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Privatverkäufern bei Ebay drohen Nachzahlungen

Anderl

MFC
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Privatverkäufern bei Ebay drohen Nachzahlungen

Wer bei Auktionsbörsen wie Ebay als Privatverkäufer oft und regelmäßig Ware versteigert, kann eine böse Überraschung
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. Die Finanzämter schauen genau hin und prüfen. Sind sie der Meinung, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, droht eine saftige Steuernachzahlung.
Bei der Fahndung nach Steuerhinterziehern, die ein Millionenvermögen ins Ausland transferieren, sind die Finanzämter oft genug auf Zufälle und Hinweise Dritter angewiesen. Systematisch und automatisiert mit Hilfe von Software wie Xspider gehen die Beamten aber gegen "kleinere" Steuersünder vor, die bei Auktionsbörsen wie Ebay oder anderen Handelsplattformen Waren verkaufen. Viele dieser Privatverkäufer ahnen nicht, dass sie unter Umständen steuerrechtliche Konsequenzen tragen müssen. Dann nämlich, wenn sie regelmäßig tätig sind und nicht mehr als gelegentliche Privatverkäufer gesehen werden. Die Finanzämter können sich nämlich einen Überblick über alle Auktionen eines Nutzers machen und dann entscheiden, ob statt einer privaten, doch eher eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
So hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Fall die Auktionen eines Ehepaars als Gewerbe bejaht, die über einen Zeitraum von rund dreieinhalb Jahren mehr als 1 200 Gegenstände über Ebay verkauft und dabei jährlich zwischen 20 000 und 30 000 Euro Umsatz erzielt hatten. Da die erzielten Einnahmen über der Grenze für die Kleinunternehmerregelung (17 500 Euro jährlich) lagen, die laut Umsatzsteuergesetz eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht möglich macht, wurden die Beklagten zur rückwirkenden Zahlung von Umsatzsteuer verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil zur Revision zugelassen (FG Baden-Württemberg, Az: VR 2/11).
Privatpersonen, die häufig und regelmäßig Waren über das Internet verkaufen oder auch Sammlungen oder Nachlässe auflösen und auf Auktionsbörsen online versteigern, sollten die Einnahmegrenze von jährlich 17 500 Euro somit nicht übersteigen. (vm/cid)


Quelle: business-panorama
 
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