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Off Topic Pyur erhöht die Preise für Bestandskunden

Kunden von Pyur erhalten aktuell Briefe, in denen ihnen eine Preiserhöhung im laufenden Vertrag angekündigt wird. Unserer Redaktion liegen mehrere Schreiben von Tele Columbus vor. Die Verbraucher sind verärgert.

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Pyur erhöht die Preise - aber um weniger als 5 Prozent

Obwohl die Tarife der TV-Kabel-Internetanbieter meist ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als VDSL-Tarife haben, hat in den vergangenen Jahren eine Unsitte um sich gegriffen: Die Kabel-Internet-Provider schicken ihren Kunden immer wieder Briefe, in denen ihnen eine Preiserhöhung im laufenden Vertrag angekündigt wird.

Aktuell bedient sich beispielsweise Pyur wieder dieser Masche: Der Redaktion von teltarif.de liegen drei Schreiben vor, die Kunden erhalten und für uns abfotografiert oder eingescannt haben. In den vergangenen Jahren war überwiegend Unitymedia zu Jahresbeginn mit dieser Masche aufgefallen, zuletzt Mitte Januar dieses Jahres.
Alle Erhöhungen unter der Marke von 5 Prozent

In den Briefen und auf einer speziellen Webseite erläutert Pyur, wie die Preisanpassung durchgeführt wird. Als Grund werden die üblichen Argumente vorgeschoben wie "Ausbau der Netze", "moderne und zukunftssichere Glasfasertechnologie", oder "deutliche Steigerung unserer Lohn- und Energiekosten" genannt. Nach wie vor führt Pyur aber nicht aus, ob diese Preissteigerung nicht vielleicht schon bei Vertragsabschluss abzusehen war, was bei zuverlässig arbeitenden Betriebswirtschaftlern und einer Vorausplanung über mehrere Jahre eigentlich der Fall sein sollte.

Ein Kunde mit dem Tarif "Surf & Phone 60 TV" muss statt bisher 35 Euro ab 1. April 36,74 Euro bezahlen, was einer Steigerung um 4,97 Prozent entspricht. Bei einem weiteren Kunden steigt der Preis für den Internet-Tarif von 24,99 Euro auf 26,23 Euro, was einer Erhöhung um 4,96 Prozent entspricht. Das Schreiben eines dritten Kunden verkündet eine Preiserhöhung von 19,95 Euro auf 20,94 Euro, was einer Erhöhung um 4,96 Prozentpunkte entspricht. Bei den beiden letztgenannten Kunden findet die Erhöhung zum 1. Mai statt.

Was dabei auffällt: Alle diese Preiserhöhungen bewegen sich knapp unter der magischen 5-Prozent-Hürde, die Pyur in den AGB für zulässige Preiserhöhungen im laufenden Vertrag einmal pro Jahr festgelegt hat. Auch die AGB anderer Provider wie Unitymedia haben derartige Klauseln in ihren AGB.

Das ist auch der Grund dafür, warum in allen uns vorliegenden Schreiben ein Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht fehlt, denn dieses räumt Pyur nur ein, wenn die Preiserhöhung die 5-Prozent-Marke übersteigt. Die Rechtmäßigkeit derartiger Preisanpassungsklauseln hat teltarif.de bereits vor mehreren Jahren von einem Fachanwalt beurteilen lassen. Es gab aber auch schon Preiserhöhungen bei Pyur, bei denen der Netzbetreiber zurückrudern und den Differenzbetrag wieder erstatten musste. Immerhin hat Pyur die uns vorliegenden Schreiben nicht per Infopost versandt wie Unitymedia vor einigen Jahren.

Quelle; teltarif
 
ich würde gegen solche Preiserhöhung sofort Widerspruch einlegen.

Bei Sky (hat auch diese 5% Klausel) wurden Preiserhöhungen bei Widerspruch durch den Kunden ebenfalls zurückgenommen
 
Tele Columbus kassiert Abmahnung: Fehlendes Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung

Ein Provider erhöht die monatliche Grundgebühr und Kunden müssen diese Kröte einfach schlucken. So hatte es sich Tele Columbus bei seiner Marke Pyur gedacht und bekommt jetzt Gegenwind von Verbraucherschützern, die genau das nicht akzeptieren wollen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) kämpft gegen Preiserhöhungen beim Kabelnetzbetreiber Pyur. Wie die Verbraucherschützer am Mittwoch erklärten, sei die Pyur-Muttergesellschaft Tele Columbus abgemahnt worden, weil sie kein Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht nach kürzlich kommunizierten Preiserhöhungen einräume.

Pyur sagt: Preiserhöhungen sind vertraglich vereinbart
Während Pyur argumentiere, die Preiserhöhungen lägen in einem vertraglich vereinbarten Rahmen, hält die Verbraucherzentrale Brandenburg die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig. Daraus resultierte nun auch die Abmahnung, wie es in einer Mitteilung der Verbraucherschützer heißt.

In den seinen AGB hält Tele Columbus fest, dass Kunden erst bei einer Entgelterhöhung von mehr als 5 Prozent berechtigt seien, ihren Vertrag vorzeitig zu kündigen. Das halten die Verbraucherschützer für unzulässig.

„Unserer Ansicht nach müssen gemäß einer EU-Regelung Anbieter von Kommunikationsnetzen bzw. -diensten Verbrauchern auch bei geringen Änderungen der Vertragsbedingungen die Möglichkeit einräumen, den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen.“

Michèle Scherer, Rechtsreferentin Digitale Welt der VZB

Verbraucherschützer haben klare Ziele
Die Abmahnung sei es, Tele Columbus zum Verzicht der entsprechenden Passage in den AGB zu drängen. Dann könnten Verbraucher auch bei geringeren Preiserhöhungen ihre Rechte geltend machen.

Quelle; inside-handy
 
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