in dem Sektor sowieso keine Rolle mehr. Heutige Anbieter haben für ihren Hauptsitz andere Länder gewählt. Dort sind sie vor straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen besser geschützt als in der Alpenrepublik.
Quelle; Tarnkappe
Das Strafgericht Zug hat nun das Urteil gegen Alexandra und Christian Schmid nebst ihrem Firmenjuristen erlassen. Das Gericht erließ einen Freispruch für alle drei Angeklagten in der Causa RapidShare.
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Freispruch für alle Betreiber von RapidShare
Seit September 2018 warteten die drei ehemaligen Betreiber bzw. Mitbetreiber des Online-Speicherdienstes RapidShare auf dieses Urteil. Im Herbst 2018 standen der CEO Christian Schmid nebst Alexandra Schmid und ein ehemaliger Firmenjurist vor Gericht. Die Anklage lautete auf gewerbsmäßige Gehilfenschaft zu mehrfachen Vergehen gegen das Schweizer Urheberrecht. Mehrere Fachliteraturverlage hatten diesbezüglich eine Strafanzeige eingereicht.
Die Betreibergesellschaft von RapidShare habe nicht genug unternommen, um die Verbreitung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden, lautete der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft forderte damals die Zahlung hoher Strafzahlungen. Im Falle einer Verurteilung wären wahrscheinlich dann noch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der Kläger dazu gekommen. Die ersten Geldbußen und Forderungen der Staatsanwaltschaft beliefen sich auf insgesamt 700.000 Schweizer Franken. Man habe den „Internetpiraten“ mit dem Dienst „Tür und Tor geöffnet„, warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten einst vor.
Große Genugtuung für die Angeklagten
Das noch nicht veröffentlichte Urteil besagt, dass alle Angeklagten vollumfänglich freigesprochen werden sollen. Der Anwalt der Ehefrau sprach gegenüber Schweizer Medien von einer „großen Genugtuung“, die mit dem Freispruch verbunden sei. Man wolle noch die schriftliche Ausfertigung des Urteils abwarten und dann entscheiden, ob man die hohen Verfahrenskosten zurückfordern wird.
Hintergrund zu RapidShare
RapidShare ging im Mai 2002 ans Netz. Dies war der weltweit erste Sharehoster überhaupt, noch vor Kim Dotcoms Megaupload. Das Portal machte die Betreiber zu Multimillionären. Alleine im Jahr 2009 soll die Bruttodividende von Firmengründer und Alleinaktionär Christian Schmid 47 Millionen Schweizer Franken betragen haben. Deutschsprachige Foren wie board.gulli.com wären ohne RapidShare gar nicht denkbar gewesen.
Aufgrund der ganzen Klagen stellte man den Dienst im März 2015 ein. Außerdem war es offenkundig nicht gelungen, ein anderes Geschäftsmodell für RapidShare zu finden. Ob die Staatsanwaltschaft oder die anzeigenden Verlage das Urteil akzeptieren werden, ist noch ungewiss. Möglicherweise geht das Verfahren in eine weitere Runde. Die Beteiligten müssten dann erneut zweieinhalb oder mehr Jahre auf ein weiteres Urteil warten.
Berichterstattung der Schweizer Presse war sehr einseitig
Schmid kritisierte damals die einseitige Berichterstattung der Presse. Die Redakteure waren lediglich während der Verlesung der Anklagepunkte anwesend. Als ihr Verteidiger am zweiten Verhandlungstag zu Wort kam, hatten sie ihre Beiträge schon längst veröffentlicht. Entsprechend einseitig und teilweise sogar im Boulevard-Stil sind viele Artikel über den Fall RapidShare ausgefallen.
Der Grund dafür ist einfach. Das Vorhaben hat die Betreiber wirklich sehr wohlhabend gemacht. Im März 2019 erwarben die Eheleute Schmid für rund 36 Millionen Schweizer Franken das Schloss Eugensberg. Das Anwesen hat einen Umfang von ca. 100 Fußballfeldern. Im Schloss gibt es sechs Wohnzimmer, elf Schlafzimmer und fünf Badezimmer. Dieser Reichtum dürfte vielen Journalisten missfallen haben. Dabei war Schmid lediglich zur rechten Zeit mit der richtigen Idee unterwegs. Vor ihm war niemand auf die Idee gekommen, einen eigenen Online-Speicherdienst zu gründen.
Jetzt steht nur noch das endgültige Urteil gegen den Schweizer One-Click-Hoster Uploaded.net aus. Die Schweiz spielt in dem Sektor sowieso keine Rolle mehr. Heutige Anbieter haben für ihren Hauptsitz andere Länder gewählt. Dort sind sie vor straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen besser geschützt als in der Alpenrepublik.
Quelle; Tarnkappe