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PC & Internet Rapidshare Datentausch für 5000 Songs verboten - Urteil

Ein Sieg für die GEMA hatte sich bereits abgezeichnet, aber jetzt ist es bestätigt. Der Hoster Rapidshare muss in Zukunft verhindern, dass bestimmt Musiktitel hochgeladen werden, so jetzt in einem Urteil des Landgericht Hamburg. Rapidshare steht von der GEMA schon lange in der Kritik. Es reicht nicht nur den Wieder Upload zu verhindern. Rapidshare ist die wohl größte Plattform von Bilder, Software und Videos im Internet. Jeder kann sich hier diese Dinge downloaden.
Dem Tauschbörsen-Dienst Rapidshare wird jetzt untersagt 5000 Titel im Internet zugänglich zu machen.
Das Urteil könnte eine deutliche Signalwirkung haben. Bisher argumentierten die Betreiber der Sharehoster, nicht für die auf ihrer Plattform getauschten Daten verantwortlich zu sein. Das Gericht stellte nun aber fest, dass ein Tauschdienst wirksame Maßnahmen ergreifen muss, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.(Quelle:
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Bereits 2008 hat der Filehoster Rapidshare in einem anderen Verfahren, erfahren müssen, das es nicht reicht, Daten zu Filtern und keinen Wieder Upload zuzulassen. Der Filter sei kein ausreichender Schutz zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen. Man muss weitere Maßnahmen ergreifen um dies zu verhindern.
Während in der Vergangenheit häufiger gegen einzelne Nutzer rechtlich vorgegangen worden ist, die sich Musik auf ihre Festplatte kopierten, richtet sich dieser Schlag nun deutlich gegen die Betreiber der Plattformen. Nach eigenen Angaben ist Rapidshare mit über 40 Millionen Besuchern täglich einer der weltweit größten Filehoster. Schon im Januar 2007 erwirkte die Gema eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare.(Quelle:
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Nach den Angaben der Gema, kann sie durch eine spezielle Software illegale Musiktitel aufspüren. Also musst dies doch für Rapidshare auch möglich sein. Somit kann der Upload illegaler Musiktitel verhindert werden. Man darf gespannt sein, wie Rapidshare darauf reagiert. So bald ich einen Bericht oder eine Stellungnahme von Rapidshaer finde, werde ich darüber berichten. Auf Rapidshare können natürlich nicht nur Musiktitel, sondern auch Bilder und Videos als Download bezogen werden.


quelle: clatsch.de
 
Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung

Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung

Nach dem
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des Landgerichts Hamburg gegen die
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hat der Filehoster Berufung angekündigt. Das Unternehmen, das mit der GEMA schon mehrfach im Clinch gelegen hat, strebt ein klärendes Urteil einer höheren Instanz an. Ziel sei, "langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken", teilte das Unternehmen dazu mit.
In dem Verfahren vor dem Hamburger Landgericht ging es um insgesamt rund 5000 Musikstücke, die auf den Servern des Hosters gespeichert waren und durch Verlinkung auf verschiedenen Websites "veröffentlicht" wurden, wie das Gericht feststellte. Die GEMA hatte diese Veröffentlichung bei Rapidshare angezeigt und die Löschung der Dateien gefordert – was auch geschehen sei, bekräftigt der Hoster. Doch die Musikstücke seien danach immer noch verfügbar gewesen, heißt es in der Klage der GEMA, die Unterlassung forderte.
Das Hamburger Landgericht gab der Klage statt und stellte fest, dass die von Rapidshare ergriffenen und vor Gericht dargelegten Vorbeugemaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht ausreichend seien. Der Anbieter müsse größere Anstrengungen unternehmen, um im Falle der angemahnten 5000 Musikwerke erneute Rechtsverletzungen zu verhindern. Für die GEMA ist das Urteil ein "Durchbruch", dehnt es doch nach Ansicht der Rechteinhaber die Prüfpflichten des Hostinganbieters wieder ein Stück weiter aus.
Ob Rapidshare seinen Pflichten angemessen nachkommt, war auch in vergangenen Verfahren vor Gerichten in
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und
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unterschiedlich bewertet worden. Das Unternehmen selbst vermisst nun eine klare Ansage, wie die Verbreitung der von der GEMA genannten Musikstücke "hundertprozentig verhindert werden könne", und hofft auf mehr Klarheit in der nächsten Instanz und schließlich durch den Bundesgerichtshof.


Quelle:
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