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PC & Internet PayPal: Verwirrung um irrtümliche Gewinn-Mails

Zahlreiche Kunden des Bezahldienstleisters PayPal haben heute aufgrund eines "technischen Fehlers" eine Benachrichtigung bekommen, die ihnen einen Gewinn in Höhe von 500 Euro versprochen hat. Ob sie das Geld je sehen werden, ist fraglich.

Wie Link ist nicht mehr aktiv. berichtet, haben heute zahlreiche PayPal-Kunden eine E-Mail bekommen, die einen Gewinn von 500 Euro bekannt gab. Unter dem Titel "Willste? Kriegste!" schreibt der zu eBay gehörende Bezahldienst eindeutig: "Herzlichen Glückwunsch. Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern!" Man wird dann aufgefordert, gleich in sein PayPal-Konto zu schauen, da der Betrag dort gutgeschrieben worden sei.

Zunächst glaubten viele Empfänger an einen gut gemachten Phishing-Versuch und ignorierten die Nachrichten schlichtweg. Schließlich hatten sie zuvor nirgends mitgespielt und können deshalb auch nicht(s) gewonnen haben. Andere vermuteten eine unseriöse Werbemasche von PayPal.
Mittlerweile steht fest: Die Nachricht stammt tatsächlich von PayPal. Das Unternehmen hat nun ein Statement veröffentlicht, in dem man von einem "technischen Fehler" spricht. Man entschuldigt sich und betont, dass die Verlosung nicht stattgefunden habe.

Derzeit würden noch die Transaktionen identifiziert, die im Gewinnspielzeitraum (27.05. - 31.05.2013) getätigt worden sind, damit würde die teilnahmeberechtigten Kunden identifiziert. Danach kommt es zur Verlosung, die Gewinner werden dann separat benachrichtigt.

Das Motto von PayPal ist also "Keep calm & carry on". Ob das Unternehmen tatsächlich so leicht davonkommt, ist aber offen. Denn wie die Stiftung Warentest auf ihrer Link ist nicht mehr aktiv. schreibt, hat der Gesetzgeber zu solchen Gewinnzusagen "klare Regeln" aufgestellt. Laut §661a BGB ist ein Unternehmer verpflichtet, den Preis zu leisten. Das Bürgerlichen Gesetzbuch im Wortlaut: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen (...) an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

Laut Test ist die Expertenmeinung hierzu eindeutig: "Diese Regel ist streng auszulegen." Auch wenn es ein Versehen war, könnte PayPal den "Gewinn" auszahlen müssen. Die Konsumentenschützer empfehlen deshalb allen, die eine derartige Mail bekommen haben, diese vorerst nicht zu löschen.
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Quelle: winfuture

Paypal gratuliert irrtümlich tausendfach zu 500 Euro Gewinn

Der Online-Bezahldienst Paypal hat Kunden irrtümlich per Mails zu einem Gewinn von 500 Euro bei einem Gewinnspiel gratuliert. Den "Lübecker Nachrichten" zufolge war die Mitteilung an viele Tausende Kunden rausgegangen.
Technischer Fehler

"Leider ist diese E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden", erklärte Paypal Deutschland am Freitag auf seiner Facebook-Seite und entschuldigte sich. Die Verlosung hat noch gar nicht stattgefunden.
Das Unternehmen will nun die teilnahmeberechtigten Kunden ermitteln und im Anschluss die Verlosung starten. Die Gewinner sollen in einer sparaten Mail benachrichtigt werden.

Update 15:45 Uhr - PayPal sollte (anders) reagieren

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt zu bedenken, dass Link ist nicht mehr aktiv. zukommen lassen sollte. Andernfalls hätten Paypal-Kunden das Recht, ihren Gewinn auch wirklich einzufordern.

"Die Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen", sagt Solmecke unter Verweis auf Paragraph 661a BGB.
Die Information von PayPal bei Facebook sei "keine Anfechtung im Rechtssinne", führt der Anwalt weiter aus. Eine Anfechtung wegen Irrtums müsse noch heute oder über das Wochenende per E-Mail erfolgen.

Quelle: onlinekosten.de
 
AW: PayPal: Verwirrung um irrtümliche Gewinn-Mails

und so sieht die anfechtung aus


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AW: PayPal: Verwirrung um irrtümliche Gewinn-Mails

Schade hab keine Mail bekommen, hätte sonst einmal bei denen angerufen und auf das BGB verwiesen wenn die nicht hätten zahlen wollen wäre ich zum Anwalt gegangen ;-)

Gesendet von meinem NexusHD2 mit Tapatalk 2
 
AW: PayPal: Verwirrung um irrtümliche Gewinn-Mails

ich danke für denn beitrag und wenn wir das recht laut dem gesetzgeber haben werde ich davon gebrauch machen. wenn ihr oder ich weitere infos haben werden wir uns an dieser stelle wieder hören. ich danke euch shon im vorraus güße maik
 
AW: PayPal: Verwirrung um irrtümliche Gewinn-Mails

Habe auch diese Mail bekommen.
Ich glaube eher nicht das man da was geltend machen kann. Siehe mein Kommentar Link ist nicht mehr aktiv. . BGB § 120
Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
und
BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums


EDIT:
PayPal sollte (anders) reagieren

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt zu bedenken, dass Paypal schnellstmöglich allen Kunden per E-Mail eine Entschuldigung zukommen lassen sollte. Andernfalls hätten Paypal-Kunden das Recht, ihren Gewinn auch wirklich einzufordern.

"Die Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen", sagt Solmecke unter Verweis auf Paragraph 661a BGB.

Die Information von PayPal bei Facebook sei "keine Anfechtung im Rechtssinne", führt der Anwalt weiter aus. Eine Anfechtung wegen Irrtums müsse noch heute oder über das Wochenende per E-Mail erfolgen.


Quelle: onlinekosten.de Freitag, 07.06.2013
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: PayPal: Verwirrung um irrtümliche Gewinn-Mails

Ich habe bereits am Freitag eine Entschuldigung per E Mail erhalten, denke Alle werden so eine Mail bekommen. Auch PayPal kennt die Rechtslage in Deutschland.

Gruß
mdumbsky

Gesendet von meinem Galaxy Nexus mit Tapatalk 2
 
PayPal ficht irrtümliche Gewinnbenachrichtigungen an

Der Zahlungsdienstleister PayPal hat die angeblichen Gewinner seiner Aktion "Willste? Kriegste!" per E-Mail darüber informiert, dass die Benachrichtigung wegen eines technischen Versehens versandt wurde. Dabei stellt das Unternehmen klar, dass die E-Mail "eine Anfechtung der E-Mail vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach §§ 119, 120 BGB" darstellt.

PayPal hatte am Freitag diversen Kunden eine E-Mail zugeschickt, laut der dem jeweiligen PayPal-Konto angeblich 500 Euro gutgeschrieben wurde. Die versprochenen Gutschriften gab es aber nicht. Daraufhin haben sich PayPal-Kunden an das Unternehmen gewandt und sich auf Paragraph 661a BGB berufen. Dort heißt es: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

Mit der erneuten Benachrichtigung will PayPal der Anforderung in Paragraph 119 nachkommen, um den irrtümlich versprochenen Gewinn nicht auszahlen zu müssen: "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde." In Paragraph 120 heißt es: "Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

Quelle: heise
 
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