Der Journalist Norbert Häring stellt den Rundfunkbeitrag dadurch infrage, dass er auf Barzahlung besteht. Jetzt hat er das Geld für den Hessischen Rundfunk beim Amtsgericht Frankfurt hinterlegt.
Seit vergangenem März beharrt der Journalist Norbert Häring darauf, seinen Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen, was der Hessische Rundfunk ablehnt. Er hofft, dass sich so viele Menschen seiner Aktion anschließen, "dass sich der gesetzeswidrige Zustand nicht mehr aufrechterhalten lässt, dass staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel nicht akzeptieren." Jetzt hat er wohl einen Kniff gefunden, der Zwangsvollstreckung zu entgehen.
Wie Häring in seinem Blog berichtet, hat er das Bargeld für den Hessischen Rundfunk (HR) beim Amtsgericht Frankfurt am Main hinterlegt. Denn der HR verweigert weiterhin die Annahme von Bargeld und hat ihm einen Festsetzungsbescheid mit Androhung von Zwangsvollstreckung geschickt. Häring wollte nicht auf den Gerichtsvollzieher warten, der eine Barzahlung akzeptiert. Denn das hätte zur Folge, dass er auf Listen für schlechte Schuldner gesetzt würde.
"Ich konnte den Rechtspfleger überzeugen, dass der Gläubiger in Annahmeverzug ist, was mir einen nachvollziehbaren Grund zur Hinterlegung gibt", erklärt Häring. "Dazu musste ich ihm den Festsetzungsbescheid mit der Vollstreckungsandrohung zeigen, sowie einen Nachweis, dass ich Barzahlung angeboten habe und der Gläubiger dieses nicht angenommen hat." Zugleich verpflichtete sich Häring dazu, den Betrag nicht zurückzunehmen, er könne also nicht zum Amtsgericht gehen und sich das Geld wiederholen. Es handelt sich um einen Betrag von 214,94 Euro.
HR trägt Gebühren für die Hinterlegung
Der Hessische Rundfunk kann sich das Geld damit beim Amtsgericht abholen. "Die Abholung ist recht mühsam und die Gebühren für die Hinterlegung trägt der Gläubiger", erklärte Häring.
Laut Rechtsauffassung von Häring ist die Forderung des Hessischen Rundfunks damit erloschen. Vollstreckungsmaßnahmen seien "ab sofort rechtswidrig". Gegen eine Vollstreckung werde er eine Vollstreckungsabwehrklage erheben, was auf Kosten des Senders ginge. Alternativ schlägt Häring eine Pflichtenstundung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor.
Seit vergangenem Sommer läuft dazu eine Klage gegen den Hessischen Rundfunk beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Bei seinem Beharren auf der Barzahlung hat Häring viele Sympathien von Menschen, die sich gegen die erzwungene Zahlung der Rundfunkgebühr wehren.
Quelle; golem
Seit vergangenem März beharrt der Journalist Norbert Häring darauf, seinen Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen, was der Hessische Rundfunk ablehnt. Er hofft, dass sich so viele Menschen seiner Aktion anschließen, "dass sich der gesetzeswidrige Zustand nicht mehr aufrechterhalten lässt, dass staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel nicht akzeptieren." Jetzt hat er wohl einen Kniff gefunden, der Zwangsvollstreckung zu entgehen.
Wie Häring in seinem Blog berichtet, hat er das Bargeld für den Hessischen Rundfunk (HR) beim Amtsgericht Frankfurt am Main hinterlegt. Denn der HR verweigert weiterhin die Annahme von Bargeld und hat ihm einen Festsetzungsbescheid mit Androhung von Zwangsvollstreckung geschickt. Häring wollte nicht auf den Gerichtsvollzieher warten, der eine Barzahlung akzeptiert. Denn das hätte zur Folge, dass er auf Listen für schlechte Schuldner gesetzt würde.
"Ich konnte den Rechtspfleger überzeugen, dass der Gläubiger in Annahmeverzug ist, was mir einen nachvollziehbaren Grund zur Hinterlegung gibt", erklärt Häring. "Dazu musste ich ihm den Festsetzungsbescheid mit der Vollstreckungsandrohung zeigen, sowie einen Nachweis, dass ich Barzahlung angeboten habe und der Gläubiger dieses nicht angenommen hat." Zugleich verpflichtete sich Häring dazu, den Betrag nicht zurückzunehmen, er könne also nicht zum Amtsgericht gehen und sich das Geld wiederholen. Es handelt sich um einen Betrag von 214,94 Euro.
HR trägt Gebühren für die Hinterlegung
Der Hessische Rundfunk kann sich das Geld damit beim Amtsgericht abholen. "Die Abholung ist recht mühsam und die Gebühren für die Hinterlegung trägt der Gläubiger", erklärte Häring.
Laut Rechtsauffassung von Häring ist die Forderung des Hessischen Rundfunks damit erloschen. Vollstreckungsmaßnahmen seien "ab sofort rechtswidrig". Gegen eine Vollstreckung werde er eine Vollstreckungsabwehrklage erheben, was auf Kosten des Senders ginge. Alternativ schlägt Häring eine Pflichtenstundung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor.
Seit vergangenem Sommer läuft dazu eine Klage gegen den Hessischen Rundfunk beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Bei seinem Beharren auf der Barzahlung hat Häring viele Sympathien von Menschen, die sich gegen die erzwungene Zahlung der Rundfunkgebühr wehren.
Quelle; golem