Verbraucherschützer stören sich immer wieder an der Art, wie Händler Vorbestell-Prozesse abwickeln. Nach Monaten des schwelenden Konflikts geht jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen juristisch gegen Saturn vor. Gegenstand des Ärgers: Die PS5-Preorder.
Verbraucherschützer wünschen sich eine Art Präzedenzfall
Der Launch der neuen Sony-Konsole ist wegen einer extremen Knappheit für viele Kunden mit Ärger verbunden. Aber auch erfolgreichen Vorbestellern ist das Glück nicht immer sicher. Ein Teil dieses Zorns richtet sich gegen Saturn, wo die PlayStation 5 im September und Oktober 2020 zur Vorbestellung zum vollen Rechnungspreis angeboten worden war - Auslieferungstermin: "ab dem 19. November 2020". Im Anschluss hatte das Unternehmen zunächst nur allgemein vor Verzögerungen gewarnt und dann im Dezember eingeräumt, dass viele Lieferungen erst im neuen Jahr erfolgen werden.
Der Verbraucherschutz Sachsen sieht hier einen so schlechten Umgang mit Informationspolitik und Zahlungsabwicklung, dass man nach dem Versuch, eine Unterlassungserklärung vom Konzern zu erhalten, jetzt beim Landgericht München gegen den Saturn-Mutterkonzern MMS E-Commerce GmbH Klage eingereicht hat. Die schwerwiegenden Vorwürfe laut Gameswirtschaft: Allgemeine Geschäftsbedingungen seien unwirksam, außerdem sehe man "irreführende geschäftliche Handlungen" sowie "verbraucherschutzwidrige Praktiken" in den PS5-Aktivitäten von Saturn.
Wann ist es ein Kaufvertrag
So reicht es den Verbraucherschützern unter anderem nicht, dass Saturn nach Wochen ohne Informationen im Dezember 2020 allgemein mitgeteilt hatte, dass viele Vorbesteller erst im neuen Jahr beliefert werden können. Hier hätte man klar kommunizieren müssen, dass auch für den Konzern nicht abzusehen war, wann eine Zustellung erfolgen kann. Eine völlig offene Verfügbarkeit mache auch das Einbehalten des vollen Rechnungsbetrags zu einer - im Sinne des Verbraucherschutzes - zweifelhaften Praktik. An dieser Stelle ist wichtig zu erwähnen: Die PS5-Vorbesteller hatten und haben natürlich zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren, Saturn hatte sich mit Gutschriften für Verzögerungen entschuldigt.
Zu guter Letzt könnte die Klage aber auch einen Präzedenzfall schaffen, der definiert, wann im Netz zwischen Händler und Kunden wirklich ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Verbraucherschützer aus Sachsen argumentieren, dass dieser Vertrag aus ihrer Sicht spätestens durch eine erfolgreich abgewickelte Zahlungsaufforderungen zustande komme. Die Saturn-AGB definieren aber hier den Versand oder die Versandbestätigung als Stichtag. Da eine Vielzahl von Online-Shops ihre Geschäftsbedingungen ähnlich gestalten, könnte ein entsprechendes Urteil hier für Bewegung sorgen.
Quelle; winfuture
Verbraucherschützer wünschen sich eine Art Präzedenzfall
Der Launch der neuen Sony-Konsole ist wegen einer extremen Knappheit für viele Kunden mit Ärger verbunden. Aber auch erfolgreichen Vorbestellern ist das Glück nicht immer sicher. Ein Teil dieses Zorns richtet sich gegen Saturn, wo die PlayStation 5 im September und Oktober 2020 zur Vorbestellung zum vollen Rechnungspreis angeboten worden war - Auslieferungstermin: "ab dem 19. November 2020". Im Anschluss hatte das Unternehmen zunächst nur allgemein vor Verzögerungen gewarnt und dann im Dezember eingeräumt, dass viele Lieferungen erst im neuen Jahr erfolgen werden.
Der Verbraucherschutz Sachsen sieht hier einen so schlechten Umgang mit Informationspolitik und Zahlungsabwicklung, dass man nach dem Versuch, eine Unterlassungserklärung vom Konzern zu erhalten, jetzt beim Landgericht München gegen den Saturn-Mutterkonzern MMS E-Commerce GmbH Klage eingereicht hat. Die schwerwiegenden Vorwürfe laut Gameswirtschaft: Allgemeine Geschäftsbedingungen seien unwirksam, außerdem sehe man "irreführende geschäftliche Handlungen" sowie "verbraucherschutzwidrige Praktiken" in den PS5-Aktivitäten von Saturn.
Wann ist es ein Kaufvertrag
So reicht es den Verbraucherschützern unter anderem nicht, dass Saturn nach Wochen ohne Informationen im Dezember 2020 allgemein mitgeteilt hatte, dass viele Vorbesteller erst im neuen Jahr beliefert werden können. Hier hätte man klar kommunizieren müssen, dass auch für den Konzern nicht abzusehen war, wann eine Zustellung erfolgen kann. Eine völlig offene Verfügbarkeit mache auch das Einbehalten des vollen Rechnungsbetrags zu einer - im Sinne des Verbraucherschutzes - zweifelhaften Praktik. An dieser Stelle ist wichtig zu erwähnen: Die PS5-Vorbesteller hatten und haben natürlich zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren, Saturn hatte sich mit Gutschriften für Verzögerungen entschuldigt.
Zu guter Letzt könnte die Klage aber auch einen Präzedenzfall schaffen, der definiert, wann im Netz zwischen Händler und Kunden wirklich ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Verbraucherschützer aus Sachsen argumentieren, dass dieser Vertrag aus ihrer Sicht spätestens durch eine erfolgreich abgewickelte Zahlungsaufforderungen zustande komme. Die Saturn-AGB definieren aber hier den Versand oder die Versandbestätigung als Stichtag. Da eine Vielzahl von Online-Shops ihre Geschäftsbedingungen ähnlich gestalten, könnte ein entsprechendes Urteil hier für Bewegung sorgen.
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Quelle; winfuture