Staatsanwaltschaft Dresden und das LKA Sachsen ermitteln derzeit gegen einen mutmaßlichen Betreiber von Premiumize.me wegen des Verdachts der Geldwäsche. Ein Nutzer hatte zur Zahlung seines Premium-Accounts online seine paysafecards gekauft und wurde kürzlich zu einer Zeugenaussage vorgeladen. Die Ermittler versuchen offenbar der Spur des Geldes nach Deutschland zu folgen. Premiumize.me ist VPN-Anbieter, Multihoster und Cloud-Anbieter für Torrent- und Usenet-Downloads in einem.
Kurz notiert: Offenbar ist die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt von Sachsen zu der Überzeugung gelangt, dass einer der Betreiber in Deutschland und nicht wie im Impressum vermerkt, in Belize beheimatet ist. Wir wurden kürzlich von einem Nutzer kontaktiert, der uns gegenüber glaubhaft darlegen konnte, dass er in den nächsten Tagen eine Zeugenaussage machen soll. Er hatte seine paysafecards dummerweise nicht bei einer Tankstelle oder im Einzelhandel gegen Bargeld, sondern im Internet beim offiziellen „paysafcard Distributor“ erworben. Derartige Wertmarken sollte man niemals im Internet kaufen, sofern man tatsächlich seine Spuren verwischen möchte.
Die Beweggründe der Staatsanwaltschaft liegen recht klar auf der Hand: Sie sucht stets nach Wegen, wie das Geld von der ausländischen Briefkastenfirma zurück an den deutschen Geschäftsführer geflossen ist. Oftmals setzen Share- oder Multihoster externe Dienstleister wie die niederländische Firma Smart2Pay ein, damit die monatlichen Zahlungen von Paysafe nicht direkt bei ihnen, sondern zur Verschleierung des Geldstromes bei einer weiteren Partei landen. Wer das nicht tut, spart sich zwar die Kosten des Clearing-Dienstleisters. Derjenige geht damit allerdings ein großes Risiko ein, denn naturgemäß landen die Einnahmen der Offshore-Firmen unversteuert auf dem privaten Girokonto des Betreibers. Wenn man die Hintermänner schon nicht wegen Urheberrechtsverletzungen belangen kann, so bietet sich alternativ der Vorwurf der Geldwäsche an. Die Urheberrechtsverletzungen werden dabei lediglich als so genannte Vortat, also als Mittel zum Zweck, angesehen.
Die Frage ist allerdings, woher die Polizei wissen will, wer wann welche paysafecards zum Zweck der Bezahlung des Multihosters eingelöst hat!?? Das bekommt man auch bei weniger anonymen weil im Internet gekauften Wertmarken nicht heraus. Irgendjemand aus der Kette der Dienstleister vom Premiumize-Kunden bis zum privaten Girokonto des Multihoster-Betreibers muss sehr kooperativ gewesen sein. Anders lässt sich die Vorladung des Zeugen nicht erklären. Zumindest muss sich dieser keine Sorgen machen. Der Erwerb eines Premium-Accounts ist nicht verboten und auch noch kein Beweis dafür, dass man mithilfe des Anbieters gegen das gültige Urheberrecht verstoßen hat.
Quelle; tarnkappe
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Kurz notiert: Offenbar ist die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt von Sachsen zu der Überzeugung gelangt, dass einer der Betreiber in Deutschland und nicht wie im Impressum vermerkt, in Belize beheimatet ist. Wir wurden kürzlich von einem Nutzer kontaktiert, der uns gegenüber glaubhaft darlegen konnte, dass er in den nächsten Tagen eine Zeugenaussage machen soll. Er hatte seine paysafecards dummerweise nicht bei einer Tankstelle oder im Einzelhandel gegen Bargeld, sondern im Internet beim offiziellen „paysafcard Distributor“ erworben. Derartige Wertmarken sollte man niemals im Internet kaufen, sofern man tatsächlich seine Spuren verwischen möchte.
Die Beweggründe der Staatsanwaltschaft liegen recht klar auf der Hand: Sie sucht stets nach Wegen, wie das Geld von der ausländischen Briefkastenfirma zurück an den deutschen Geschäftsführer geflossen ist. Oftmals setzen Share- oder Multihoster externe Dienstleister wie die niederländische Firma Smart2Pay ein, damit die monatlichen Zahlungen von Paysafe nicht direkt bei ihnen, sondern zur Verschleierung des Geldstromes bei einer weiteren Partei landen. Wer das nicht tut, spart sich zwar die Kosten des Clearing-Dienstleisters. Derjenige geht damit allerdings ein großes Risiko ein, denn naturgemäß landen die Einnahmen der Offshore-Firmen unversteuert auf dem privaten Girokonto des Betreibers. Wenn man die Hintermänner schon nicht wegen Urheberrechtsverletzungen belangen kann, so bietet sich alternativ der Vorwurf der Geldwäsche an. Die Urheberrechtsverletzungen werden dabei lediglich als so genannte Vortat, also als Mittel zum Zweck, angesehen.
Die Frage ist allerdings, woher die Polizei wissen will, wer wann welche paysafecards zum Zweck der Bezahlung des Multihosters eingelöst hat!?? Das bekommt man auch bei weniger anonymen weil im Internet gekauften Wertmarken nicht heraus. Irgendjemand aus der Kette der Dienstleister vom Premiumize-Kunden bis zum privaten Girokonto des Multihoster-Betreibers muss sehr kooperativ gewesen sein. Anders lässt sich die Vorladung des Zeugen nicht erklären. Zumindest muss sich dieser keine Sorgen machen. Der Erwerb eines Premium-Accounts ist nicht verboten und auch noch kein Beweis dafür, dass man mithilfe des Anbieters gegen das gültige Urheberrecht verstoßen hat.
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