Um bis zu 660 Euro seien Kunden im PS Store geschädigt worden, nun haben britische Verbraucherschützer eine Klage gegen Sony eingereicht.
Die britische Verbraucherschutzorganisation Competition Appeal Tribunal hat am 19. August 2022 eine Sammelklage gegen Sony einreicht. Es geht um den Playstation Store: Die Kunden seien durch überhöhte Preise beim Kauf von Spielen oder Erweiterungen massiv benachteiligt worden.
Nach Ansicht des Competition Appeal Tribunal würde der Schaden pro Käufer seit dem Stichtag 19. August 2016 zwischen 67 Pfund (rund 80 Euro) und 562 Pfund (rund 664 Euro) betragen. Die Verbraucherschützer fordern insgesamt rund 5 Milliarden Pfund (rund 5,91 Milliarden Euro) von Sony.
Der Schaden sei durch eine nach Auffassung des Competition Appeal Tribunal nicht gerechtfertigte Provision in Höhe von 30 Prozent an den Umsätzen im Playstation Store entstanden. Der Verbraucherschutzverband wird durch mehrere Kanzleien vertreten - es gibt also Anwälte, die tatsächlich ein Fehlverhalten bei Sony sehen.
Warum nun aber Sony verklagt wird und nicht auch Apple, Valve als Betreiber von Steam, Microsoft als Firma hinter dem Xbox Store oder andere Inhaber von Onlineshops mit ähnlichen bis identischen Geschäftspraktiken, wird aus Meldungen unter anderem des Independent nicht klar. Sony hat sich bislang nicht öffentlich zu der Angelegenheit geäußert.
Eines ist allerdings offensichtlich: Die Preise im Playstation Store für Downloads liegen teils deutlich über denen, die etwa für identische Produkte auf Datenträgern im Handel verlangt werden.
Extrem hohe Preise im Playstation Store
Ein Beispiel von vielen: Für das 2021 veröffentlichte, von Sony selbst produzierte Ratchet & Clank Rift Apart sind im Playstation Store noch immer rund 80 Euro fällig. Auf Disc kostet der Titel im Handel teils weniger als die Hälfte.
Allerdings können dessen Angebote nur von Kunden mit einer Standardversion der Playstation 5 genutzt werden. Wer die laufwerklose Digital Edition besitzt, muss neue Games zwingend im Playstation Store als Download kaufen. Allerdings ist das bei den genannten Wettbewerbern auch so.
Quelle; golem
Die britische Verbraucherschutzorganisation Competition Appeal Tribunal hat am 19. August 2022 eine Sammelklage gegen Sony einreicht. Es geht um den Playstation Store: Die Kunden seien durch überhöhte Preise beim Kauf von Spielen oder Erweiterungen massiv benachteiligt worden.
Nach Ansicht des Competition Appeal Tribunal würde der Schaden pro Käufer seit dem Stichtag 19. August 2016 zwischen 67 Pfund (rund 80 Euro) und 562 Pfund (rund 664 Euro) betragen. Die Verbraucherschützer fordern insgesamt rund 5 Milliarden Pfund (rund 5,91 Milliarden Euro) von Sony.
Der Schaden sei durch eine nach Auffassung des Competition Appeal Tribunal nicht gerechtfertigte Provision in Höhe von 30 Prozent an den Umsätzen im Playstation Store entstanden. Der Verbraucherschutzverband wird durch mehrere Kanzleien vertreten - es gibt also Anwälte, die tatsächlich ein Fehlverhalten bei Sony sehen.
Warum nun aber Sony verklagt wird und nicht auch Apple, Valve als Betreiber von Steam, Microsoft als Firma hinter dem Xbox Store oder andere Inhaber von Onlineshops mit ähnlichen bis identischen Geschäftspraktiken, wird aus Meldungen unter anderem des Independent nicht klar. Sony hat sich bislang nicht öffentlich zu der Angelegenheit geäußert.
Eines ist allerdings offensichtlich: Die Preise im Playstation Store für Downloads liegen teils deutlich über denen, die etwa für identische Produkte auf Datenträgern im Handel verlangt werden.
Extrem hohe Preise im Playstation Store
Ein Beispiel von vielen: Für das 2021 veröffentlichte, von Sony selbst produzierte Ratchet & Clank Rift Apart sind im Playstation Store noch immer rund 80 Euro fällig. Auf Disc kostet der Titel im Handel teils weniger als die Hälfte.
Allerdings können dessen Angebote nur von Kunden mit einer Standardversion der Playstation 5 genutzt werden. Wer die laufwerklose Digital Edition besitzt, muss neue Games zwingend im Playstation Store als Download kaufen. Allerdings ist das bei den genannten Wettbewerbern auch so.
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