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PC & Internet Pink Visual geht gegen Tracker-Betreiber statt gegen Filesharer vor


Nicht alle Rechteinhaber wollen auf der Abmahnwelle surfen, die gegenwärtig durch die USA tobt. Zu diesen Rechteinhabern gehört auch das alt ansässige Porno-Produktionsstudio Pink Visual. Diese haben sich gegen die Massenverfolgung der Tauschbörsenbenutzer entschieden - nachdem sie ein Piratenjäger damit ködern wollte.

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Die rechtliche Basis der USA könnte nicht unterschiedlicher zu Deutschland sein. In einigen Punkten herrscht jedoch zumindest ansatzweise "Deckungsgleichheit". So beispielsweise bei der Jagd nach Filesharern mit Hilfe von Abmahnungen. Während das Verfahren in Deutschland perfektioniert wurde, blühen die Ableger in den USA seit einigen Monaten erst so richtig auf. Die Abmahnbranche ist dort ein regelrechter Wachstumsmarkt.

Doch nicht alle Firmen interessieren sich dafür. Dazu gehört beispielsweise das Pornostudio Pink Visual. Dort ist man zwar auch nicht sonderlich angetan von der "Piraterie" im Netz. Doch man versucht statt der Massenabmahnungen andere Möglichkeiten zu nutzen. Die erst kürzlich veröffentlichte "Anti-Piraterie-Strategie" für dieses Jahr setzt auf Verständnis und Erziehung. Ein Monitoring-Unternehmen wird zwar Ausschau nach Urheberrechtsverletzungen halten, jedoch weniger in Tauschbörsen als vielmehr auf Videoportalen. Sobald man etwas findet, wird eine einfache Löschaufforderung verschickt.

Da Pink Visual durchaus kein unbekannter Anbieter ist, würde sich der Sprung auf den Abmahnzug durchaus lohnen. Wie die Vorsitzende des Unternehmens, Allison Vivas erklärte, sei man diesbezüglich auch bereits angesprochen worden. Zahlreiche Kanzleien, die sich auf die Jagd nach Urheberrechtsverletzern spezialisiert hätten, seien bereits auf das Unternehmen zugekommen.

Natürlich steht es auch der Abmahnbranche frei, werbend auf Rechteinhaber zuzugehen. Stellt sich nur die Frage, mit welchen Argumenten man diese zu einer Zusammenarbeit überredet. Viele Optionen dürften sich nicht stellen.

Allison Vivas hat eine Kooperation abgelehnt. Sie begründete dies damit, dass sie geahnt hätte, dass die Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie die Gerichte nicht gut auf diese juristische Angelegenheit zu sprechen sind. Eine korrekte Vermutung, die sich in den vergangenen Wochen mehrfach bestätigte. Die US-Gerichte zeigen sich jedenfalls wenig begeistert von Anträgen mit mehreren Tausend IP-Adressen, die von ihnen bearbeitet werden sollten.

Die Inhalte von Pink Visual werden damit jedoch nicht zum Freiwild. Statt sich auf die breite Masse an Filesharern zu konzentrieren, will man die Betreiber von BitTorrent-Trackern belangen. Entsprechende Verfahren seien bereits in Arbeit. Man hoffe darauf, noch im ersten Quartal 2011 aktiv werden zu können.

Quelle: Gulli
 
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