Ein empfindlicher Schlag gegen eine illegale Pay-TV-Internetplattform ist der Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) der Staatsanwaltschaft Osnabrück und den Cybercrime-Experten der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück gelungen.
Über modifizierte Apps wurden die illegalen Pay-TV-Angebote den Kunden zur Verfügung gestellt. Mehrere Server wurden nun abgeschaltet, um das illegale Geschäft zu beenden.
- © Foto: Polizei Osnabrück -
Zehn Beschuldigte konnten nach über einjähriger Ermittlungsdauer ausgemacht werden, darunter auch der 34-jährige mutmaßliche Kopf der Bande. Über 1.300 Fälle sind der Polizei bis jetzt bekannt geworden.
Der entstandene Schaden dürfte nach den bisherigen Ermittlungen bei über 1,3 Millionen Euro liegen.
Bereits im September 2021 fand in diesem Zusammenhang eine groß angelegte Durchsuchungsaktion statt. Durchsucht wurden sieben Objekte in den Städten Sulingen, Dissen, Hamburg, Berlin, Enger, Gütersloh und Bochum. Dabei konnten 70 IT-Geräte, darunter Handys, Receiver, PCs, Laptops, Festplatten und andere Speichermedien, sichergestellt werden.
Unterstützt wurden die Osnabrücker Ermittler von den regionalen Polizeibehörden in NRW, in Niedersachsen, der Landeskriminalämter Berlin und Hamburg. Die Ermittlungen dauern an.
„Es ist uns gelungen, das kriminelle Netzwerk zu zerschlagen und auch die Hintermänner dieser perfiden Betrugsmasche ausfindig zu machen. Wir konnten die illegalen Server abschalten und vom Netz nehmen“, sagte Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
Durch die bislang geführten Ermittlungen besteht der konkrete Verdacht, dass die Beschuldigten gemeinsam über einen oder mehrere angemietete Server illegales IPTV, insbesondere Pay-TV-Inhalte von Sky Deutschland, an Endkunden verkauft haben. Hierzu nutzten sie gemeinsame IT-Netzwerkstrukturen durch die Anmietung von Servern. Über eine Anzeige des Pay-TV-Anbieters kam der Fall ins Rollen. Über soziale Netzwerke wurde von den Beschuldigten für „günstiges und stabiles Fernsehvergnügen“ geworben. Dabei agierten sie ausnahmslos mit Nicknamen.
Den Beschuldigten droht unter anderem wegen gewerbs- beziehungsweise bandenmäßigen Computerbetrugs eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Aber auch Kunden solcher illegalen Plattformen gehen nicht straffrei aus. Auch gegen sie werden Ermittlungsverfahren bei der Polizei geführt.
Quelle; INFOSAT
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Über modifizierte Apps wurden die illegalen Pay-TV-Angebote den Kunden zur Verfügung gestellt. Mehrere Server wurden nun abgeschaltet, um das illegale Geschäft zu beenden.
- © Foto: Polizei Osnabrück -
Zehn Beschuldigte konnten nach über einjähriger Ermittlungsdauer ausgemacht werden, darunter auch der 34-jährige mutmaßliche Kopf der Bande. Über 1.300 Fälle sind der Polizei bis jetzt bekannt geworden.
Der entstandene Schaden dürfte nach den bisherigen Ermittlungen bei über 1,3 Millionen Euro liegen.
Bereits im September 2021 fand in diesem Zusammenhang eine groß angelegte Durchsuchungsaktion statt. Durchsucht wurden sieben Objekte in den Städten Sulingen, Dissen, Hamburg, Berlin, Enger, Gütersloh und Bochum. Dabei konnten 70 IT-Geräte, darunter Handys, Receiver, PCs, Laptops, Festplatten und andere Speichermedien, sichergestellt werden.
Unterstützt wurden die Osnabrücker Ermittler von den regionalen Polizeibehörden in NRW, in Niedersachsen, der Landeskriminalämter Berlin und Hamburg. Die Ermittlungen dauern an.
„Es ist uns gelungen, das kriminelle Netzwerk zu zerschlagen und auch die Hintermänner dieser perfiden Betrugsmasche ausfindig zu machen. Wir konnten die illegalen Server abschalten und vom Netz nehmen“, sagte Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
Durch die bislang geführten Ermittlungen besteht der konkrete Verdacht, dass die Beschuldigten gemeinsam über einen oder mehrere angemietete Server illegales IPTV, insbesondere Pay-TV-Inhalte von Sky Deutschland, an Endkunden verkauft haben. Hierzu nutzten sie gemeinsame IT-Netzwerkstrukturen durch die Anmietung von Servern. Über eine Anzeige des Pay-TV-Anbieters kam der Fall ins Rollen. Über soziale Netzwerke wurde von den Beschuldigten für „günstiges und stabiles Fernsehvergnügen“ geworben. Dabei agierten sie ausnahmslos mit Nicknamen.
Den Beschuldigten droht unter anderem wegen gewerbs- beziehungsweise bandenmäßigen Computerbetrugs eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Aber auch Kunden solcher illegalen Plattformen gehen nicht straffrei aus. Auch gegen sie werden Ermittlungsverfahren bei der Polizei geführt.
Quelle; INFOSAT
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