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Der Schweizer Mail-Dienst ProtonMail zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er großen Wert auf Datenschutz legt, allen voran werden die Nachrichten verschlüsselt. ProtonMail betont auch, dass man Nutzer nicht trackt und identifizierbare Daten speichert. Doch es gibt Ausnahmen.
ProtonMail genießt an sich einen ausgezeichnet Ruf und wird gerne von Journalisten und Aktivisten genutzt, die vor Verfolgung und Enttarnung sicher sein wollen. Nun kam ProtonMail aber in Erklärungsnot, denn wie Netzpolitik.org berichtet, ist etwas passiert, was nicht passieren hätte dürfen. Denn der Mail-Dienst, der eigentlich keine IP-Adressen speichern soll, hat genau dies getan, nämlich eine gespeicherte IP-Adresse an Behörden herausgegeben.
Konkret geht es um den Vorwurf, wonach ProtonMail an französische Behörden die IP-Adresse eines Klimaaktivsten ausgehändigt hat. Im Mittelpunkt der Angelegenheit steht die Gruppe "Youth for Climate", diese soll laut der Pariser Polizei in Verbindung mit der Hausbesetzerszene stehen. Dabei werfen die Behörden mindestens einem Youth for Climate-Mitglied Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor.
Doch wie kommt ProtonMail an eine IP-Adresse, die man eigenen Angaben nach gar nicht haben dürfte? Denn ProtonMail schrieb bisher auf der eigenen Seite: "Standardmäßig speichern wir keine IP-Protokolle, die mit Ihrem anonymen E-Mail-Konto verknüpft werden können. Ihre Privatsphäre steht an erster Stelle."
Keine IP-Speicherung, außer...
Das Ganze hat offenbar ein großes Aber: Denn wie nun herauskommt, speichert man die IPs doch und gibt diese, wenn man muss, auch heraus: Denn auf Basis eines Rechtshilfeabkommens haben die Schweizer Behörden für ihre französischen Kollegen die Herausgabe der IP-Adressen erwirkt.ProtonMail-Gründer Andy Yen bestätigte das alles auf Twitter, versuchte aber, dem System die Schuld zu geben: "Es ist bedauerlich, dass für schwere Straftaten gedachte legale Mittel auf diese Weise eingesetzt werden. Aber per Gesetz muss ProtonMail den Schweizer Strafuntersuchungen nachkommen. Dies geschieht natürlich nicht standardmäßig, sondern nur, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist."
Yen versichert, dass die Speicherung nur dann erfolgt, wenn eine explizite Anordnung vorliegt. Das passiert aber öfters als gedacht, denn alleine 2020 gab es mehrere tausend derartige IP-Speicherungen. ProtonMail hat mittlerweile ein Statement veröffentlicht und schreibt darin, dass man künftig transparent auf diese Verpflichtungen hinweisen wird: "Wir werden unsere Website aktualisieren, um die Verpflichtungen von ProtonMail im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung besser zu verdeutlichen, und wir entschuldigen uns, falls dies nicht klar war."
Quelle: WinFuture.de
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