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Radio- und TV-Gebühr: Alle Schweizer müssen zahlen

Schweiz: Systemwechsel bei Radio- und TV-Gebühren
Eine gute Nachricht für die bereits zahlenden Nutzer von TV und Radio in der Schweiz: Die Schweizer Regierung, der
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hat gestern dem Parlament einen Vorschlag zur Senkung der Radio- und Fernsehgebühren unterbreitet. Allerdings soll künftig jeder Haushalt diese Abgaben bezahlen.

Im Rahmen der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) will der Schweizer Bundesrat einschneidende Änderungen am bisherigen System für die Erhebung der TV- und Radio-Gebühren vornehmen, Link ist nicht mehr aktiv. dieser am Mittwoch mit. Künftig soll die bisherige Abgabe – mit gewissen Ausnahmen – von allen Haushalten und Unternehmen entrichtet werden, wie das etwa in Deutschland
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. Im Zuge dessen soll die bisher erhobene Gebühr für Radio und Fernsehen von derzeit jährlich 462 Franken jährlich (370 Euro) auf etwa 400 Franken (320 Euro) sinken.

Der Bundesrat hat den Wechsel von der heutigen Empfangsgebühr zu einer TV- und Radio-Abgabe, die sich nicht mehr auf die Existenz eines Empfangsgerätes bezieht, zum zentralen Punkt seiner Teilrevision erklärt, zu der er vom Parlament aufgefordert wurde. Wie der Bundesrat betont, soll es beim neuen Modell keine Möglichkeit geben, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Empfangsgeräte vorhanden sind. Denn es wird davon ausgegangen, dass auch in quasi allen Schweizer Haushalten Geräte wie Smartphones, Computer oder Tablets benutzt werden, mit denen das TV- oder Radio-Programm empfangen werden kann.

Schlechte Nachrichten also für die Verweigerer eines TV- oder Radiokonsums. Die Möglichkeit der Gebührenbefreiung hatten in der in der Schweiz üblichen Vernehmlassung (eine Phase im Schweizer Gesetzgebungsverfahren) mehrere Kantone, Parteien und weitere Organisationen gefordert. Ausgenommen von der neuen Abgabe sind nach wie vor nur Personen, die staatliche Zuschüsse (Ergänzungsleistungen) zur obligatorischen staatlichen Rentenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) beziehen sowie schwer pflegebedürftige Menschen in Heimen.

Ein 'Opting out' würde sich nämlich nach wie vor auf das Gerät beziehen und die heutigen Nachteile aufrecht erhalten, wie den administrativen Aufwand für die Behandlung der Befreiungsanträge sowie die Haushaltskontrolle zur Erfassung der 'Schwarzhörenden und -sehenden', teilt der Bundesrat mit. Geplant ist allerdings, dass sich kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500.000 Franken (rund 400.000 Euro) von der Abgabe befreien lassen können. Nach heutigem Stand wären dies rund 70 Prozent aller Unternehmen, schreibt der Bundesrat.

Positiv sei außerdem, dass laut Planung mit dem neuen System künftig die zusätzlichen Gebühren – zum Beispiel für Ferienwohnungen und Wochenaufenthalter – wegfallen würden. Und die Haushalte und Betriebe müssten sich auch nicht mehr bei der zuständigen Erhebungsstelle (heute die
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an- und abmelden. Die notwendigen Haushaltsdaten würde die künftige Inkassostelle direkt von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden erhalten. Da der Vertrag mit der noch amtierenden Inkassostelle Billag (eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Telekomunternehmens Swisscom) in 2014 ausläuft, wird das Mandat ausgeschrieben, wobei dieses wieder an eine private Organisation gehen soll. Dies soll frühestens 2018 der Fall sein. In dem Zeitraum zwischen Inkrafttreten des revidierten Gesetzes und der Einsetzung einer (neuen) Inkassostelle soll weiterhin die Billag die Gebühren einziehen, heißt es beim Bundesamt für Kommunikation Link ist nicht mehr aktiv..

Auch Unternehmen müssten sich künftig nicht mehr an- und abmelden. Für die Erhebung der Abgabe würden die Daten aus dem Mehrwertsteuer-Register der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verwendet. Vorausgesetzt die beiden Kammern des Schweizer Parlaments stimmen dem Vorschlag des Bundesrates zu, könnte das veränderte Gebührensystem wahrscheinlich frühestens ab 2015 in Kraft treten.

Quelle: heise
 
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