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Pro Sieben und RTL fallen Jugendschützern negativ auf

Pro Sieben und RTL fallen Jugendschützern negativ auf

München - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Quartal 2010 fünf Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags im Fernsehen festgestellt. Unter anderem fielen Pro Sieben und RTL negativ auf.

Wie die KJM mitteilt, bewegten sich die festgestellten Rundfunkverstöße alle im Bereich der Entwicklungsbeeinträchtigung. Bestimmte Angebote dürfen nur verbreitet werden, solange die Anbieter dafür sorgen, dass sie Kinder und Jugendliche der entsprechenden Altersstufe üblicherweise nicht wahrnehmen.

In einer Folge der Pro-Sieben-Serie "Deine Chance! 3 Bewerber - ein Job (Hot 5)", die im Tagesprogramm von Pro Sieben lief, sind junge Frauen nach Ansicht der KJM in eine stereotype Geschlechterrolle gedrängt worden: Sie ließen sich von drei jungen Männern "bewerten" und wurden dabei auf ihre weiblichen Körpermerkmale und deren Wirkung auf Männer reduziert. Da besonders Kinder unter zwölf Jahren noch nicht zu einer kritischen Reflexion und Einordnung solcher Geschlechterrollen fähig sind, bewertete die KJM diese Folge als Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen.

Im RTL-Tagesprogramm wurde bei "Punkt 12" unter dem Stichwort "Skandal um Porno-Video" das Rammstein-Video "Pussy" thematisiert. Dieses Video darf aufgrund seines pornografischen Inhalts nur im Internet innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe gezeigt werden. Die RTL-Sendung jedoch zeigte laut KJM in dem Beitrag Ausschnitte des Videos mit "sexuell aufdringlichen Bildern, ohne sie in einen aufklärerischen oder kritischen Kontext zu stellen", so die Begründung der Jugendschützer. Die KJM-Mitglieder konnten daher eine beeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausschließen.

Negativ fiel auch "Kenny vs. Spenny" im Abendprogramm von Nick auf. Die Medienhüter kritisierten den durchgängig derb-zotigen Sprachgebrauch und Pornografie-Bezug. Weitere 14 Fälle, in denen gegen das Jugendmedienschutzgesetz verstoßen wurde, registrierte die KJM im Internet. Seit ihrer Gründung im April 2003 hat sich die KJM mit rund 3 750 Fällen befasst - 730 betrafen den Rundfunk.

Quelle: magnus.de
 
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